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| BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20 |
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Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfordernis der Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie durch die Angabe der Rechnungsgrundlage
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Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfordernis der Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie durch die Angabe der Rechnungsgrundlage
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Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfordernis der Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie durch die Angabe der Rechnungsgrundlage
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Verfahrensgang
- LG Köln, 19.02.2020 - 23 O 199/19
- OLG Köln, 27.10.2020 - 9 U 74/20
- BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56) entschieden und im Einzelnen begründet hat, erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat.Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 26).
Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 38).
Nach § 203 Abs. 5 VVG müssen nicht alle Gründe der Beitragserhöhung genannt werden, sondern nur die für die Prämienanpassung entscheidenden Umstände (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 29).
In diesem Sinne entscheidend ist nur, ob eine Veränderung der erforderlichen gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten die in § 155 Abs. 3 und 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Schwellenwerte überschreitet oder nicht (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO).
Da die Mitteilungspflicht nicht den Zweck hat, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 36), ist ein Hinweis des Versicherers darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zur Information des Versicherungsnehmers erforderlich (…Senatsurteil vom 17. November 2021 aaO).
Die in der Klageerwiderung enthaltenen Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung führten zu einer Heilung ex nunc (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 41 f.), so dass die Prämienerhöhungen gemäß § 203 Abs. 5 VVG ab dem zweiten auf die Zustellung der Klageerwiderung am 10. Oktober 2019 folgenden Monat, d.h. zum 1. Dezember 2019, wirksam wurden.
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 55) entschieden hat, bildet eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe.
Rn. 25 § 291 BGB als Anspruchsgrundlage für Prozesszinsen greift bei einer Klage, die auf die Feststellung einer Verbindlichkeit gerichtet ist, nicht ein (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 59).
- BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18
Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und …
Auszug aus BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt voraus, dass ein nach Klagezustellung eingetretenes Ereignis die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet werden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.); daraus folgt aber keine rechtliche Notwendigkeit, den Erledigungszeitpunkt im Tenor festzustellen.Rn. 21 Die auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat Erfolg, wenn die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, WM 2020, 853 Rn. 9 m.w.N.; st. Rspr.).
- BGH, 17.11.2021 - IV ZR 109/20
Revision eines privat Krankenversicherten gegen die Beitragerhöhung des …
Auszug aus BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Da die Mitteilungspflicht nicht den Zweck hat, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen (…vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 36), ist ein Hinweis des Versicherers darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zur Information des Versicherungsnehmers erforderlich (Senatsurteil vom 17. November 2021 aaO).Es ist weder festgestellt noch behauptet, dass die darin geforderten Nutzungen beziffert wurden; dies wäre aber Voraussetzung für die erforderliche Bestimmtheit einer Mahnung (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 109/20, juris Rn. 43).
- BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20
Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …
Auszug aus BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die über den Schwellenwert hinausreichende Veränderung in Gestalt einer Steigerung oder einer Verringerung eingetreten ist (Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 27). - BGH, 09.02.2022 - IV ZR 259/20
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …
Auszug aus BGH, 20.07.2022 - IV ZR 295/20
Der Antrag auf Feststellung, dass keine Pflicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages besteht, war dagegen schon vor Rechtshängigkeit der am 22. August 2019 zugestellten Klage erledigt und die Klage insoweit nicht ursprünglich zulässig und begründet (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 15).
- LG Erfurt, 09.03.2023 - 8 O 159/22
Formelle und materielle Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten …
Der Bundesgerichtshof lässt es hierbei genügen (Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris), wenn dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass er "bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, zur Anpassung der Beiträge verpflichtet" ist (s. auch BGH…, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17: "Angabe, dass eine Veränderung der Versicherungsleistungen den im Gesetz oder den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert überschritten habe").Da die Mitteilungspflicht nicht den Zweck hat, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen, ist ein Hinweis des Versicherers darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, nicht zur Information des Versicherungsnehmers erforderlich (BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris Rn. 18).
- LG Erfurt, 01.08.2024 - 8 O 1104/21
Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen …
Der Bundesgerichtshof lässt es hierbei genügen (Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris), wenn dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass er "bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, zur Anpassung der Beiträge verpflichtet" ist (s. auch BGH…, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17: "Angabe, dass eine Veränderung der Versicherungsleistungen den im Gesetz oder den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert überschritten habe").Der Bundesgerichtshof lässt es hierbei genügen (Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris), wenn dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass er "bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, zur Anpassung der Beiträge verpflichtet" ist (s. auch BGH…, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17: "Angabe, dass eine Veränderung der Versicherungsleistungen den im Gesetz oder den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert überschritten habe").
Da die Mitteilungspflicht nicht den Zweck hat, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen, ist ein Hinweis des Versicherers darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, nicht zur Information des Versicherungsnehmers erforderlich (BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 148/20, juris Rn. 30; OLG Frankfurt…, Urteil vom 2. Juni 2022 - 3 U 142/21, juris Rn. 176).
- LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2022 - 2 O 6964/21
Keine Hemmung der Verjährung von Beitragsrückerstattungsansprüchen durch …
Es ist weder behauptet noch festgestellt, dass die Klagepartei die darin geforderten Nutzungen beziffert und das Schreiben daher die erforderliche Bestimmtheit einer Mahnung aufgewiesen hätte (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25).Rn. 92 1. Die einseitig gebliebene Teil-Erledigterklärung der Klagepartei ist auszulegen als Antrag auf Feststellung, dass die Stufenklage (vormals Anträge Ziffn. 4) bis 6)) ursprünglich zulässig und begründet war und durch ein erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet wurde (…st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.1.1982 - V ZR 50/81, NJW 1982, 1598; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 21;… BGH Urt. v. 9.2.2022 - IV ZR 291/20, BeckRS 2022, 2867 Rn. 10 ff.).
- OLG Frankfurt, 17.01.2023 - 18 U 10/22
Private Krankenversicherung: Wirksamkeit von Prämienanpassungen
Dabei müssen nach § 203 Abs. 5 VVG nicht alle Gründe der Beitragserhöhung genannt werden, sondern nur die für die Prämienanpassung entscheidenden Umstände (BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris Rn. 18).Daher ist im Sinne von § 203 Abs. 5 VVG nur entscheidend, ob eine Veränderung der erforderlichen gegenüber den kalkulierten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten die in § 155 Abs. 3 und 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Schwellenwerte überschreitet oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20 juris Rn. 18 mwN).
Wird die Prämienanpassung beispielsweise damit begründet, dass eine solche bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten "Leistungsausgaben", d.h. den Versicherungsleistungen, erforderlich werde und dass dies zum konkreten Datum in den gekennzeichneten Tarifen erfolgen müsse, kann der Versicherungsnehmer dem mit hinreichender Klarheit als Ergebnis der Überprüfung für den konkreten Tarif entnehmen, dass für diesen eine solche Abweichung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris Rn. 17;… vom 9. Februar 2022 - IV ZR 337/20, juris Rn. 31).
- OLG Brandenburg, 03.07.2024 - 11 U 172/20
Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung
§ 291 BGB als Anspruchsgrundlage für Prozesszinsen greift bei einer Klage, die auf die Feststellung einer Verbindlichkeit gerichtet ist, jedoch nicht ein (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25, juris).Es kann nicht festgestellt werden, dass die in dem Schreiben der klägerischen Prozessbevollmächtigten vom 04.12.2018 (Anlagenkonvolut K 2) geforderten Nutzungen überhaupt hinreichend angesprochen und beziffert wurden; dies wäre aber Voraussetzung für die erforderliche Bestimmtheit einer Mahnung (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25, juris).
- KG, 19.09.2023 - 6 U 11/20
Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei unwirksamen …
Schließlich fehlt einer Beitragserhöhung nicht schon deswegen die materielle Berechtigung, weil ihr gesunkene Leistungsausgaben zugrunde lagen (siehe dazu BGH…, Urteil vom 17. November 2021, IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31, Rn. 27; Urteil vom 20. Juli 2022, IV ZR 295/20, Rn. 18).Ihm muss vorgerichtlich noch nicht einmal eine Plausibilitätskontrolle ermöglicht werden (vgl. BGH…, Urteil vom 17. November 2021, IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31, Rn. 27; Urteil vom 20. Juli 2022, IV ZR 295/20, Rn. 18).
- OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 11 U 88/19
Zulässigkeit der Erhöhung von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung; …
§ 291 BGB greift als Anspruchsgrundlage für Prozesszinsen bei einer Klage, die auf die Feststellung einer Verbindlichkeit gerichtet ist, nicht (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25, juris).Es ist jedoch nicht feststellbar, dass die darin geforderten Nutzungen beziffert wurden; dies wäre aber Voraussetzung für die erforderliche Bestimmtheit einer Mahnung (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25, juris).
- OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 11 U 103/22
Unwirksamkeit der Erhöhung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung; …
§ 291 BGB als Anspruchsgrundlage für Prozesszinsen greift bei einer Klage, die auf die Feststellung einer Verbindlichkeit gerichtet ist, jedoch nicht ein (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25, juris).Überdies kann nicht festgestellt werden, dass die darin geforderten Nutzungen beziffert wurden; dies wäre aber Voraussetzung für die erforderliche Bestimmtheit einer Mahnung (BGH, Urt. v. 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 25, juris).
- LG Nürnberg-Fürth, 11.09.2023 - 2 O 5971/21
Streitwertbemessung bei Stufenklagen in Prämienanpassungsverfahren
V. Die einseitig gebliebene Teil-Erledigterklärung der Klagepartei im - nach dem Vorstehenden isoliert zu betrachtenden - Auskunftsanspruch zu 4) ist auszulegen als Antrag auf Feststellung, dass der ursprüngliche Auskunftsantrag insoweit ursprünglich zulässig und begründet war und durch ein erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet wurde (…st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.1.1982 - V ZR 50/81, NJW 1982, 1598; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 21;… BGH Urt. v. 9.2.2022 - IV ZR 291/20, BeckRS 2022, 2867 Rn. 10 ff.).Auch der Hinweis der Klagepartei auf eine Unwirksamkeit von Anpassungen wegen gesunkener Leistungsausgaben greift nicht durch: Zum einen ist der Krankenversicherer auch bei gesunkenen Leistungsausgaben zur Anpassung berechtigt bzw. verpflichtet (BGH, Urteil vom 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 18), zum anderen zeigt die Klagepartei keine Anpassung auf, die infolge gesunkener Leistungsausgaben erfolgt sein soll.
- LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2022 - 2 O 5971/21
Krankenversicherung, Versicherungsvertrag, Pflegeversicherung, Auskunft, …
Rn. 45 V. Die einseitig gebliebene Teil-Erledigterklärung der Klagepartei im - nach dem Vorstehenden isoliert zu betrachtenden - Auskunftsanspruch zu 4) ist auszulegen als Antrag auf Feststellung, dass der ursprüngliche Auskunftsantrag insoweit ursprünglich zulässig und begründet war und durch ein erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet wurde (…st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.1.1982 - V ZR 50/81, NJW 1982, 1598; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 21;… BGH Urt. v. 9.2.2022 - IV ZR 291/20, BeckRS 2022, 2867 Rn. 10 ff.).Rn. 55 Auch der Hinweis der Klagepartei auf eine Unwirksamkeit von Anpassungen wegen gesunkener Leistungsausgaben greift nicht durch: Zum einen ist der Krankenversicherer auch bei gesunkenen Leistungsausgaben zur Anpassung berechtigt bzw. verpflichtet (BGH, Urteil vom 20.07.2022 - IV ZR 295/20, Rn. 18), zum anderen zeigt die Klagepartei keine Anpassung auf, die infolge gesunkener Leistungsausgaben erfolgt sein soll.
- OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 39/24
Erhöhung des Versicherungsbeitrags für eine private Kranken- und …
- OLG Brandenburg, 29.09.2023 - 11 U 169/22
Wirksamkeit Prämienerhöhung private Krankenversicherung Rückforderungsanspruch …
- OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 39/24
Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; …
- OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 12 U 277/21
Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung bei abgesenktem …
- OLG Karlsruhe, 17.03.2023 - 25 U 227/22
Auskunft über Höhe auslösender Faktoren bei Beitragsanpassung privater …
- LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 P 5/21
Zahlung von Beitragsrückständen in der privaten Pflegeversicherung
- LG Nürnberg-Fürth, 02.05.2024 - 2 O 6411/21
Zulässigkeit einer Stufenklage und personenbezogene Daten bei einer …
- LG Bamberg, 03.08.2023 - 32 S 39/23
Materielle Rechtmäßigkeit von Prämienanpassungen in der privaten …
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