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| BGH, 05.04.1961 - IV ZR 216/60 |
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Papierfundstellen
- MDR 1961, 563
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 216/60
Es ist anerkannten Rechts, daß auch eine solche Begutachtung für sich allein ausreichen kann , eine derartige Feststellung zu rechtfertigen (RG 160, 61, 63; BGHZ 7, 116, 118 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52] und NJW 1954, 83 f).Das Berufungsgericht hätte also, wenn es die Richtigkeit dieser Annahme in Zweifel ziehen wollte, den Sachverständigen dazu befragen oder einen weiteren Sachverständigen dazu hören müssen (vgl. dazu auch BGHSt 5, 37 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52]).
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 216/60
Es ist anerkannten Rechts, daß auch eine solche Begutachtung für sich allein ausreichen kann , eine derartige Feststellung zu rechtfertigen (RG 160, 61, 63; BGHZ 7, 116, 118 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52] und NJW 1954, 83 f).
- BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80
Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht
Will es von einem Gutachten abweichen, muß es seine abweichende Überzeugung begründen und diese Begründung muß erkennen lassen, daß die abweichende Beurteilung nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflußt ist (st. Rspr. des BGH, vgl. etwa die Urteile vom 7. März 1951 aaO, vom 5. April 1961 - IV ZR 216/60 = MDR 61, 583, 584; vom 17. Dezember 1969 - VIII ZR 52/68 = WM 70, 127, 128; vom 14. April 1981 - VI ZR 264/79 = VersR 81, 576, 577 und vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 = NJW 81, 2578;… vgl. auch Pieper a.a.O. S. 25;… Olzen a.a.O. S. 74). - BGH, 26.05.1982 - VIII ZR 123/81 Das Berufungsgericht war an die Beurteilung des Sachverständigen Tr. nicht gebunden; dessen Gutachten unterlag vielmehr seiner freien Würdigung (BGH, Urteil vom 7. März 1951 - II ZR 67/50 = LM ZPO § 286 (B) Nr. 2), eine etwa abweichende Auffassung des Berufungsgerichts mußte allerdings begründet werden und durfte nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflußt sein (BGH, Urteil vom 5. April 1961 - IV ZR 216/60 = LM ZPO § 286 (B) Nr. 14).
- BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62
Rechtsmittel
Die gegen dieses Gutachten zunächst bestehenden Bedenken seien durch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 5. April 1961 - IV ZR 216/60 -, LM Nr. 14 zu § 286 (B) ZPO, ausgeräumt worden, weshalb es der Einholung eines zunächst angeordneten erbkundlichen Obergutachtens nicht bedürfe. - BGH, 28.06.1961 - IV ZR 75/61
Rechtsmittel
Das Gericht muß daher, wieder erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 5. April 1961 - IV ZR 216/60 - ausgeführt hat, seine abweichende Überzeugung begründen, wobei diese Begründung erkennen lassen muß, daß seine abweichende Auffassung nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflußt ist.
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