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| BGH, 08.06.1955 - IV ZR 313/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1556
- DB 1955, 686
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 19.01.1939 - IV 198/38
1. Stehen dem Pächter, wenn das Siedlungsunternehmen die Pacht vorzeitig …
Auszug aus BGH, 08.06.1955 - IV ZR 313/54
Auch aus dem in RGZ 159, 151 veröffentlichten Urteil ergibt sich nichts gegen die hier vertretene Auffassung. - RG, 01.12.1938 - IV 147/38
1. Ist daraus, daß der Unterverpächter sich für seine auf das Grundstück …
Auszug aus BGH, 08.06.1955 - IV ZR 313/54
Die Revision verweist für ihre Ansicht, dem Untermieter erwachse in keinem Falle ein Verwendungs= oder Bereicherungsanspruch, zu Unrecht auf die in RGZ 158, 394 abgedruckte Entscheidung.
- BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57
Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers
Der von dem erkennenden Senat vertretenen Auffassung stehen die Urteile des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1951 (IV ZR 37/50 - NJW 1951, 643 = LM BGB § 817 Nr. 1) und vom 8. Juni 1955 (IV ZR 313/54 - NJW 1955, 1556 = LM REG (BrZ) Art. 62 Nr. 4) nicht entgegen. - BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 32/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns - Verletzung von Rechten …
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1955 (IV ZR 313/54 - LM REG (BrZ) Art. 62 Nr. 4) angenommen, daß ein Mieter unter dem Gesichtspunkt des Besitzer-Eigentümer-Verhältnisses Ansprüche gegen den Rückerstattungsberechtigten wegen Verwendungen geltend machen kann, die vor der Rückerstattung unter der Herrschaft des Rückerstattungsverpflichteten gemacht worden sind.
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