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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2022 - IV ZR 282/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5596
BGH, 23.02.2022 - IV ZR 282/21 (https://dejure.org/2022,5596)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2022 - IV ZR 282/21 (https://dejure.org/2022,5596)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - IV ZR 282/21 (https://dejure.org/2022,5596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 9 Satz 1 ZPO, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9 S. 1
    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Streitwert bei Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 282/21
    Rn. 4 b) Der Wert einer positiven Feststellungsklage ist unter weiterem Rückgriff auf § 3 ZPO zu bestimmen, dabei hat sich in der Praxis die Bemessung nach einem entsprechenden Leistungsantrag, jedoch - wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit - mit einem Abschlag von 20 % allgemein durchgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, NJW-RR 1991, 509 unter II 3 a [juris Rn. 11]).

    Rn. 5 c) Bei diesem Abschlag handelt es sich aber nur um einen Anhalt für den Regelfall, denn bei jeder nach § 3 ZPO vorzunehmenden Bewertung ist auch auf die weiteren Umstände des Einzelfalles abzustellen, soweit sie für die wirtschaftlichen Interessen des Rechtsmittelführers an der Erreichung des prozessualen Ziels von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1990 aaO).

    Da hier die versicherte Person - geboren im Jahr 1978 - zum Ablaufdatum der Versicherung im Oktober 2042 bereits das 65. Lebensjahr erreicht hätte und deshalb die Möglichkeit ihres vorherigen Versterbens mit Blick auf den Ablauf des Versicherungsvertrages erst in mehr als zwanzig Jahren nicht mehr nur eine entfernt liegende, mehr theoretische Möglichkeit darstellt (vgl. zur Relevanz dieses Umstandes bei der Bemessung des Streitwert es einer Feststellungsklage BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, NJW-RR 1991, 509 unter II 3 b [juris Rn. 12]), erscheint dem Senat die Minderung des Streitwertes für den Feststellungsantrag insgesamt um ein Drittel als angemessen.

  • BGH, 23.05.2017 - II ZR 169/16

    Wertberechnung bei auf Dauer verlangten wiederkehrenden Leistungen mit sich …

    Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 282/21
    Bei sich verändernden Monats- und damit auch Jahresbeträgen zukünftiger Leistungen ist auf den höchsten Betrag in der streitigen Zeit abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, VersR 2017, 1033 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23

    Scraping

    Rn. 15 2. Soweit der Kläger mit dem Klageantrag Ziffer 2 zudem die Feststellung der Pflicht zum Ersatz weiterer Schäden begehrt hat, ist für den Streitwert von dem an einem entsprechenden Leistungsantrag orientierten wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.2.2022, IV ZR 282/21, NJOZ 2022, 600), das sich auf die ab Klageeinreichung mutmaßlich entstehenden weiteren Schäden bezieht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.6.2016, 5 W 318/16).
  • OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …

    Es ist für den Streitwert von dem an seinem entsprechenden Leistungsantrag orientierten wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.2.2022, IV ZR 282/21 - juris; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5 /23 - juris).
  • OLG Naumburg, 26.06.2025 - 9 U 88/23

    Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung; Kontrollverlust und Streitwert …

    Dabei wird regelmäßig von einem entsprechenden Leistungsantrag auszugehen sein, jedoch wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit ein Abschlag von in der Regel 20 v. H. vorgenommen (…Zöller-Herget, ZPO. 35. Aufl., § 3, Rn. 16.76; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, Rn. 4, juris).
  • OLG München, 08.07.2026 - 2 WF 692/26

    Verfahrenswertfestsetzung, Partnerschaftsvertrag, Feststellungsklage, …

    Dabei wird regelmäßig von einem entsprechenden Leistungsantrag auszugehen sein, jedoch wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit ein Abschlag von in der Regel 20% vorgenommen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, juris Rn. 4).

    Allerdings handelt es bei dem Abschlag nur um einen Anhaltspunkt für den Regelfall, denn bei jeder nach § 3 ZPO vorzunehmenden Bewertung ist auch auf die weiteren Umstände des Einzelfalls abzustellen, soweit sie für die wirtschaftlichen Interessen des Klägers an der Erreichung des prozessualen Ziels von Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, juris Rn, 5).

  • BayObLG, 16.08.2024 - 101 AR 103/24

    Streitwert eines Feststellungsantrages

    Dabei wird regelmäßig von einem entsprechenden Leistungsantrag auszugehen sein, jedoch wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit ein Abschlag von in der Regel 20% vorgenommen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, juris Rn. 4).

    Allerdings handelt es bei dem Abschlag nur um einen Anhaltspunkt für den Regelfall, denn bei jeder nach § 3 ZPO vorzunehmenden Bewertung ist auch auf die weiteren Umstände des Einzelfalls abzustellen, soweit sie für die wirtschaftlichen Interessen des Klägers an der Erreichung des prozessualen Ziels von Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, juris Rn. 5).

  • OLG Naumburg, 30.06.2025 - 9 W 23/25

    Streitwertkontrolle bei datenschutzrechtlichen Klagezielen; Bewertungsmaßstäbe …

    Bei einem Feststellungsantrag ist wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit ein Abschlag gegenüber dem Leistungsantrag von in der Regel 20 v.H. vorzunehmen (…Zöller-Herget, ZPO, 35. Aufl., § 3, Rn. 16.76; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, Rn. 4, juris).
  • BayObLG, 10.03.2025 - 101 AR 5/25

    Verweisungsbeschluß, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, …

    Dabei wird regelmäßig von einem entsprechenden Leistungsantrag auszugehen sein, jedoch wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit ein Abschlag von in der Regel 20% vorgenommen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, juris Rn. 4).

    Allerdings handelt es bei dem Abschlag nur um einen Anhaltspunkt für den Regelfall, denn bei jeder nach § 3 ZPO vorzunehmenden Bewertung ist auch auf die weiteren Umstände des Einzelfalls abzustellen, soweit sie für die wirtschaftlichen Interessen des Klägers an der Erreichung des prozessualen Ziels von Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022, IV ZR 282/21, juris Rn. 5).

  • OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …

    Es ist für den Streitwert von dem an seinem entsprechenden Leistungsantrag orientierten wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.2.2022, IV ZR 282/21 - juris; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5 /23 - juris).
  • BGH, 04.05.2022 - IV ZR 37/21

    Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Streitwertes

    Rn. 4 Bei sich verändernden Quartals- und damit auch Jahresbeträgen zukünftiger Leistungen ist auf den höchsten Betrag in der streitigen Zeit abzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, VersR 2017, 1033 Rn. 5 m.w.N.; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 282/21, juris Rn. 3).

    Rn. 7 Der Beantwortung der Frage, ob die versicherte Person den Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der Rentenzahlungen erleben muss, kommt naturgemäß umso entscheidendere Bedeutung zu, je älter die versicherte Person im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsvertrages sein wird und je länger die restliche Laufzeit des Vertrages ist (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 282/21, juris Rn. 7).

  • OLG Koblenz, 08.03.2024 - 3 W 71/24

    Scraping - Gegenstandswert für einen auf die Feststellung eines künftigen …

    Rn. 4 Auszugehen ist für den Streitwert vom wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2022, IV ZR 282/21, juris Rn. 4f.), das sich auf die ab Klageeinreichung mutmaßlich entstehenden weiteren Schäden bezieht (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 22.06.2016 - 5 W 318/16, juris Rn. 4).
  • LG Paderborn, 02.09.2024 - 3 O 96/24

    Automatische Übermittlung von Positivdaten an SCHUFA durch berechtigtes Interesse …

  • OLG Koblenz, 26.04.2023 - 10 U 292/22

    Feststellungsklage auf Unzulässigkeit Einstellung Leistungen aus privater …

  • OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24

    Streitwertbemessung bei behaupteten Datenschutzverstößen des Betreibers einer …

  • LAG Köln, 25.03.2025 - 7 SLa 186/24

    Zulässigkeit der Berufung; Bindung an festgesetzten Rechtsmittelstreitwert

  • LAG Köln, 25.03.2025 - 7 SLa 185/24

    Zulässigkeit der Berufun; Bindung an festgesetzten Rechtsmittelstreitwert

  • LAG Köln, 25.03.2025 - 7 SLa 150/24

    Zulässigkeit der Berufung; Bindung an festgesetzten Rechtsmittelstreitwert

  • LAG Köln, 25.03.2025 - 7 SLa 152/24

    Zulässigkeit der Berufung; Bindung an festgesetzten Rechtsmittelstreitwert

  • LAG Köln, 25.03.2025 - 7 SLa 151/24

    Zulässigkeit der Berufung; Bindung an festgesetzten Rechtsmittelstreitwert

  • OLG Dresden, 23.12.2024 - 4 W 740/24
  • OLG Dresden, 23.12.2024 - 4 W 466/24
  • OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 W 726/24
  • LG Itzehoe, 24.10.2024 - 10 O 3/24
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