Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1966 - IV ZR 264/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 475
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15
Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …
Rn. 27 Keiner Erörterung bedarf vorliegend auch, inwieweit für eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post ein Hinweis erforderlich ist, dass mit der Beschlussübersendung die fristauslösende Bekanntgabe erfolgen soll (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475; OLG München FamRZ 2012, 1405, 1406;… Haußleiter FamFG § 15 Rn. 9;… Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 3. Aufl. § 15 Rn. 56), und inwieweit dieser Anforderung hier genügt wäre. - BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein
Die Revision macht weiter unter Bezugnahme auf das Urteil des früheren IV. Zivilsenats vom 7. Dezember 1966 (IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475) geltend, durch die Zusendung des amtsgerichtlichen Urteils mittels Einschreibebriefs gegen Rückschein sei der Eindruck erweckt worden, daß entgegen § 175 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht der Tag der Aufgabe zur Post, sondern derjenige des Zugangs bzw. der Unterzeichnung des Rückscheins für die Zustellung maßgebend sei.Da es in zivilprozessualen Verfahren eine förmliche Zustellung durch Einschreiben gegen Rückschein nicht gibt und demgemäß der Tag des Zugangs einer Einschreibsendung niemals für eine Zustellung maßgebend sein kann, ist - anders als in dem durch Urteil vom 7. Dezember 1966 (aaO) entschiedenen Fall, in dem eine besondere Empfangsbescheinigung mit einem Verzicht auf förmliche Zustellung beigefügt war - für diese Fälle nicht der Schluß gerechtfertigt, durch die gewählte Übersendungsform sei eine Unklarheit über die prozessuale Bedeutung und Tragweite der Zustellung hervorgerufen worden.
- BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02
Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts
Das Landgericht hat sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1966 (IV ZR 264/65, MDR 1967, 475), auf die sich die Rechtsbeschwerde bezieht, im einzelnen auseinandergesetzt.
- OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des …
Ein solcher Hinweis ist jedoch zwingend erforderlich, um bei dem Bekanntgabeempfänger nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um nicht eine solche Bekanntgabe, sondern nur um die formlose Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung (so schon BGH MDR 1967, 475 zur Zustellung durch Aufgabe zur Post). - OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22
Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische …
Zudem dürfte eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post auch zwingend den Hinweis an den Empfänger erfordern, dass mit der Übersendung des Beschlusses dessen (fristauslösende) Bekanntgabe erfolgen sollte, um nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich lediglich um eine formlose Übersendung (OLG München…, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 -, BeckRS 1966, 31400628). - OLG Braunschweig, 08.07.2024 - 3 W 58/23
Voraussetzungen für die Anordnung eines Gewahrsams zur Durchsetzung eines …
Zudem dürfte eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post auch den Hinweis an den Empfänger erfordern, dass mit der Übersendung des Beschlusses dessen (fristauslösende) Bekanntgabe erfolgen soll, um nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich lediglich um eine formlose Übersendung (OLG München…, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 13, juris; vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 -, BeckRS 1966, 31400628). - BGH, 19.09.1985 - IX ZB 7/85
Sofortige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung der …
Bei dem eindeutigen Wortlaut der Beschwerdeschrift vom 4. Februar 1985, die mit "Revisionszulassungsbeschwerde" überschrieben ist und mit der beantragt wurde, "die Revision zuzulassen", ist eine Umdeutung der unzulässigen Beschwerde in eine Revision ausgeschlossen (vgl. BGH RzW 1972, 32; Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65; Beschluß vom 8. Januar 1981 - IX ZB 86/78). - BGH, 11.11.1975 - IX ZB 480/75
Rechtsmittel
Da der Schriftsatz ausdrücklich als "sofortige Beschwerde" bezeichnet ist und sich nur gegen die vermeintliche Nichtzulassung der Revision wendet, kommt auch eine Umdeutung in eine Revision nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 - und RzW 1974, 48). - BGH, 24.03.1970 - IX ZB 709/69
Rechtsmittel
Empfangsbescheinigungen sind sogar als irreführend anzusehen (BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65, teilweise veröffentlicht in MdR 1967, 475 Nr. 19 und DRpfl 1967, 212 Nr. 90). - BGH, 22.06.1972 - IX ZB 777/69
Rechtsmittel
Ebensowenig wie eine mangels Zulassung unzulässige Revision in eine Zulassungsbeschwerde (BGH RzW 1972, 32) kann eine unzulässige Zulassungsbeschwerde in eine Revision umgedeutet werden (BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65), wenn der Beschwerdeführer sich wie hier ausschließlich gegen die vermeintliche Nichtzulassung der Revision wendet. - BGH, 13.02.2003 - IX ZR 368/02
- BGH, 06.10.1983 - IX ZB 66/83
Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision im Entschädigungsrecht
- BGH, 08.01.1981 - IX ZR 86/78
Neufestsetzung der Rente der Klägerin nach der BGH-Mindestrentenentscheidung - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".