Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2396
BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98 (https://dejure.org/1999,2396)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1999 - IV ZR 60/98 (https://dejure.org/1999,2396)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 (https://dejure.org/1999,2396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VHB 84 § 9 Nr. 1 a; ; VHB 84 § 21 Abs. 1 b; ; VHB 84 § 21 Abs. 1 d; ; VHB 84 § 21 Nr. 1 a; ; VHB 84 § 21 Nr. 1 e; ; VVG § ... 6 Abs. 3 Satz 1; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 2; ; VVG § 62 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 66 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 563; ; ZPO § 565 Abs. 1; ; ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Nichabschließen der Haustür; Obliegenheitsverletzung durch fehlerhafte Schadensanzeige und fehlender unverzüglicher Einreichung von Stehlgutlisten bei Polizei und Versicherung; Richterliche Aufklärungspflicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 397
  • VersR 1999, 1004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (Senatsurteile vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter II 2 und vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 57/88 - NJW 1989, 1354 unter 2).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Diese Bestimmung ist jedoch gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter I 3 c).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Dabei besteht eine gesetzliche Vermutung für den Vorsatz des Versicherungsnehmers - den das Berufungsgericht hier jedoch verneint hat - oder seine grobe Fahrlässigkeit, so daß hier die Klägerin hinsichtlich letzterer den Gegenbeweis erbringen muß (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 72/93 - VersR 1993, 960 unter I 2).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des …

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, daß der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (Senatsurteile vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter II 2 und vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 57/88 - NJW 1989, 1354 unter 2).
  • BGH, 16.06.1993 - IV ZR 145/92

    Darlegung eines Einbruchsdiebstahls; Berufung des Versicherers auf …

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Repräsentant des Versicherungsnehmers ist, wem dieser die alleinige Obhut für die versicherte Sache nicht bloß vorübergehend übertragen hat (Senatsurteil vom 16. Juni 1993 - IV ZR 145/92 - VersR 1994, 45 unter III).
  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 176/82

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, ist keine reine Tatsachenfrage, sondern unterliegt der revisionsrechtlichen Nachprüfung, soweit das Berufungsgericht entweder den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder nicht alle festgestellten Umstände des Geschehens in seine Wertung einbezogen hat (BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 176/82 - VersR 1984, 830 unter II 2;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 6 Rdn. 119).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in …

    Hinsichtlich der Beschädigungen sind deshalb auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Kausalitätsgegenbeweis fehlerhaft (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - VersR 1999, 1004 unter II 3).
  • BVerwG, 27.03.2025 - 5 C 8.23

    Mitverschulden des BAföG-Amtes kann dessen ausbildungsförderungsrechtlichen …

    Dies ist in Bezug auf das Verschulden des Beklagten im Rahmen der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht deshalb zu korrigieren, weil die Vorinstanz nicht alle festgestellten Umstände in die Wertung einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - NJW-RR 2000, 397 ).
  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für …

    Bei Annahme grober Fahrlässigkeit, von der das Berufungsgericht ausgeht, ist hingegen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG a.F. zu prüfen, ob dem Versicherungsnehmer ein Kausalitätsgegenbeweis gelingt (vgl. BGHZ 169, 86, 93; Senatsurteil vom 10. Februar 1999 - IV ZR 60/98 - VersR 1999, 1004 unter II 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09

    Kausalitätsgegenbeweis in der Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit …

    Rn. 34 2. Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (…zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).

    Das Verhalten der Klägerin rechtfertigt zumindest die Annahme grober Fahrlässigkeit, denn die Klägerin hat die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in ihrer Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004; 1992, 1087).

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07

    Kaskoentschädigung: Wegfall der Leistungspflicht wegen Verletzung einer …

    Steht - wie hier - der objektive Tatbestand einer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheit fest, so muss der Versicherungsnehmer den Beweis dafür erbringen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat (BGH VersR 1999, 1004), denn der Vorsatz wird gesetzlich vermutet (BGH VersR 2002, 173;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 121).
  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

    Leistungsfreiheit besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Obliegenheit, wobei das Verschulden des Versicherungsnehmers vermutet wird und dieser sich entlasten muss (BGH VersR 1999, 1004, 1005).

    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in seiner Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004, 1005).

  • OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05

    Versicherungsleistung nach einem Wohnungseinbruch; Abschluss einer Casa Arte …

    Eine Repräsentantenstellung kann nur dann angenommen werden, wenn sich der Versicherungsnehmer von jedweder Risikoverwaltung und Benutzung zurückgezogen und einem Dritten die vollständige Obhut über das versicherte Risiko übertragen hat (BGH VersR 1993, 828; 1999, 1004).
  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer …

    Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in AVB, die die Haftung des Versicherungsnehmers für das Verschulden Dritter über den Kreis von Repräsentanten hinaus erweitern, ist vom Bundesgerichtshof für die Hausratversicherung wiederholt entschieden worden (BGH, r+s 1993, 308 f.; VersR 1999, 1004, 1006).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des …

    Eine Folgenlosigkeit in Bezug auf die Vertragsgefahr - Aufbauschen des Schadens - wäre bewiesen, wenn die Klägerin den Nachweis erbrächte, dass die als entwendet behaupteten Gegenstände tatsächlich entwendet wurden (vgl. BGH VersR 1999, 1004 ff. Rn 11 im juris-Ausdruck).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 170/02

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus Betriebshaftpflichtversicherung bei …

    Wobei die Beweislast für fehlenden Vorsatz oder für einen geringeren Verschuldensgrad als grobe Fahrlässigkeit die Schuldnerin trifft (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1999, 1004).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 5 U 166/09

    Haftung des Herstellers einer Alarmanlage wegen Nichtauslösen bei einem Einbruch …

  • LG Köln, 21.12.2016 - 20 O 262/15

    Versicherungsschutz für die Entwendung des Fahrzeugs durch Diebstahl; Beweislast …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht