Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1977 - IV ZR 211/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage eines Vertragserben auf Übereignung und Herausgabe des Hofes und des Inventars - Vorliegen einer beeinträchtigenden Schenkung durch den Erblasser
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 825
- DB 1977, 1505
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 30.03.1977 - IV ZR 211/75
Dagegen ist ein anzuerkennendes lebzeitiges Eigeninteresse zu bejahen, wenn der Erblasser die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für sein Alter sicherzustellen (BGHZ 66, 8).Die Beweislast dafür, daß die Erblasserin nicht aus diesen Gründen den Hof an den Beklagten verkauft hat, obliegt dem Kläger (vgl. BGHZ 66, 8 = WM 1976, 320, 322).
- BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Danach kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit nicht darauf an, ob die Verfügung zur Erlangung der Alterssicherung wirtschaftlich notwendig war oder ob der Erblasser die ihm versprochene Versorgung auch "billiger" hätte haben können (Urteil vom 30. März 1977 - IV ZR 211/75 = LM BGB § 2287 Nr. 10; BGHZ 66, 8, 16). - BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84
Auskunftsrecht des Vertragserben
Auch eine ideellen Gesichtspunkten dienende, wirtschaftlich nicht notwendige Verfügung, für die der Erblasser ein deutlich höheres Entgelt möglicherweise hätte erhalten können, kann vom anzuerkennenden lebzeitigen Eigeninteresse diktiert sein (BGH Urteil vom 30. März 1977 - IV ZR 211/75 - LM Nr. 10 zu § 2287 BGB unter II und III). - BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91
Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser
Daß er mit Hilfe seines Geldes auch auf andere Weise für sein Alter hätte vorsorgen können, ist nicht entscheidend (BGH, Urteil vom 30. März 1977 - IV ZR 211/75 - WM 1977, 876, 877 unter II. a.E.). - BGH, 20.12.1978 - IV ZR 132/77
Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Zuwendung - Voraussetzungen …
Der erkennende Senat hat in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. vor allem BGHZ 59, 343 mit Anm. Johannsen zu LM BGB § 2286 Nr. 6; BGHZ 66, 8, 15 ff mit Anm. Johannsen zu LM BGB § 2301 Nr. 6; BGH WM 1977, 876 = FamRZ 1977, 539 = MDR 1977, 825) zu der hier interessierenden Rechtsfrage Stellung genommen.Der Tatrichter wird daher unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles erneut die Frage zu prüfen haben, ob der Erblasser an der Schenkung ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse hatte (zur Frage der Beweislast vgl. BGHZ 66, 8, 16, 17; BGH WM 1977, 876 = FamRZ 1977, 539 = MDR 1977, 825).
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