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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4130
BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20 (https://dejure.org/2022,4130)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2022 - IV ZR 337/20 (https://dejure.org/2022,4130)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - IV ZR 337/20 (https://dejure.org/2022,4130)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit der Beitragserhöhung; Beschränkung der Revisionszulassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 Abs 2 VVG, § 203 Abs 5 VVG
    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit der Beitragserhöhung; Beschränkung der Revisionszulassung

  • IWW

    § 203 Abs. 5 VVG, § 203 Abs. 2 VVG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG, § 280 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Mitteilung einer Begründung für die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 Abs. 2 ; VVG § 203 Abs. 5
    Anforderungen an die Mitteilung einer Begründung für die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 606
 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
    Rn. 26 aa) Das Berufungsgericht geht allerdings zu Recht davon aus, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 21 ff.;… vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 66).

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56) entschieden und im Einzelnen begründet hat, erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat.

    Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 26).

    Die in der Klageerwiderung nachgeholten Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung führen zu einer Heilung ex nunc (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 41 f.), so dass die zum 1. Januar 2015 vorgesehene Prämienerhöhung und die Anpassung des Selbstbehalts gemäß § 203 Abs. 5 VVG ab dem zweiten auf die Zustellung der Klageerwiderung am 16. Mai 2017 folgenden Monat, d.h. ab Juli 2017, wirksam wurden.

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
    In einem gerichtlichen Verfahren hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, VersR 2016, 177 Rn. 21).

    Die Prämienanpassungen unterliegen einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung durch die Zivilgerichte (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 aaO m.w.N.).

    Rn. 20 aa) Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht das Bestreiten der Richtigkeit der statistischen Nachweise zulässigerweise als ins Blaue hinein erfolgt zurückgewiesen hat oder ob dessen Feststellung, die Beweisaufnahme habe die korrekte Wiedergabe der Vorgänge im Tarif durch die statistischen Nachweise ergeben, die Erhebung von Beweisen zu dieser Frage erfordert hätte (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, VersR 2016, 177 Rn. 25).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
    Unabhängig davon, ob eine Partei die Behauptungen des Gegners substantiiert bestreiten muss oder sich mit Nichtwissen erklären kann, gilt jedenfalls insoweit eine Grenze, als für das Gericht und den Gegner der Umfang des Bestreitens erkennbar sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, VersR 2015, 1515 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
    Rn. 26 aa) Das Berufungsgericht geht allerdings zu Recht davon aus, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird (…vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 21 ff.; vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 66).
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der …

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist nur im Hinblick auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitgegenstands zulässig, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 13).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
    Wird eine negative Feststellungsklage - wie hier die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienanpassungen - abgewiesen, werden damit alle Einwendungen gegen den bekämpften Anspruch rechtskräftig zurückgewiesen und das Bestehen dieses Anspruchs positiv festgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, VersR 1995, 1507 unter II 1 a, b [juris Rn. 8, 10]).
  • BGH, 18.09.2024 - IV ZR 436/22

    Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an …

    Allerdings muss es sich dabei nicht um einen eigenen Streitgegenstand handeln und muss der betroffene Teil des Streitstoffs auf der Ebene der Berufungsinstanz nicht teilurteilsfähig sein; zulässig ist auch eine Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil eines prozessualen Anspruchs (…BGH, Urteile vom 8. Juli 2021 - I ZR 248/19, VersR 2021, 1433 Rn. 14;… vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, NJW-RR 2019, 610 Rn. 14 - Jogginghosen;… vgl. auch Senatsurteile vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 21; vom 9. Februar 2022 - IV ZR 337/20, NJW-RR 2022, 606 Rn. 16; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.05.2022 - 20 U 198/21

    Auskunftsanspruch Beitragsanpassungen

    Der Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen aber mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2022, Az. IV ZR 337/20; Urteil vom 21.07.2021, Az. IV ZR 191/20; BGH, Urteil vom 20.10.2021, Az. IV ZR 148/20; BGH, Urteil vom 17.11.2021, Az. IV ZR 113/20 - jeweils zitiert nach juris).

    Ihm muss daher insbesondere auch verdeutlicht werden, dass es einen vorab festgelegten Schwellenwert für eine Veränderung der betreffenden Rechnungsgrundlage gibt, dessen Überschreitung die hier in Rede stehende Prämienanpassung ausgelöst hat (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 09.02.2022, Az. IV ZR 337/20; Urteil vom 21.07.2021, Az. IV ZR 191/20; so ausdrücklich nunmehr auch OLG Celle, Urteil vom 13.01.2022, Az. 8 U 134/21 - zitiert nach juris).

  • BGH, 12.07.2023 - IV ZR 347/22

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Prämienanpassungsklausel

    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist im Hinblick auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitgegenstands zulässig (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 337/20, NJW-RR 2022, 606 Rn. 16).
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