Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52
Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Der erkennende Senat hat in einem Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, das später als die Entscheidung des Berufungsgerichts ergangen ist, auf diese Rechtsfrage hingewiesen (BGHZ 7, 208 [216]), ohne zu ihr Stellung zu nehmen.Demgegenüber weist die Revision auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats hin, der § 1007 BGB für entsprechend anwendbar erklärt hat, wenn der Besitz von Wohn- oder Geschäftsräumen in Frage steht (Urteil vom 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51, LM § 855 BGB Nr. 3 und das schon erwähnte Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208 [215-217]).
Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des ...-Theaters kann die Klägerin mithin nicht verlangen (BGHZ 7, 208 [218]).
- BGH, 15.05.1952 - IV ZR 219/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Demgegenüber weist die Revision auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats hin, der § 1007 BGB für entsprechend anwendbar erklärt hat, wenn der Besitz von Wohn- oder Geschäftsräumen in Frage steht (Urteil vom 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51, LM § 855 BGB Nr. 3 und das schon erwähnte Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208 [215-217]).Der Klägerin würden die Beklagten ihr auf dem Mietvertrag mit den Eheleuten ... - oder mit dem Grundstückseigentümer - beruhendes Besitzrecht entgegenhalten können, wenn dieser ein derartiges Recht gegenüber ihren früheren Vermietern und dem Grundstückseigentümer nicht mehr zusteht, wenn also der Mietvertrag, den ... seinerzeit für die Klägerin mit den Eheleuten ... abgeschlossen hatte, aufgehoben ist (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1952 a.a.O.).
Der Anspruch wäre ferner nur gegeben, wenn die Klägerin jetzt noch den Eheleuten ... und dem Grundstückseigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt wäre; andernfalls würde nämlich ihre Rechtsverfolgung mißbräuchlich sein, da sie dem Verlangen der Beklagten, ihnen als den Mietern der Räume den Besitz wieder einzuräumen, sogleich nachkommen müßte (Urteil des Senats vom 15. Mai 1952 a.a.O.).
- BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Für einseitige Rechtsgeschäfte, die ohne die nach dem Gesetz Nr. 52 erforderliche Ermächtigung der Militärregierung vorgenommen worden sind, gilt dies jedoch nicht; sie sind nach allgemeinen Grundsätzen unheilbar nichtig (BGHZ 1, 294 f [299]) und werden auch nach der Aufhebung der Vermögenssperre nicht wirksam.Mit dieser hätten sie nämlich als die Vertragspartner der Klägerin eine Verfügung über deren Vertragsrechte vorgenommen, die nach Art II des Gesetzes Nr. 52 der Einwilligung der Militärregierung bedurft hätte (BGHZ 1, 294 [299]; 5, 259 [267]).
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Voraussetzung dafür wäre u.a., daß die anderen Gesellschafter oder deren für die Zeit ihrer Abwesenheit bestellte Vertreter bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Schneider hätten erkennen und verhindern können (BGHZ 5, 111 [116]; BGH Urteil vom 10. März 1953 I ZR 76/52 [S. 10]). - BGH, 10.03.1953 - I ZR 76/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Voraussetzung dafür wäre u.a., daß die anderen Gesellschafter oder deren für die Zeit ihrer Abwesenheit bestellte Vertreter bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Schneider hätten erkennen und verhindern können (BGHZ 5, 111 [116]; BGH Urteil vom 10. März 1953 I ZR 76/52 [S. 10]). - RG, 19.11.1938 - II 69/38
Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die …
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Einen derartigen Anspruch hat die Rechtsprechung anerkannt, wenn ein Gläubiger in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskunft zu erteilen (RGZ 158, 377 [379]). - BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Aber damit ist nicht ohne weiteres gesagt, daß er von den anderen Gesellschaftern auch die Vollmacht erhalten hatte, Verträge abzuschließen, die die Aufhebung des Mietverhältnisses über die Räume des ...-Theaters zum Gegenstand hatten, und die damit diesem Unternehmen die Grundlage entzogen (vgl. etwa BGH MDR 1951, 605). - RG, 05.03.1932 - V 74/30
1. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften …
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Auch in Fällen, in denen die Herausgabe von Nutzungen in Frage steht, ist dem Berechtigten ein Recht auf Auskunft zugesprochen worden (RGZ 137, 206 [212]). - BGH, 20.03.1953 - V ZR 143/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Die Entsperrung eines dem Gesetz Nr. 52 unterliegenden Vermögens hat allerdings, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, zur Folge, daß vorher über das Vermögen abgeschlossene, wegen Fehlens der Genehmigung der Militärregierung schwebend unwirksame Verträge von der Aufhebung an wirksam werden, sofern nicht die Militärregierung die Genehmigung bereits endgültig versagt hatte (BGH Urteil vom 20. März 1953 - V ZR 143/51 LM Nr. 2 zu Art II MRG 52; Urteil vom 19. Juni 1953 - V ZR 83/51 LM Nr. 2 zu Art. V MRG 52; LG Göttingen MDR 1949, 689 [LG Göttingen 16.02.1949 - 1 S 445/48] mit Anm. Beitzke). - BGH, 08.03.1952 - IV ZB 11/52
Umfang und Wirkung des Umstellungsverfahrens
Auszug aus BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52
Mit dieser hätten sie nämlich als die Vertragspartner der Klägerin eine Verfügung über deren Vertragsrechte vorgenommen, die nach Art II des Gesetzes Nr. 52 der Einwilligung der Militärregierung bedurft hätte (BGHZ 1, 294 [299]; 5, 259 [267]). - BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 176/61
Rechtsmittel
Es bedarf hierbei keiner Entscheidung der bisher von verschiedenen Senaten des Bundesgerichtshofs nicht ganz einheitlich beantworteten Frage, ob sich die Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzungen auch auf den Gewinn aus einen Gewerbebetrieb erstreckt (vgl. dazu einerseits BGHZ 7, 208, 217 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52] und das nichtveröffentlichte BGH-Urt. v. 11. März 1954 - IV ZR 210/52 - andererseits BGH-Urt. v. 3. März 1954 - VI ZR 256/52 - LM BGB § 987 Nr. 3 und v. 3. November 1955 - II ZR 261/54 - LM BGB § 818 Abs. 2 Nr. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".