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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1963 - IV ZR 281/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2087
BGH, 10.04.1963 - IV ZR 281/62 (https://dejure.org/1963,2087)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1963 - IV ZR 281/62 (https://dejure.org/1963,2087)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1963 - IV ZR 281/62 (https://dejure.org/1963,2087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 313
  • MDR 1963, 750
  • VersR 1963, 731
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 10.04.1963 - IV ZR 281/62
    Für diese Haftungsbegrenzung hat sich das Berufungsgericht auf die Erwägungen gestützt, die in der BGHZ 20, 137, 142 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] abgedruckten Entscheidung ausgesprochen worden sind.

    Das hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] = NJW 1956, 1108 = LM Nr. 6 zu § 249 Bb BGB mit Anm. von Hauss ausgesprochen.

    In der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]) wird dem Geschädigten ein Anspruch versagt, wenn sein psychischer Zustand im wesentlichen auf das - unbewußte - Bestreben zurückgeht, den Schwierigkeiten des Lebenskampfes auszuweichen und sich an eine, ihm vorteilhaft erscheinende Lebenssicherung anzuklammern, so daß diese Wunsch- und Zweckvorstellungen zu einer unbewußten Fixierung gewisser Unfallfolgen führen.

  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei …

    Allerdings hält der Senat an der Rechtsprechung fest, wonach ein Verdienstausfall nicht ersatzfähig ist, soweit er nur an eine durch einen Körperschaden ausgelöste Begehrensvorstellung im Sinne einer "Rentenneurose" anknüpft (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]; vgl. auchUrt.

    Hier genügt es indessen, daß ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem schädigenden Eingriff und der Rentenneurose dann nicht bejaht werden kann, wenn zwischen dem Unrechtsgehalt der Körperverletzung und der daran anknüpfenden Begehrensneurose keine einleuchtende Zweckverbindung besteht (vgl. Palandt/Heinrichs 37. Aufl. Vorbem. 5, d, cc vor § 249 BGB), das Schadensereignis vielmehr nur den "Kristallisationspunkt" für die Begehrensneurose bildet, der seinem Wesen nach auswechselbar ist (vgl. BGHZ 39, 313, 317 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]; vgl. auchSenatsurteil vom 8. Juli 1960 - VI ZR 174/59 - VersR 1960, 740, 741).

    Vor allem hat das Schadensereignis gerade beim Kläger unmittelbar weder ein seelisches Trauma (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]) noch eine irgendwie geartete Schädigung des Zentralnervensystems (vgl.Senatsurteil vom 21. April 1961 - VI ZR 105/60 = VersR 1961, 597) auslösen können.

  • BGH, 09.11.1966 - IV ZR 192/65

    Rechtsmittel

    Dem entspricht es, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, gerade für das Gebiet des Entschädigungsrechts, mehrfach ausgesprochen worden ist, daß der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile auszugleichen hat, die aus der seelischen Reaktion des Betroffenen herrühren (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; BGHZ 39, 314 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62] = RzW 1963, 453 Nr. 19; RzW 1963, 460 Nr. 24).

    Auch bei einem derartigen Fall kann der Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen sein, wenn die Klägerin die auch nach schweren Belastungen in der Regel einsetzenden Heilungskräfte in verwertbarer Weise nicht wirksam werden läßt (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]).

  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen …

    Diese Rechtsprechung will damit gerade den besonderen Verhältnissen der Verfolgten und der besonderen Schwere der von ihnen erlittenen Angst- und Schreckenserlebnisse Rechnung tragen und kann deshalb auf Sachverhalte wie den vorliegenden nicht übertragen werden (vgl. BGHZ 39, 313, 316 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62] ; RzW 1960, 453; 1962, 505, 506; 1963, 460, 461; 1965, 27, 28).
  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 87/64

    Grenzen der Schadensersatzpflicht bei Rechtsneurosen und Rentenneurosen - …

    Aus diesem Grunde hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Entschädigungspflicht des Staates für die Folgen seelischer Störungen, die sich im Anschluß an eine Konzentrationslager-Internierung gebildet haben, mit Recht weit gezogen, und dabei berücksichtigt, daß die unmenschliche Behandlung der Häftlinge in hohem Maß zur Hervorrufung ernster seelischer Störungen mit dem Gepräge einer sogenannten Kernneurose geeignet war (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]).
  • BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat diese Haftungsgrenze für den Bereich des Entschädigungsrechts zu Gunsten der Geschädigten verschoben: Auch Tendenzneurosen sind zu entschädigen, wenn Schwere und Dauer der Verfolgung zu einer derartigen Schädigung der Tiefenschichten der Persönlichkeit geführt haben, daß der Verfolgte unentrinnbar zwanghaften Begehrensvorstellungen unterworfen ist; eine schuldhafte Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 9 Abs. 1 BEG; § 254 BGB) kann ihm dann nicht entgegengehalten werden (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62] = RzW 1963, 453 Nr. 19; BGH RzW 1965, 27 Nr. 19; 1968, 504; 549).
  • BGH, 13.07.1963 - IV ZB 127/63

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine solche seelische Fehlentwicklung - gegebenenfalls trotz einer bereits vor der Verfolgung vorhandenen abnormen seelischen Reaktionsbereitschaft (Anlage, Konstitution) - als adäquate Folge der erlittenen Verfolgung und - unter Ausschluß eines vorwefbaren Versagens hinsichtlich der Pflicht zu einer zumutbaren Wiedereingliederung in einen sozialen Aufgaben- und Pflichtenkreis, als entschädigungsfähig angesehen worden kann (RzW 1960, 453 Nr. 18; 1962, 505 Nr. 16; 1963, 22 Nr. 17; ferner Urteil vom 10. April 1963 - IV ZR 281/62 -, demnächst BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]; vgl. auch Urteil vom 12. Juni 1963 - IV ZR 12/63 - sowie - der Rechtsprechung des Senats folgend - OLG Stuttgart in RzW 1963, 115 Nr. 16).
  • BGH, 15.11.1967 - IV ZR 175/66

    Rechtsmittel

    Auch ein derartiges Verhalten, das regelmäßig die Betroffenen zur Arbeit wenig tauglich macht, mindert die Erwerbsfähigkeit (BGHZ 39, 313, 315) [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62].
  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 46/58
    und somit gleichfalls als rechtlich zu wertende Ursache in Frage koümti Hierbei muß allerdings auch geprüft werden, ob etwa das Unfallerlebnis - z"B° ein hier wohl nicht in Frage kommendes Angst- oder Schreckerlebnis - den Verletzten derart in tieferen Schichten der Persönlichkeit getroffen hat, daß es ihm nicht mehr möglich ist, durch Anspannung des Willens dem Zwang zu neurotischen Reaktionen zu entrinnen (vgl° hierzu auch BGHZ 39, 313)° ".
  • BGH, 05.06.1963 - IV ZR 326/62

    Rechtsmittel

    Auf diese Gesichtspunkte hat der Senat in der zum Abdruck bestimmten Entscheidung IV ZR 281/62 vom 10. April 1963 hingewiesen.
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