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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24770
BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20 (https://dejure.org/2022,24770)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2022 - IV ZR 252/20 (https://dejure.org/2022,24770)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2022 - IV ZR 252/20 (https://dejure.org/2022,24770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 203 Abs. 5 VVG, § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG, § 203 Abs. 2 VVG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 40 GKG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch Mitteilung von maßgeblichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch Mitteilung von maßgeblichen Gründen

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch Mitteilung von maßgeblichen Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56) entschieden und im Einzelnen begründet hat, erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat.

    Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 26).

    Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 38).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 55) entschieden hat, bildet eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe.

  • OLG Celle, 15.12.2022 - 8 U 165/22

    Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO

    Ergänzend hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 31. August 2022 - IV ZR 252/20 - nochmals ausdrücklich klargestellt, dass für die formelle Wirksamkeit einer Beitragsanpassung die Mitteilung erforderlich ist, dass bei der konkreten Prämienerhöhung ein in Gesetz oder Tarifbedingungen festgelegter Schwellenwert überschritten wurde.
  • OLG Köln, 10.02.2023 - 20 U 355/22

    Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist …

    Der Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen aber mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urteil vom 31.08.2022, Az. IV ZR 252/20 - juris-Rz. 13; BGH, Urteil vom 09.02.2022, Az. IV ZR 337/20; Urteil vom 21.07.2021, Az. IV ZR 191/20; BGH, Urteil vom 20.10.2021, Az. IV ZR 148/20; BGH, Urteil vom 17.11.2021, Az. IV ZR 113/20 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Erfurt, 01.08.2024 - 8 O 1104/21

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen …

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es bei einer späteren, ihrerseits wirksamen Anpassung in demselben Tarif nicht mehr auf eine etwaige Unwirksamkeit früherer Anpassungen ankommt (s. nur BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, juris Rn. 55 f., bestätigt in BGH, Urteil vom 31. August 2022 - IV ZR 252/20, juris Rn. 14).

    Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (s. nur BGH, Urteil vom 31. August 2022 - IV ZR 252/20, juris Rn. 12; BGH…, Urteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 337/20, juris Rn. 28; BGH…, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, juris Rn. 24; grundlegend BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, juris Rn. 38).

    Rn. 88 dd) Aus den Mitteilungen muss sich - bei allen diesbezüglichen Zweifeln (vgl. OLG München…, Urteil vom 30. November 2023 - 25 U 2442/23 e, juris Rn. 25) - wohl auch ergeben, so jedenfalls das Thüringer Oberlandesgericht (Az.: 4 U 1343/21), dass es überhaupt einen vorab festgelegten Schwellenwert für eine Veränderung der Rechnungsgrundlage gab, dessen Überschreitung die in Rede stehenden Prämienanpassungen ausgelöst hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2022 - IV ZR 252/20, juris Rn. 13).

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