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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11919
BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15 (https://dejure.org/2016,11919)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - IV ZR 334/15 (https://dejure.org/2016,11919)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - IV ZR 334/15 (https://dejure.org/2016,11919)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung: Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Abtretung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zur Sicherheit an einen Darlehensgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 5a Abs 2 S 4 VVG vom 21.07.1994, § 242 BGB
    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung: Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Abtretung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zur Sicherheit an einen Darlehensgeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung: Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Abtretung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zur Sicherheit an einen Darlehensgeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
    Rn. 23 Nach § 818 Abs. 1 Alt. 1 BGB sind nur die Nutzungen herauszugeben, die vom Bereicherungsschuldner tatsächlich gezogen wurden (Senatsurteile vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 41;… vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14 aaO Rn. 46;… IV ZR 448/14 aaO Rn. 51; jeweils m.w.N.).

    Zudem können bei der Bestimmung der gezogenen Nutzungen die gezahlten Prämien nicht in voller Höhe Berücksichtigung finden (Senatsurteil vom 11. November 2015 aaO Rn. 41 ff.).

    Nutzungen aus dem Risikoanteil, der dem Versicherer als Wertersatz für den von d. VN faktisch genossenen Versicherungsschutz verbleibt, stehen d. VN nicht zu (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2015 aaO Rn. 42).

    Mangels abweichender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Versicherer diesen Prämienanteil nicht zur Kapitalanlage nutzen konnte (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2015 aaO Rn. 44 f.).

    Der insoweit darlegungsbelastete VN kann sich nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe etwa in Höhe des hier von d. VN verlangten Zinssatzes von 6, 6046% oder anhand der vom Landgericht zugrunde gelegten durchschnittlichen Nettoverzinsung von Kapitalanlagen stützen (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2015 aaO Rn. 46 ff.).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
    Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F., wie der Senat in einem gleich gelagerten Fall mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet hat.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Versicherer schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt hat, indem er d. VN keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 39 m.w.N.).

    Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.).

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
    Rn. 20 bb) Als weiteren anzurechnenden Vermögensvorteil haben die Vorinstanzen zu Recht die bei der Auszahlung des Rückkaufswertes vom Versicherer einbehaltene und an die Steuerbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag in Abzug gebracht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 38 ff.).

    Dies hat der Senat in den Urteilen vom 29. Juli 2015 (…IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 41 ff.; IV ZR 448/14 aaO Rn. 46 ff.), die vergleichbare Sachverhalte betrafen, entschieden und im Einzelnen begründet.

    Rn. 23 Nach § 818 Abs. 1 Alt. 1 BGB sind nur die Nutzungen herauszugeben, die vom Bereicherungsschuldner tatsächlich gezogen wurden (…Senatsurteile vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 41;… vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14 aaO Rn. 46; IV ZR 448/14 aaO Rn. 51; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
    Dies hat der Senat in den Urteilen vom 29. Juli 2015 (IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 Rn. 41 ff.;… IV ZR 448/14 aaO Rn. 46 ff.), die vergleichbare Sachverhalte betrafen, entschieden und im Einzelnen begründet.

    Rn. 23 Nach § 818 Abs. 1 Alt. 1 BGB sind nur die Nutzungen herauszugeben, die vom Bereicherungsschuldner tatsächlich gezogen wurden (…Senatsurteile vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 41; vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14 aaO Rn. 46;… IV ZR 448/14 aaO Rn. 51; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
    Ob ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers auf den Bestand des Versicherungsvertrages etwa bei einem - hier nicht gegebenen - engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung oder einer - hier nicht vorliegenden - mehrfachen Abtretung angenommen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, juris Rn. 16), bleibt der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten, die hier aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG …

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
    Die maßgebliche regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB konnte erst mit Schluss des Jahres 2010 beginnen, da d. VN erst in diesem Jahr den Widerspruch erklärte (vgl. Senatsurteil vom 8. April 2015 - IV ZR 103/15, VersR 2015, 700 Rn. 19 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 137/16

    Widerruf der Lebensversicherung: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Versicherers …

    Ob die Umstände nach § 242 BGB eine Versagung der Rückabwicklung rechtfertigen, ist Frage der Würdigung im Einzelfall (BGH r+s 2016, 339;… Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers auf den Bestand des Versicherungsvertrages kann in diesen Fällen aber etwa in Betracht kommen bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung oder einer mehrfachen Abtretung (vgl. BGH r+s 2016, 230; r+s 2016, 339;… Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

    Die Annahme der Verwirkung beruht auf den besonderen Umständen des Einzelfalls, deren Würdigung dem Tatrichter vorbehalten ist (BGH r+s 2016, 339;… Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 482/14, juris Rn. 24).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16

    Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell: …

    Etwas anderes kann sich im Einzelfall ergeben, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.;… Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5).
  • OLG Rostock, 08.03.2022 - 4 U 51/21

    Rückabwicklung mehrerer Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen: …

    Soweit es in Fällen der vorliegenden Art im Weiteren grundsätzlich an dem notwendigen Umstandsmoment bereits deshalb fehlt, weil der Versicherer die Situation mangels einer ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung selbst herbeigeführt hat und deshalb ein schutzwürdiges Vertrauen nicht in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 07.05.2014, Az.: IV ZR 76/11, - zitiert nach juris -, Rn. 39), soll auch hier die Geltendmachung des Widerspruchsrechtes und das Verlangen nach einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Treu und Glauben doch zumindest dann unzulässig sein, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: IV ZR 334/15, - zitiert nach juris -, Rn. 16).
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