Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- MDR 1969, 124
- VersR 1968, 1155
- DB 1968, 2124
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines …
Auszug aus BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Dem Berufungsgericht ist allerdings darin zuzustimmen, daß die Grundsätze von Treu und Glauben für die gesamte Rechtsordnung gelten und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis beherrschen (BGH VersR 1964, 156/57; Fischer VersR 1965, 197 m.w.N.).Die strenge Bewertung des vorsätzlichen Verhaltens in § 6 Abs. 3 VVG hindert dagegen nicht, daß die Anwendung des § 242 BGB im Einzelfall aus besonderen Gründen gerechtfertigt sein kann, weil ein voller Anspruchsverlust grob unbillig wäre (…vgl. Reimer Schmidt, Die Obliegenheiten, 277 und Rolf Raiser a.a.O.; ebenso für § 6 Abs. 2 VVG: BGH VersR 1964, 156/57).
- BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65
Dingliches Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsbruchteil
Auszug aus BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Dieser vom II. Zivilsenat entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 47, 101; 48, 7 [BGH 28.04.1967 - V ZR 163/65]; VersR 1967, 1087/88; vgl. dazu Fleck LM Nr. 17 und 18 zu § 6 VVG) schließt sich der erkennende Senat an. - BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Auszug aus BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Sollte die Beklagte bei der erneuten Verhandlung der Sache auf eine vom Kläger vorgenommene Gefahrerhöhung zurückkommen, so müßte sie beweisen, daß die als Unfallursache festgestellte Leckstelle des Abfüllstutzens nicht nur bereits vor dem Unfall bestanden hat, sondern dem Kläger auch vor der Benutzung des Tankwagens zur Unfallfahrt bekannt gewesen ist (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 25. September 1968 - IV ZR 514/68).
- BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben …
Auszug aus BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Dieser vom II. Zivilsenat entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 47, 101; 48, 7 [BGH 28.04.1967 - V ZR 163/65]; VersR 1967, 1087/88; vgl. dazu Fleck LM Nr. 17 und 18 zu § 6 VVG) schließt sich der erkennende Senat an. - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Dieser vom II. Zivilsenat entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 47, 101; 48, 7 [BGH 28.04.1967 - V ZR 163/65]; VersR 1967, 1087/88; vgl. dazu Fleck LM Nr. 17 und 18 zu § 6 VVG) schließt sich der erkennende Senat an. - BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62
Feuerversicherung
Auszug aus BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Hiermit ist aber für diesen Bereich die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 242 BGB nicht ausgeschlossen worden (BGHZ 40, 387 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]/88; LM Nr. 49 zu § 242 (D) BGB, Anm. von Liesecke; ebenso Fischer a.a.O. 201/2 und Rolf Raiser VersR 1964, 421 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]).
- BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96
Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des …
Die Rechtsprechung hat seit jeher bei der Prüfung von Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung betont, daß der die gesamte Rechtsordnung beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben in besonderem Maße im Versicherungsrecht gelte (BGH VersR 1968, 1155, 1156; VersR 197O, 241, 242; VersR 1977, 1O21, 1O22).Die Wertung des § 6 Abs. 3 VVG und das in dieser Vorschrift enthaltene Alles - oder - Nichts-Prinzip seien zwar grundsätzlich hinzunehmen, stellten aber eine Vertragsbestimmung von außergewöhnlicher Härte dar (BGH VersR 197O, 241, 242; VersR 1976, 383, 384), so daß in Einzelfällen die Anwendung des § 242 BGB aus besonderen Gründen gerechtfertigt sein könne (BGH VersR 1968, 1155, 1157).
- BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Die Belehrungspflicht des Versicherers hat der Bundesgerichtshof für die Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelt (BGHZ 48, 7 = VersR 1967, 593; VersR 1968, 1155; 1969, 214; 1970, 26 und 1047).
- BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht
Es ist zwar richtig, dass die veröffentlichten Entscheidungen (außer den genannten noch BGH VersR 1968, 1155; 1969, 214; 1970, 26) Fälle aus dem Gebiet der Kraftfahrversicherung betrafen. - BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68
Versicherungsschutz - Schadenanzeige - Obliegenheitsverletzung - Gericht - …
Diese Rechtsfolge tritt aber nur ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher ausdrücklich darüber belehrt hat, daß dieser seinen Anspruch auf Versicherungsschutz auch dann verliert, wenn dem Versicherer durch die unrichtigen Angaben kein Nachteil entsteht (BGHZ 48, 7 - VersR 1967, 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15). - BGH, 08.01.1969 - IV ZR 530/68 8. Mai 1967 BGHZ 47, 101; 48, 7)" der sich auch der erkennende Senat in den Urteilen IV ZR 504/68 vom .16. Oktober 1968 -VersR 1968, 1155/56- und IV ZR 510/68 vom 20. Dezember 1968 angeschlossen hat, kann der Versicherer aus unwahren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers Über das Schadensereignis, die folgenlos geblieben sind, seine Deistungsfreiheit nur herleiten, wenn er den Versicherungsnehmer vorher deutlich auf den drohenden Anspruchsverlust hingewiesen hatte.
- BGH, 26.02.1969 - IV ZR 549/68
Klage gegen die Feuerversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf …
Wie schon die bisherige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs erkennen läßt, ist es aber auch bei Verwirkungsklauseln, die sich innerhalb der Grenzen des § 6 VVG halten, unter besonderen Umständen erforderlich, die vereinbarten Rechtsfolgen abzuschwächen, wenn die volle Anspruchsverwirkung auch unter Berücksichtigung der Belange des Versicherers grob unbillig erscheint (vgl. BGH VersR 1968, 1155). - BGH, 20.12.1968 - IV ZR 510/68
Rechtsmittel
Der Versicherer bleibt daher wie bei einer grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung beeinflußt hat (BGHZ 47, 101; 48, 7 [BGH 28.04.1967 - V ZR 163/65]; BGH VersR 1967, 1087/88; vgl. auch die Anmerkung von Fleck in LM VVG § 6 Nr. 17 und 18. Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Oktober 1968, IV ZR 504/68 - VersR 1968, 1155/56, angeschlossen). - BGH, 30.04.1969 - IV ZR 608/68
Verletzung dem Versicherungsnehmer obliegender Aufklärungspflicht durch eine …
Das Fehlen einer solchen Rechtsbelehrung hat zur Folge, daß der Versicherer wie bei einer nur grobfahrlässigen Verletzung der Aufklärungspflicht insoweit zur Leistung verpflichtet bleibt, als die unrichtigen Angaben des Versicherungsnehmers weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung beeinflußt haben (BGHZ 47, 101 und 48, 7 = VersR 1967, 441 und 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15). - BGH, 23.04.1969 - IV ZR 609/68
Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber einem Versicherer - Erstattung einer …
Ist eine solche Belehrung unterblieben, dann bleibt der Versicherer wie bei einer nur grobfahrlässigen Verletzung der Aufklärungspflicht insoweit zur Leistung verpflichtet, als die unrichtigen Angaben des Versicherungsnehmers weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung beeinflußt haben (BGHZ 47, 101 und 48, 7 = VersR 1967, 441 und 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15). - BGH, 26.02.1969 - IV ZR 624/68
Voraussetzungen für das Freiwerden von der Versicherungspflicht - Anforderungen …
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