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| BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 138 BGB
Rechtsmittel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50
Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung
Auszug aus BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55
Sie sollen die Grundlagen klären, die für die Auseinandersetzung maßgebend sind (RG Warn Rspr 1909 Nr. 375; BGHZ 1, 65 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] [74]) und damit erst die Möglichkeit geben, wirklich sachdienliche Leistungsanträge zu stellen. - BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50
Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 28.01.1956 - IV ZR 216/55
Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist, auch wenn eine Leistungsklage erhoben werden könnte, dann zu bejahen, wenn das Feststellungsverfahren prozeßwirtschaftlich günstiger ist, insbesondere voraussichtlich die bestehenden Streitpunkte einfacher erledigt (vgl. BGHZ 2, 250 [253]).
- BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97
"Erbunfähigkeit" im Hause Preußen
Er gestattet es dem Erblasser, nach freiem Ermessen über sein Vermögen zu verfügen (BGH, Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 216/55 - LM Nr. 5 zu BGB § 138 (Cd) = FamRZ 1956, 130 = JZ 1956, 279 unter II 2). - OLG München, 23.09.2024 - 33 Wx 325/23
Sittenwidrigkeit, Abkömmlinge des Erblassers, Verfügungen des Erblassers, Willen …
Rn. 17 Der Bundesgerichtshof hielt in einer früheren Entscheidung die Bedingung, wonach sich ein Abkömmling von seiner Ehefrau scheiden lassen müsse, um den Erblasser beerben zu können, nicht für sittenwidrig, weil der Erblasser das Verhalten der Schwiegertöchter als schwere Kränkung seiner eigenen Ehre und der seiner Familie angesehen und die Schwiegertöchter nicht für wert gehalten habe, einmal Bäuerinnen auf seinem Hof zu werden (BGH, Urteil vom 28.01.1956, IV ZR 216/55, BeckRS 1956, 31385658). - OLG Hamm, 12.12.2024 - 10 W 7/24
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage zur Geltendmachung eines …
Der Erblasser hatte das Verhalten der Schwiegertöchter als schwerwiegende Kränkung seiner und der Familienehre gewertet und sie für ungeeignet gehalten, den Hof zu übernehmen (BGH, Urteil vom 28.01.1956 - IV ZR 216/55, BeckRS 1956, 31385658). - BGH, 14.03.1956 - V ZR 169/54
Rechtsmittel
Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist danach trotz der Möglichkeit zur Erhebung einer Leistungsklage dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Prozeßökonomie zu einer sinnvollen und sachgemäßen, weil einfacheren Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. BGHZ 2, 250 [253] sowie Urteil vom 28. Januar 1956, IV ZR 216/55;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 256 Bem III 5 b ß).
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