Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1969 - IV ZR 547/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fahrt mit einem verkehrsunsicheren Kraftfahrzeug (Kfz) - Kausalität der Mängel am Kfz für den Unfall - Vornahme einer Gefahrenerhöhung durch Fahren trotz Übermüdung oder Krankheiten - Hypoglykaemie, ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1065
- MDR 1969, 378
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 185/67
Fahrlässigkeit - Straßenverkehr
Auszug aus BGH, 22.01.1969 - IV ZR 547/68
Das Bundesarbeitsgericht hat sich auf denselben Standpunkt gestellt (Urteil vom 29. Dezember 1967 - 1 AZR 185/67 = VersR 1968, 296). - BGH, 07.11.1967 - VI ZR 79/66
Rückgriffsanspruch eines Versicherungsträgers nach einem Arbeitsunfall in einer …
Auszug aus BGH, 22.01.1969 - IV ZR 547/68
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits ausgesprochen, daß Rückgriffsansprüche der Sozialversicherungsträger nach § 640 RVO der Zuständigkeit der Zivilgerichte unterliegen, weil es sich der Sache nach um bürgerlichrechtliche Ansprüche eigener Art auf Ersatz mittelbaren Schadens handelt (Urteil vom 7. November 1967 - VI ZR 79/66 = LM § 13 GVG Nr. 108 = NJW 1968, 251 = VersR 1968, 64).
- BGH, 21.12.1971 - VI ZR 137/70
Rentenversicherungsträger - Verjährungsfrist - Beginn - Leistungspflicht - …
Der Versicherungsschutz, den der Beklagte als Versicherer genießt, erstreckt sich nach § 10 AKB auch auf die Ansprüche, die von den Sozialversicherern wegen unfallbedingter Aufwendungen nach § 640 RVO gegen ihn er hoben werden (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1969 - IV ZR 547/68 - NJW 1969, 1065 und vom 28. September 1971 - VI ZR 216/69 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
Rückgriff - Sozialversicherungsträger - Tod des Schuldners - Erben
Die Beklagte hat keine Umstände vorgetragen, aus denen sich nach billigem Ermessen die Unstatthaftigkeit des Rückgriffs ergeben würde, zumal davon auszugehen ist, daß sie den Schutz einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung genießt (vgl. BGH Urt. vom 22. Januar 1969 - IV ZR 547/68 - VersR 1969, 363).
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