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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1968 - IV ZR 533/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,3194
BGH, 02.10.1968 - IV ZR 533/68 (https://dejure.org/1968,3194)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1968 - IV ZR 533/68 (https://dejure.org/1968,3194)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1968 - IV ZR 533/68 (https://dejure.org/1968,3194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 1081
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben …

    Auszug aus BGH, 02.10.1968 - IV ZR 533/68
    Insbesondere ist offen geblieben, ob der Kläger bei der anscheinend von einem Agenten der Beklagten aufgenommenen Schadensmeldung darauf hingewiesen worden ist, daß er durch unwahre Angaben den Versicherungsschutz verlieren könne (BGHZ 47, 101).
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 02.10.1968 - IV ZR 533/68
    Unternimmt er zuvor noch Fahrten zu anderen Zwecken, so erhöht er die Gefahr im Sinne von § 23 Abs. 1 VVG (BGHZ 23, 142; LM § 23 VVG Nr. 6).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19

    1. Der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des …

    Schließlich ist auch das weiterhin erforderliche Element einer gewissen Dauerhaftigkeit des Zustandes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 23 Rn. 32) hier offensichtlich erfüllt, nachdem der Einbau des neuen Motors bereits im März 2015 erfolgte und das Fahrzeug in der Folgezeit vom Kläger über eine einmalige Gefährdungshandlung hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1968 - IV ZR 533/68, VersR 1968, 1081; Urteil vom 22. Januar 1971 - IV ZR 121/69, VersR 1971, 407) genutzt wurde, als es am 1. Oktober 2015, anlässlich einer Fahrt in der Saarbrücker Innenstadt, in nicht unerheblicher Entfernung zum Wohnort des Klägers, zu dem Unfallereignis gekommen ist.
  • BGH, 22.01.1971 - IV ZR 121/69

    Verkehrssicherheit - Gefahrerhöhung - Grobe Fahrlässigkeit - Leichtfertigkeit

    Wird jedoch das Fahrzeug trotz des Mangels zu anderen Fahrten eingesetzt, so ist mit allen derartigen Fahrten eine erhebliche Gefahrerhöhung verbunden, und zwar selbst dann, wenn der Versicherungsfall bereits bei der ersten daraufhin durchgeführten Fahrt eintritt (BGHZ 23, 142, 147; BGH LM § 23 VVG Nr. 6, 11; BGH VersR 1968, 1081; 1970, 412, 413).
  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 269/67

    Kollision von Personenkraftwagen und Fußgänger im Straßenverkehr - …

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts spricht vieles, für die Annahme, daß nach der Erfahrung die Haftreibung abgefahrener Reifen auf freuchtem Kopfsteinpflaster herabgesetzt und damit der Bremsweg verlängert ist (…vgl. Floegel/Härtung/Jagusch StVR 17. Aufl. StVZO § 36, 3 am Ende; Schmidt DAR 1966, 146, 147; Forste DAR 1967, 201; vgl. unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten; BGH Urteil vom 26. Juni 1968 - IV ZR 513/68 = VersR 1968, 785 und - IV ZR 534/68 = VersR 1968, 834; Urteil vom 2. Oktober 1968 - IV ZR 533/68 = VersR 1968, 1081).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 18/69

    Annahme einer Gefahrerhöhung bei Mitführen eines mangelhaften Reservereifens im …

    Beschränkt der Versicherungsnehmer die Weiterbenutzung des als verkehrsunsicher erkannten Fahrzeugs auf die Überführung zum Ort der nächsten Instandsetzungsmöglichkeit, so liegt hierin eine einmalige, vorübergehende Steigerung der Gefahr, die keine versicherungsrechtlichen Nachteile auslöst (Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1968 - IV ZR 533/68 = VersR 1968, 1081 und die dort angegebenen Entscheidungen).
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