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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.1960

Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2141
BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59 (https://dejure.org/1960,2141)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1960 - IV ZR 211/59 (https://dejure.org/1960,2141)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 (https://dejure.org/1960,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 388
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 327/52

    Urteilszustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Der Satz, daß die Mitteilung der von dem Urkundsbeamten nicht beglaubigten Formel eines nach § 310 Abs. 2 ZPO erlassenen Urteils die Entscheidung zur Entstehung bringen kann (BGHZ 15, 142), läßt sich hier nicht entsprechend anwenden; denn das fehlen des nach § 213 ZPO erforderlichen Vermerks bewirkt, daß der Zustellungsvorgang selbst, der hier nicht in dem Zugang des Schriftstücks bei dem Empfänger besteht (§ 187 ZPO), sondern in der Aufgabe zur Post (…§ 175 a.a.O.), und der Zeitpunkt der Zustellung nicht einwandfrei festgehalten worden sind und die Zustellung deshalb an wesentlichen Mängeln leidet.

    Ohne den durch § 213 ZPO vorgeschriebenen Vermerk läßt sich auch nicht einwandfrei feststellen, ob die Aufgabe des Schriftstücks zur Post, auf die es hier ankommt, im Auftrag des zuständigen Geschäftsstellenbeamten, dessen Einschaltung geboten ist, erfolgt ist (BGHZ 15, 142, 144) [BGH 28.10.1954 - III ZR 327/52].

  • RG, 10.07.1931 - II 502/30

    Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung …

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Denn immerhin ist die Entscheidung auf eine Weise verlautbart worden, die in der Zivilprozeßordnung für den Erlaß von Urteilen vorgesehen ist; der Umstand, daß für die Art der Kundgebung der Entscheidung der unrichtige Weg gewählt worden ist, hat nicht von vornherein die Nichtigkeit der Entscheidung zur Folge (ebenso Johannsen LM ZPO § 128 Nr. 6, § 310 Abs. 1 Nr. 3; a.A. RGZ 133, 215).

    Die Sache ist nach § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 209 Abs. 1 BEG an das Landgericht zurückzuverweisen; denn das Revisionsgericht kann selbst die Entscheidung fällen, die auf die Berufung der Klägerin hätte ergehen müssen (RGZ 133, 215).

  • BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54

    Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Deshalb ist ein Urteil, das nicht in dem zu diesem Zweck anberaumten Verkündungstermin, sondern in einem arideren, den Parteien nicht bekannt gemachten Terrain verkündet worden ist, kein Scheinurteil, sondern nur wegen dieses Fehlers, wenn die Entscheidung auf dem Verstoß beruhen kann, mit dem zulässigen Rechtsmittel anfechtbar (BGHZ 14, 39).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 50/52

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (BGHZ 8, 303; BGH LM BEG 1953 § 98 Nr. 4).
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Da dieser Vermerk fehlt, liegt eine wirksame Zustellung nicht vor (BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]), und die Entscheidung ist deshalb nicht zu rechtlichem Dasein gelangt.
  • BGH, 20.11.1959 - IV ZR 111/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Auch im Entschädigungsverfahren kann ein derartiges Erkenntnis, das rechtskraftfähig wäre, nicht ergehen; vielmehr handelt es sich um ein in unzulässiger Weise erlassenes Zwischenurteil, das keine bindende Wirkung hat (Urteil des Senats vom 20. November 1959 - IV ZR 111/59 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • RG, 13.11.1925 - VI 262/25

    Arbeiter- und Soldatenrat; Staatshaftung

    Auszug aus BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59
    Obwohl der Klägerin durch den mit der Klage angefochtenen Bescheid ein Teil der von ihr verlangten Entschädigung unanfechtbar zuerkannt war, konnte das Landgericht wegen des von ihr geltend gemachten darüber hinausgehenden Entschädigungsanspruchs ein Grundurteil erlassen, sofern der weitergehende Anspruch nach Grund und Betrag streitig war und das Gericht nach selbständiger Prüfung zu der Auffassung gelangte, daß der Anspruch dem Grunde nach bestehe und der Höhe nach über denjenigen Betrag hinausgehe, der der Klägerin durch den Bescheid bereits zugesprochen worden war (RGZ 103, 219; 112, 95).
  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes …

    Entgegen der Ansicht der Revision war eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 370, 374 f, Urteil vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 = LM Nr. 31 zu § 209 BEG 1956 unter II 1 d…, Beschluß vom 3. November 199 aaO.) erfolgen muß, wenn bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts nur ein Scheinurteil erster Instanz vorlag, hier nicht geboten, weil die erste Instanz unabhängig von dem nur scheinbaren vorherigen Erlaß eines Versäumnisurteils durch das streitige Endurteil des Landgerichts Mainz vom 7. Juni 1994 formell ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Davon könnte allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Zustellung - wie es gemäß der früheren Fassung des § 310 Abs. 2 ZPO für Entscheidungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen war und auch nach der jetzigen Vorschrift des § 310 Abs. 3 ZPO für bestimmte Urteile vorgeschrieben ist - an Verkündungs Statt zum Zwecke der Verlautbarung des Urteils erfolgt wäre (vgl. BGHZ 17, 118, 122; 42, 94, 97; BGH, Urteil vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 - MDR 1960, 388; BAG NJW 1966, 175).
  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (BGHZ 8, 303; BGH LM BEG 1953 § 98 Nr. 4; Urteil des Senats vom 29. Januar 1960 IV ZR 211/59, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
    Die formlose Übersendung scheidet für die Wirksamkeit aus, da § 187 ZPO nach Satz 2 dieser Bestimmung mit Rücksicht auf den letzten Monat der Pünfmonatsfrist des § 516 ZPO nicht anwendbar ist (BGHZ 32, 370, 373? BGH IM BEG 1956, § 209 Nr. 31? Urteil vom 29. Januar I960, IV ZR 211/59, Half 1960, 271).
  • BGH, 15.02.1966 - VI ZR 263/64

    Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Mitverschulden des Verletzten - …

    Ein solches Grundurteil war entsprechend den zu § 304 ZPO entwickelten Rechtsgrundsätzen dann zulässig, wenn für das Bestehen eines 15.000 DM übersteigenden Anspruchs eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 1950 - III ZR 67/50 - LM § 304 ZPO Nr. 2; Urteil vom 4. November 1960 - VI ZR 138/59 - LM § 304 ZPO Nr. 16; vgl. auch: BGZ 103, 219; BGH Urteil vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 - LM § 304 ZPO Nr. 14 = § 209 BEG 1956 Nr. 31).
  • BGH, 21.12.1960 - IV ZR 162/60

    Rechtsmittel

    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (BGHZ 8, 303; 32, 370 [BGH 09.06.1960 - VII ZR 229/58]; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 -, RzW 1960, 271 28 ).
  • BGH, 30.03.1960 - IV ZR 200/59

    Rechtsmittel

    Fraglich könnte es zunächst sein, ob insoweit überhaupt ein prozessual zulässiges Grundurteil und nicht ein keine Bindungen erzeugendes unzulässiges Zwischenurteil vorliegt, weil in einem Grundurteil nicht über einzelne für die Höhe des Anspruchs maßgebende Elemente, wie sie die Einstufung in eine vergleichbare Beamtengruppe darstellt, entschieden werden kann (Urteile des Senats vom 20. November 1959 IV ZR 111/59, und vom 29. Januar 1960 IV ZR 211/59, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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