Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 305c Abs 2 BGB
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts - IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Selbstbehaltsklausel eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts in der Krankenversicherung; Beteiligung des Versicherungsnehmers an den anfallenden Kosten zur Kalkulation einer niedrigeren Prämie
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 552a S. 1; BGB § 305c Abs. 2
Auslegung einer Selbstbehaltsklausel eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts in der Krankenversicherung; Beteiligung des Versicherungsnehmers an den anfallenden Kosten zur Kalkulation einer niedrigeren Prämie - datenbank.nwb.de
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 29.01.2015 - 391 C 177/14
- LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 29/15
- BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (…Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, VersR 2016, 1184 Rn. 22; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b; st. Rspr.). - BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15
AVB Rechtsschutzversicherung
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, VersR 2016, 1184 Rn. 22; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b; st. Rspr.). - BGH, 12.09.2012 - IV ZR 64/11
Umwandlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung in eine beitragsfreie …
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 64/11, VersR 2013, 300 Rn. 6 m.w.N.; st. Rspr.).
- LG Wuppertal, 16.07.2020 - 9 S 18/20
Kräftige Latexfarben an den Wänden: Mieter muss Mehrkosten tragen - auch ohne …
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris). - LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Vorwerk muss die Kunden nicht vorab über Thermomix-Modellwechsel informieren
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris). - LG Wuppertal, 11.10.2018 - 9 S 72/18
Erstreckung der von einer Rechtsschutzversicherung zugesagten Deckung für einen …
Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
- LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
Fiktive Schadensabrechnung Verkehrsunfall - kostengünstigere Reparaturmöglichkeit
Die Sache hat hier grundsätzliche Bedeutung, weil die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (vgl. BGH, IV ZR 543/15, in juris). - LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall
Eine grundsätzliche Bedeutung ist hier nämlich zu bejahen, weil die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, in juris). - LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18
Gebrauchtwagenkauf, Sachmängelhaftung, Haftungsausschluss
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, in juris). - LG Wuppertal, 30.06.2022 - 9 S 48/22 Rn. 20 Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
- OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
Übertragung von Unternehmensanteilen unter Miterben
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH r+s 2017, 254). - OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 211/15
Kirchliche Zusatzversorgungskasse; Satzung; Leistungsbestimmung; Unbilligkeit; …
Außerdem muss sie entscheidungserheblich sein, denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, abstrakte Rechtsfragen zu beantworten (vgl. BGH NJW 2003, 1125, 1126; r+s 2017, 254, 255). - LG Wuppertal, 30.04.2020 - 9 S 208/19
Vergraulen von Mietinteressenten ist ein Kündigungsgrund!
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris). - OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 7 U 55/18
Feststellung einer Erbeneigenschaft
- LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
Notwegerecht zum Befahren mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug
- LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Verkehrsunfall - unfallbedingter Mehraufwand als Schadensposition
- LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19
Schaden bei Be- und Entladen des Fahrzeugs mit eigener Entladevorrichtung des …
- LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 106/19
Erwerb eines regelbesteuertes Neufahrzeuges nach Diebstahl des versicherten Pkws …
- OLG Hamm, 08.06.2017 - 6 U 132/16
Anspruch einer kirchlichen Einrichtung der Alters-, Erwerbsminderungs- und …
- LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 90/17
Ersatz der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall
- LG Wuppertal, 29.06.2023 - 9 S 152/21
- LG Wuppertal, 31.10.2019 - 9 S 105/19
- LG Wuppertal, 12.07.2018 - 9 S 42/18
Berücksichtigung des Fahrstreifenwechsels eines vorfahrtberechtigten Fahrers
- OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 212/15
Anspruch einer Zusatzversorgungskasse auf Zahlung eines Sanierungsbeitrags
- LG Wuppertal, 21.11.2019 - 9 S 151/19
Nachhilfeunterrichtsvertrag - Formularklausel über Mindestlaufzeit von 12 Monaten …
- LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21
Zu den Anforderungen an die Pausenaufsicht in einer Förderschule
- LG Wuppertal, 07.05.2020 - 9 S 7/20
Versicherungsschutz Kfz-Kasko - Wanderaschenbecher - Einbruchdiebstahl
- LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 100/17
- LG Wuppertal, 16.12.2021 - 9 S 147/21
- LG Wuppertal, 09.04.2020 - 9 S 119/19
- LG Wuppertal, 14.06.2018 - 9 S 18/18
Unterlassung einer in einem Gerichtsverfahren abgegebenen ehrenrührigen …
- LG Wuppertal, 23.10.2025 - 9 S 32/25
Rauchmelder auf Gemeinschaftsflächen: Wartungskosten umlagefähig?
- LG Wuppertal, 12.05.2022 - 9 S 14/22
- LG Wuppertal, 15.11.2018 - 9 S 118/18
Erstattung der Kosten für ein durch den Geschädigten in Auftrag gegebenes …
- LG Wuppertal, 16.12.2021 - 9 S 14/22
- OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 7 U 10/18
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Autokaufs
- LG Wuppertal, 06.01.2022 - 9 S 138/21
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