Rechtsprechung
| BGH, 22.05.1964 - IV ZR 219/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2303
- MDR 1964, 665
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
Rechtsmittel
Gegen ein solches Urteil ist daher die Revision nur statthaft, wenn sie nach §§ 219, 220 BEG zugelassen worden ist (BGH RzW 1965, 140; ebenso in nicht vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten BGH NJW 1964, 2303; BGHZ 47, 21).Das über die Zulässigkeit einer Restitutionsklage befindende Oberlandesgericht entscheidet dagegen nur darüber, ob es die von ihm selbst im zweiten Rechtszug bereits getroffene Entscheidung nochmals überprüfen muß oder nicht (vgl. Bötticher, NJW 1964, 2303; BGHZ 47, 21, 24) [BGH 20.01.1967 - IV ZR 242/65].
Trotz dieses unrichtigen Hinweises hätte der Prozeßbevollmächtigte angesichts des Wortlauts des § 221 BEG und der Entscheidungen BGH RzW 1965, 140; NJW 1964, 2303 erkennen können, daß die Revision im vorliegenden Falle der Zulassung bedurfte.
- OLG Köln, 21.12.1990 - 19 U 104/90
Verfahrensrecht Restitutionsklage
Rn. 1 (Eine Revision gegen das Verwerfungsurteil gemäß § 547 ZP0 wäre nicht statthaft. Vgl. BGH NJW 64, 2303; BGH NJW 64, 2303; BGH NJW 82, 2071; BGHZ 47, 21;… Zöller-Schneider, ZP0, 16. Aufl., § 547 Rdn. 2;… Baumbach-Lauterbach/Hartmann, ZP0, 48. Aufl., § 591 Anm. 1). - BGH, 20.01.1967 - IV ZR 242/65
Revision gegen Restitutionsurteil
Boetticher hat in seiner, die eben genannte Entscheidung des Senats im Ergebnis billigenden Anmerkung (NJW 1964, 2303) zutreffend ausgeführt, daß der Sinn der in § 547 Abs. 2 ZPO enthaltenen Norm allein dahingeht, zu überprüfen, ob der Partei die sachliche Nachprüfung eines gegen sie ergangenen Urteils durch das Gericht des zweiten Rechtszugs mit Recht verwehrt oder vorsagt worden ist.
- BGH, 02.04.1982 - V ZR 293/81
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung auf Wiederaufnahme eines …
Dies hat der Bundesgerichtshof nach der Rechtslage, wie sie vor dem 15. September 1975 nach der damaligen Regelung des § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestand, wiederholt entschieden (Beschluß vom 22. Mai 1964, IV ZR 219/63, NJW 1964, 2303 mit im Ergebnis zust. Anm. Bötticher; BGHZ 47, 21 = LM ZPO § 547 Abs. 1 a.F. Nr. 14 mit Anm. Johannsen). - BGH, 03.02.1965 - IV ZR 183/64
Zulässigkeit einer Restitutionsklage gegen ein Urteil in einer …
Der erkennende Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Mai 1964 - IV ZR 219/63 - entschieden, daß gegen ein Urteil, durch das ein Oberlandesgericht in einer nicht vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeit eine Wiederaufnahmeklage als unzulässig abgewiesen hat, die Revision nur zulässig ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht in dem Urteil zugelassen worden ist. - BGH, 11.12.1964 - IV ZR 184/64
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Mai 1964 - IV ZR 219/63 - entschieden, daß gegen ein Urteil, durch das ein Oberlandesgericht in einer nicht vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeit eine Wiederaufnahmeklage als unzulässig abgewiesen hat, die Revision nur zulässig ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht in dem Urteil zugelassen worden ist.
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