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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1956 - IV ZR 3/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1898
BGH, 27.06.1956 - IV ZR 3/56 (https://dejure.org/1956,1898)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1956 - IV ZR 3/56 (https://dejure.org/1956,1898)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1956 - IV ZR 3/56 (https://dejure.org/1956,1898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    b) Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen die Zulässigkeit von Berufungen nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen des erstinstanzlichen Gerichts oder der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern lassen, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen ließen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1956 - IV ZR 3/56 - LM § 518 ZPO Nr. 4 und Beschlüsse vom 22. September 1977 - VII ZB 5/77 - VersR 1977, 1100 mit Anmerkung Späth sowie vom 16. März 1989 - VII ZB 24/88 - NJW 1989, 2395 f.;… siehe auch Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 237/93 - BGHR ZPO § 518 Abs. 2 - Parteibezeichnung 11 zur Berichtigung einer Parteibezeichnung in der Berufungsinstanz).
  • BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Überholen

    Damit ist den Anforderungen genügt, die an den Inhalt der Rechtsmittelschrift zu stellen sind (vgl. die Entscheidungen des BGH vom 27. Juni 1956 - IV ZR 3/56, LM ZPO § 518 Nr. 4 und vom 29. Juni 1956 - V ZB 20/56, BGHZ 21, 168).
  • KG, 11.05.2016 - 21 U 26/16

    Berufungsverfahren: Unzulässigkeit und Verfristung der Berufung wegen …

    Für eine solche Sichtweise streitet auch nicht, dass der IV. Zivilsenat des BGH in einer Entscheidung vom 27. Juni 1956 bei zutreffender Angabe der Parteien und der Entscheidung es für möglich gehalten hat, die Formulierung "namens und in Vollmacht der Beklagten" durch Heranziehung des erstinstanzlichen Urteils oder der Prozessakten des ersten Rechtszuges auszulegen (IV ZR 3/56, BeckRS 1956, 31386345).
  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 62/73

    Inhalt des Wesens der Berufungsschrift - Wirkungen einer Falschbezeichnung in der …

    Soweit der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 27. Juni 1956 (IV ZR 3/56 - LM Nr. 4 zu § 518 ZPO) eine andere Auffassung hinsichtlich des Zeitpunktes der Klarstellung entnommen werden kann (vgl. Anm. Johannsen LM Nr. 7 zu § 518 ZPO), ist diese durch die Entscheidung vom 11. Juli 1958 (IV ZB 127/58 - LM Nr. 37 zu § 232 ZPO) überholt; danach schadet eine falsche Bezeichnung nicht, wenn sich aus den gleichzeitig überreichten Anlagen oder aus den noch während des Laufs der Rechtsmittelfrist eingegangenen Gerichtsakten durch Auslegung feststellen läßt, für welche Partei das Rechtsmittel eingelegt ist; dagegen genügt nicht, wenn diese Feststellung erst aus den nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangenen Gerichtsakten getroffen werden kann (ebenso Beschluß vom 27. April 1971 - IV ZR 11/69 - VersR 71, 763).
  • BGH, 13.05.1974 - VIII ZB 13/74

    Richtige Bezeichnung - Rechtsmittel - Rechtsmittelfrist - Ordnungsgemäße …

    Das von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung angeführte Urteil des früheren IV. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1956 (IV ZR 3/56 = LM ZPO § 518 Nr. 4) ist überholt, weil dieser Senat in dem späteren Beschluß vom 11. Juli 1958 (IV ZB 127/58 = LM ZPO § 232 Nr. 37) darauf hingewiesen hat, daß ein Rechtsmittel nur dann ordnungsgemäß eingelegt ist, wenn die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift richtig bezeichnet ist oder sich innerhalb der Rechtsmittelfrist feststellen läßt, welche Partei das Rechtsmittel eingelegt hat.
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