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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5765
BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93 (https://dejure.org/1994,5765)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1994 - IV ZR 39/93 (https://dejure.org/1994,5765)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - IV ZR 39/93 (https://dejure.org/1994,5765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streit um Maklerprovision - Erteilung erweiterten Alleinauftrags - Zeugenbeweis - Unkenntnis der Zeugen von Begrifflichkeit - Erneute Beweisaufnahme - Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 511
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93
    Deshalb kann er einen Anspruch auf Provision nur haben, wenn die Parteien mit der Vereinbarung einer Hinzuziehungs- oder Verweisungsklausel einen sogenannten erweiterten Alleinauftrag abgeschlossen und damit das Kausalitätserfordernis des § 652 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. BGB abbedungen haben (BGHZ 88, 368, 371 und 99, 374, 377).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93
    Das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung, die nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern nur im Wege individuellen Aushandelns getroffen werden kann (zuletzt Senatsurteil vom 27.3.1991 - IV ZR 90/90 - VersR 1991, 692 = WM 1991, 1177) hat der Kläger schon in der Klageschrift behauptet.
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93
    Deshalb kann er einen Anspruch auf Provision nur haben, wenn die Parteien mit der Vereinbarung einer Hinzuziehungs- oder Verweisungsklausel einen sogenannten erweiterten Alleinauftrag abgeschlossen und damit das Kausalitätserfordernis des § 652 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. BGB abbedungen haben (BGHZ 88, 368, 371 und 99, 374, 377).
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80

    Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93
    Es verstößt gegen die Grundsätze, die zur erneuten Vernehmung von Zeugen gemäß § 398 ZPO von der Rechtsprechung entwickelt worden sind (vgl. z. B. Senatsurteile vom 14.10.1981 - IVa ZR 152/80 - LM ZPO § 398 Nr. 13 = WM 1982, 16 und vom 12.12.1984 - IVa ZR 216/82 - LM ZPO § 398 Nr. 17 = NJW-RR 1986, 284;… weiter MünchKomm/Damrau, ZPO § 398 Rdn. 4).
  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 216/82

    Erforderlichkeit einer erneuten Vernehmung eines in erster Instanz gehörten …

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93
    Es verstößt gegen die Grundsätze, die zur erneuten Vernehmung von Zeugen gemäß § 398 ZPO von der Rechtsprechung entwickelt worden sind (vgl. z. B. Senatsurteile vom 14.10.1981 - IVa ZR 152/80 - LM ZPO § 398 Nr. 13 = WM 1982, 16 und vom 12.12.1984 - IVa ZR 216/82 - LM ZPO § 398 Nr. 17 = NJW-RR 1986, 284;… weiter MünchKomm/Damrau, ZPO § 398 Rdn. 4).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Für einen "erweiterten" Alleinauftrag, durch den das Kausalitätserfordernis des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB abbedungen werden sollte und der deswegen möglicherweise auch ohne eine eigene kausale Nachweis- oder Vermittlungsleistung des Maklers einen vertraglichen Anspruch hätte begründen können, gibt die Vertragsurkunde nichts her, ganz abgesehen davon, daß eine solche Vereinbarung nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern nur im Wege individuellen Aushandelns getroffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - IV ZR 39/93 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Alleinauftrag 3 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 23.02.1998 - 4 U 183/97

    Anspruch auf Entschädigung aus einer als Aktennotiz festgehaltenen Vereinbarung; …

    Denn noch mit Urteil vom 26.1.1994 (NJW-RR 1994, 511) habe der Bundesgerichtshof über einen erweiterten Alleinauftrag zu entscheiden gehabt, der lediglich mündlich abgeschlossen war.

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung BGH, NJW-RR 1994, 511, könne die von der Beklagten vertretene Rechtsauffassung nicht erschüttern, weil diese Entscheidung vor der Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1995, 237) ergangen sei, welche der Bundesgerichtshof später bestätigt habe.

    Dabei handelt es sich um den selben Fall, in welchem ein anderer Senat des Bundesgerichtshofs zuvor, nämlich am 26.1.1994 (NJW-RR 1994, 511), die Sache an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen hatte.

  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 8 U 2863/97

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Maklers; Einbeziehung von AGB …

    Im übrigen ließ der Alleinauftrag, da ohne gegenteiliges Vorbringen nicht von einem erweiterten auszugehen ist, ein Eigengeschäft der Vermieter zu (BGH, Urt. v. 26. Januar 1994 - IV ZR 39/93, NJW-RR 1994, 511 unter 1; OLG Hamm, VersR 1995, 1235 ).
  • BGH, 21.02.1995 - KZA 29/94

    Makleralleinauftrag und Wettbewerbsbeschränkung

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof - IV. Zivilsenat - das erste Berufungsurteil durch Urteil vom 26. Januar 1994 - IV ZR 39/93, NJW-RR 1994, 511, aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Dresden, 11.02.1998 - 8 U 2863/97

    Provisionsanspruch aus Maklervertrag; Zulässigkeit des Eigengeschäfts des …

    Im übrigen ließ der Alleinauftrag, da ohne gegenteiliges Vorbringen nicht von einem erweiterten auszugehen ist, ein Eigengeschäft der Vermieter zu (BGH, Urt. v. 26. Januar 1994 - IV ZR 39/93, NJW-RR 1994, 511 unter 1; OLG Hamm, VersR 1995, 1235).
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