Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mietrecht - Maklervertrag - Mietvertrag - Käuferprovision - Differenzprovision - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unzulässige Klausel
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Maklerprovision bei vermittelter Vermietung und späterem Ankauf des Wohngrundstücks
Papierfundstellen
- BGHZ 60, 243
- NJW 1973, 990
- MDR 1973, 569
- VersR 1973, 743
- DB 1973, 914
- JR 1973, 328
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62
Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66
Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61
Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62
Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 46/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88
Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen …
Ob die Klausel üblich ist, kann offen bleiben, weil dies ihre Unangemessenheit nicht ausräumen würde (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1973 - IV ZR 34/71, WM 1973, 611, 612, insoweit in BGHZ 60, 243 ff. nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, WM 1984, 1224, 1226; BGHZ 91, 316, 319 [BGH 05.06.1984 - X ZR 75/83]; 100, 157, 172). - BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82
Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers
Unangemessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine AGB- oder Formularklausel, in der der die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nehmende Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhen, sondern dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (BGHZ 41, 151, 154; 51, 55, 59; 60, 243, 245; 63, 238, 239; 74, 383, 390, jeweils m.w.N.). - BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Er wird zum Teil gesehen in der einseitigen Inhaltsgestaltung mit einseitiger Interessenwahrnehmung und dem Fehlen einer Gestaltungsmöglichkeit für den anderen Vertragspartner (vgl. BGHZ 51, 55, 58 sowie neuestens Stürner, JZ 1974, 154 ff, besonders Fußn. 19 und 45), zum Teil darin, daß es sich um eine generelle Regelung für Massenverträge handelt (vgl. Fischer, BB 1957, 481 ff), zum Teil in dem für den Partner unübersehbaren und oft überraschenden Inhalt (vgl. BGHZ 60, 243, 245).Die Sonderbehandlung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht insbesondere in der Auslegung nach objektiven Gesichtspunkten (nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner, nicht nach dem individuellen Willen der konkreten Vertragschließenden; vgl. BGHZ 33, 216), in der weitergehenden Revisibilität ihrer Auslegung sowie in gesteigerten Anforderungen an ihre inhaltliche Angemessenheit (Inhaltskontrolle; vgl. BGHZ 60, 243).
Bei derart einschränkender Auslegung der Freizeichnungsklausel ergibt die Inhaltskontrolle (BGHZ 60, 243, 245) keine durchgreifenden Bedenken gegen ihre Rechtswirksamkeit: sie verstößt nicht in einem solchen Maß gegen Erfordernisse der Gerechtigkeit sowie von Treu und Glauben, daß ihr die rechtliche Wirkung versagt werden müßte.
- BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82
Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für …
Die langjährige Übung, die EBTV Veredelungsaufträgen zugrundezulegen, rechtfertigt es nicht, eine Billigung aller ihrer Bestimmungen durch die beteiligten Verkehrskreise zu unterstellen und sie der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG zu entziehen (…vgl. Ulmer/Brandner/Hensen aaO, § 9 Rdn. 86;… Löwe/von Westphalen/Trinkner aaO, § 24 Rdn. 19, 20; zum Recht vor Inkrafttreten des AGBG vgl. BGH NJW 1973, 990, 991 [BGH 28.02.1973 - IV ZR 34/71], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 60, 243). - BGH, 03.03.1982 - IVa ZR 256/80
Kosten des Sachverständigenverfahrens nach VHB
Sie stellt vielmehr im wesentlichen eine Kodifizierung der seinerzeit und auch schon bei Abschluß des vorliegenden Versicherungsvertrages im Jahre 1973 bestehenden Rechtslage dar, wie sie sich anhand ständiger und schon damals gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 22, 90 entwickelt hatte (vgl. u.a. BGHZ 60, 243, 245 und 377, 380; 63, 238, 239 und 256, 258; 70, 304, 310; BGH Urteil vom 2. März 1978 VII ZR 104/77 = LM AGB Nr. 84 = MDR 1978, 744; Ulmer/Brandner/Hensen § 9 Rein. - BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72
Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76
Einschränkung der Haftungsfreistellung
Das Berufungsgericht meint, die Voraussetzungen lägen nicht vor, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 54, 106, 109; 60, 243, 245; 60, 377, 380 jeweils m.w.Nachw.) einseitig aufgestellten Klauseln die Anerkennung zu versagen sei, weil sie entweder den im dispositiven Recht enthaltenen ausgewogenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien verdrängten, ohne dem Kunden in anderer Weise angemessenen Schutz zu gewähren oder, weil ihr Inhalt auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob zuwiderlaufende Regelung hinausliefe und deshalb für den Kunden überraschend sei. - BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71
Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?
Nach den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 54, 106, 109/110; BGH NJW 1972, 1227 Nr. 2 und Urteile vom 18. Oktober 1972 - VIII ZR 91/71 - = WM 1973, 12 sowie vom 28. Februar 1973 - IV ZR 34/71 - (zum Abdruck in BGHZ bestimmt), jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch den Überblick bei Emmerich JuS 1972, 361, 367) sind sie unwirksam, soweit sie unangemessene Klauseln enthalten, die bei Abwägung der schutzwürdigen Interessen der beiderseits an derartigen Rechtsgeschäften gemeinhin beteiligten Berufs- und Bevölkerungsgruppen der Billigkeit widersprechen. - BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72
Grundsätze der Vertragsauslegung
Diese Rechtsauffassung gilt auch für Formularverträge mindestens dann, wenn sie einen Komplex umfangreicher vorformulierter Klauseln enthalten, über deren uneingeschränkte Annahme sich der Vertragsgegner entscheiden muß, ohne sich wegen des Umfanges und des schwer zu verstehenden Inhalts über die Tragweite der Klauseln klar werden zu können (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 243, 245 und 377, 380). - BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77
Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …
Allgemeine Geschäftsbedingungen können danach unwirksam sein, soweit sie überraschende oder unangemessene Klauseln enthalten, in denen sich die mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des Geschäftspartners verkörpert und die daher bei Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise unbillig sind (BGHZ 51, 55, 59; 54, 106, 109; 60, 243, 245; 63, 238, 239; 63, 256, 258; BGH NJW 1965, 246; 1968, 1718, 1720; 1969, 230; 1974, 849, 850; BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 3/76 = BB 1977, 1417; vgl. auch §§ 3, 9 AGBG).Weichen die vorformulierten Vertragsregelungen insoweit zum Nachteil des Kunden unbillig vom gesetzlichen Leitbild des Vertrags ab, so sind sie unwirksam (vgl. BGHZ 60, 243, 247; 60, 377, 380 ff; BGH NJW 1965, 246; 1967, 1225, 1226; 1975, 647).
- BGH, 11.10.1984 - IX ZR 73/83
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Sicherheit auf Verlangen der Bank
- OLG Dresden, 07.07.2010 - 1 U 1570/09
Mangelhaftigkeit von Hauseingangstüren bei fehlender Eignung der Türkonstruktion …
- BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74
Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen
- BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 49/77
Leasingvertrag
- LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und …
- BGH, 21.03.1980 - V ZR 72/78
Rechtsfolgen des Rücktritts eines Grundstücksverkäufers aufgrund vertraglichen …
- BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77
Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - …
- BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch …
- BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80
Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen - …
- BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
Formularmäßige Zurückhaltungsklausel
- BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen …
- BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
Fluchthelferhaftung, Rückforderung eines Vorschusses
- BGH, 02.12.1977 - I ZR 29/76
Anspruch aus einer Speditionsversicherung - Voraussetzungen der Haftungsbefreiung …
- OLG Köln, 14.02.1986 - 6 U 150/85
Inanspruchnahme auf Widerruf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); …
- BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79
- OLG Frankfurt, 11.04.1978 - 14 U 249/76
Anspruch auf Rückzahlung der "Gesamtkreditsumme" zuzüglich aller im Lauf der …
- KG, 24.11.1976 - 16 U 2680/75
Rechtsgrundlage für Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstückes mit …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.05.1978 - 14 C 215/78
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