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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5593
BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61 (https://dejure.org/1962,5593)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1962 - IV ZR 246/61 (https://dejure.org/1962,5593)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1962 - IV ZR 246/61 (https://dejure.org/1962,5593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 552
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61
    Er konnte aber, nachdem die Beklagte die zugelassene Revision eingelegt hatte, sich gegen diese verteidigen und dazu auch eine Anschlußrevision einlegen (BGHZ 7, 62; LM ZPO § 556 Nr. 4).
  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 94/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61
    Das wäre nur dann nicht notwendig gewesen, wenn das Berufungsgericht die Parteien nur gehört hätte, um den Sachverhalt weiter zu klären (RGZ 149, 63; BGH NJW 1951, 110).
  • RG, 22.11.1934 - VI 288/34

    1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen …

    Auszug aus BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61
    Dabei ist es statthaft, wenn auch unzweckmäßig, den Inhalt der Aussagen in den Entscheidungsgründen wiederzugeben, falls diese Wiedergabe erkennbar von der Würdigung der Aussage geschieden wird (RGZ 145, 390, 149, 63; 151, 239; LM BGB § 1362 Nr. 2).
  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für …

    Auszug aus BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61
    Dabei ist es statthaft, wenn auch unzweckmäßig, den Inhalt der Aussagen in den Entscheidungsgründen wiederzugeben, falls diese Wiedergabe erkennbar von der Würdigung der Aussage geschieden wird (RGZ 145, 390, 149, 63; 151, 239; LM BGB § 1362 Nr. 2).
  • RG, 17.10.1935 - VI 160/35

    1. Ist der Grundsatz, daß die Aussagen der vor dem Berufungsgericht vernommenen …

    Auszug aus BGH, 28.03.1962 - IV ZR 246/61
    Das wäre nur dann nicht notwendig gewesen, wenn das Berufungsgericht die Parteien nur gehört hätte, um den Sachverhalt weiter zu klären (RGZ 149, 63; BGH NJW 1951, 110).
  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 383/81

    Abänderungsklage - Tatrichterliche Würdigung - Verweigerung der …

    Eine solche Anhörung zur Sachverhaltsaufklärung ist nicht protokollierungsbedürftig (BGH Urteile vom 1. Dezember 1961 - VI ZR 60/61 - VersR 1962, 281; vom 28. März 1962 - IV ZR 246/61 - MDR 1962, 552; vom 27. November 1968 - IV ZR 675/68 - LM ZPO § 161 Nr. 11).
  • BGH, 01.10.1969 - IV ZR 726/68

    Antrag auf Scheidung einer Ehe trotz Widerspruchs der Ehepartners - Beurteilung …

    Dann könnte sich das insoweit festzustellende Verschulden der Beklagten zwar wegen des Einverständnisses des Klägers nicht unmittelbar auf die in dessen Person eingetretene Zerrüttung ausgewirkt haben (BGH vom 28. März 1962 - IV ZR 246/61); doch könnten auch dann beide Parteien durch ihr damaliges Verhalten bei gleicher oder annähernd gleicher Schuld die Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung der Ehe maßgeblich beeinträchtigt und den Keim für die spätere Zerrüttung gelegt haben, vorausgesetzt, daß nicht verhältnismäßig harmlose Begebenheiten, sondern Ehewidrigkeiten der Beklagten von einer gewissen Schwere in Frage stehen.
  • BGH, 19.06.1963 - IV ZR 320/62

    Rechtsmittel

    Dagegen ist eine Protokollierung nicht vorgeschrieben, wenn das Gericht die Parteien nur gehört hat, um den Sachverhalt weiter zu klären (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1962 - IV ZR 246/61 -, LM ZPO § 619 Nr. 2; vom 23. November 1962 - IV ZR 101/62 -, FamRZ 1963, 174; vom 13. Februar 1963 - IV ZR 157/62 -, und vom 20. Februar 1963 - IV ZR 125/62 -).
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