Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1960 - IV ZR 294/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 16.07.1936 - IV 73/36
1. Muß die Berufungsanschlußschrift durch den Berufungsanwalt eigenhändig …
Auszug aus BGH, 22.04.1960 - IV ZR 294/59
Fehlt sie, so kann das auch durch einen Rügeverzicht nach § 295 ZPO nicht geheilt werden (RGZ 152, 23).
- BGH, 15.05.2025 - IX ZB 1/24
Wahrung des Schriftlichkeitserfordernisses für bestimmende Schriftsätze durch …
Verneint worden ist die Einhaltung des Schriftlichkeitserfordernisses insbesondere durch zwei ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. April 1960 - IV ZR 294/59, WoltersKluwerRS 1960, 15080) und des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 29. Juli 1969 - VII R 92/68, BFHE 96, 381).Verwiesen wurde jeweils auf das Erfordernis der Zeichnung unterhalb des (bestimmenden) Inhalts des Schriftsatzes (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1960, aaO Rn. 9;… BFH, aaO, S. 384 ff).
- BFH, 29.07.1969 - VII R 92/68
Klage - Übermittlung durch Telegramm - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung
Nach der deutschen FGO muß aber, wie dargelegt, die Klage eigenhändig unterschrieben werden und nach deutschem Recht deckt die auf einer Erklärung abgegebene Unterschrift deren Inhalt nur insoweit, als dieser vor bzw. über der Unterschrift steht (vgl. das den Beteiligten bekannte, nicht veröffentlichte BGH-Urteil IV ZR 294/59 vom 22. April 1960).
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