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| BGH, 21.03.1956 - IV ZR 253/55 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 912
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 374/00
Haftung eines Rechtsanwalts wegen unklarer Formulierung eines Pfändungs- und …
a) Bei gelungener Pfändung ihrer Zuteilungsansprüche hätte die Schuldnerin auf Widerspruch (§§ 115 ZVG, 878 ZPO) der Klägerin zu beweisen gehabt, daß die mit ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 28. Januar 1999 behauptete ältere Abtretung die Pfändung trotz sonst ordnungsmäßiger Bewirkung hätte ins Leere gehen lassen (vgl. zur Beweislast BGH, Urt. v. 21. März 1956 - IV ZR 253/55, NJW 1956, 912, 913 = LM ZPO § 846 Nr. 1 mit zweifelhafter Begründung; siehe dazu Baur, DB 1968, 251, 253 Fn. 23; zu den Folgen der älteren Abtretung für die Pfändung BGHZ 56, 339, 350 f; 127, 146, 154;… BGH, Urt. v. 26. Mai 1987 - IX ZR 201/86, NJW 1988, 495; v. 12. Dezember 2001 - IV ZR 47/01, WM 2002, 279, 281).Im Ergebnis ist aber an dem Urteil vom 21. März 1956 (aaO) festzuhalten (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 2001, 552; LAG Düsseldorf BB 1966, 34 - nur LS;… Baumbach/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 835 Rn. 23 a.E.;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 829 Rn. 85 Fn. 417;… Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 663 Fn. 14).
- LG Köln, 09.12.1997 - 11 T 237/97
Pflicht zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages nach seiner Abtretung und …
Nach geltendem Recht verhält es sich anders: Wendet der Drittschuldner gegenüber der Leistungsklage des Vollstreckungsgläubigers ein, daß der Anspruch vor der Pfändung abgetreten worden sei, liegt die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieses - das Recht des Schuldners vernichtenden - Einwandes bei ihm (…vgl. Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rn. 663; BGH NJW 1956, 912).
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