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| BGH, 14.07.1953 - IV ZR 54/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.1952 - IV ZB 9/52
Vorlagepflicht nach § 28 FGG. Kindesannahmevertrag
Auszug aus BGH, 14.07.1953 - IV ZR 54/53
Das Berufungsgericht folgt damit der Auffassung, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 7. April 1952 begründet hat (BGHZ 5, 344 [348 bis 351]). - BGH, 07.05.1951 - IV ZR 3/51
Adoptionsvertrag. Alterserfordernis
Auszug aus BGH, 14.07.1953 - IV ZR 54/53
Der erkennende Senat hat es gleichfalls bereits ausgesprochen (BGHZ 2, 62 [64]).
- BGH, 14.10.1991 - II ZR 249/90
Einwand individuellen Rechtsmißbrauchs gegenüber Anfechtungsklage bei …
Es ist anerkannt, daß der Revisionsbeklagte bestimmte, seinem Vortrag in der Berufungsinstanz zuwiderlaufende Feststellungen des Berufungsgerichts für den Fall bemängeln kann, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Berufungsgerichts mit der von diesem gegebenen Begründung für unrichtig hält (…BGH, Urt. v. 9. Oktober 1975 - IX ZR 166/73, MDR 1976, 138; Urt. v. 14. Juli 1953 - IV ZR 54/53, LM BGB 1750 Nr. 2 lit. b). - BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Die Sache mußte vielmehr aufgrund der Gegenrügen des Revisionsbeklagten (zur Zulässigkeit vgl. BGHZ 37, 79, 83; BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - IV ZR 54/53 = LM § 1750 BGB Nr. 2, Leitsatz zu b; BFH NJW 1971, 168) zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden. - BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56
Rechtsmittel
Im Hinblick auf eine Anregung des Revisionsbeklagten, der insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953 - IV ZR 54/53 - (LM Nr. 12 zu § 561 ZPO) verweist, sei hervorgehoben, daß es nicht zu beanstanden ist, wenn das Berufungsgericht den Zeitwert nur als einen Anhaltspunkt für die Bemessung der Entschädigung betrachtet und die Auffassung ablehnt, die Entschädigung müsse dem Zeitwert entsprechen.
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