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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,206
BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51 (https://dejure.org/1951,206)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1951 - IV ZR 44/51 (https://dejure.org/1951,206)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 44/51 (https://dejure.org/1951,206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 186
  • NJW 1952, 461
  • MDR 1952, 215
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
    Sie ist bereits dann gegeben, wenn die eheliche Gesinnung nur bei einem Ehegatten zerstört ist (RG 159, 306; OGHZ 1, 29; BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [93]).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50

    Ehezerrüttung. Verschulden

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
    Diese Erwägung kann unter Umständen im Hinblick auf die Frage Bedeutung gewinnen, ob der Kläger seinerseits eine Eheverfehlung beging, wenn er es unter den gegebenen Verhältnissen zum endgültigen Erlöschen seiner ehelichen Gesinnung kommen liess, eine Frage, die jedoch kaum zu bejahen sein wird, wenn diese Einstellung des Klägers durch eine schwere Eheverfehlung der Beklagten ausgelöst war (vgl. RG JW 1927, 1194; Warn 1914, 298; BGHZ 2, 255 [257]; 3, 70).
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 78/50

    Begriff der Ehezerrüttung. Verschulden

    Auszug aus BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
    Diese Erwägung kann unter Umständen im Hinblick auf die Frage Bedeutung gewinnen, ob der Kläger seinerseits eine Eheverfehlung beging, wenn er es unter den gegebenen Verhältnissen zum endgültigen Erlöschen seiner ehelichen Gesinnung kommen liess, eine Frage, die jedoch kaum zu bejahen sein wird, wenn diese Einstellung des Klägers durch eine schwere Eheverfehlung der Beklagten ausgelöst war (vgl. RG JW 1927, 1194; Warn 1914, 298; BGHZ 2, 255 [257]; 3, 70).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Ob das anzunehmen ist, ist im wesentlichen eine Frage tatrichterlicher Würdigung (RGZ 160, 236, 238; BGHZ 4, 186, 190).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77

    Begehren auf Abweisung eines Scheidungsantrages - Zulässigkeit eines …

    Die innerhalb des Gestaltungsraumes des Scheidungsgesetzgebers liegende Einführung des Zerrüttungsprinzips schließt die Berücksichtigung der nur in der Person eines Ehegatten eingetretenen endgültigen Abwendung vom anderen Ehegatten mit ein (BGHZ 4, 186, 191 und std. Rechtspr.).
  • BGH, 21.12.1971 - V BLw 18/71

    Bestehen eines Erbrechts - Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen - Bestehen eines …

    Das Oberlandesgericht hätte entsprechend den in BGHZ 4, 186, 188 [BGH 13.12.1951 - IV ZR 44/51] dargelegten Grundsätzen sämtliche Umstände des Falles würdigen und abwägen müssen.

    Insoweit sei das Oberlandesgericht ebenfalls von "BGHZ 4, 186" abgewichen.

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