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| BGH, 21.06.1951 - IV ZR 66/50 |
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Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51
Versorgungsvertrag
Inwieweit in dem von der Offizialmaxime beherrschten Verfahren der §§ 640 ff ZPO andere Grundsätze gelten, kann hier unerörtert bleiben (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 21.6.1951 - IV ZR 66/50, RGZ 168, 385; 169, 223, 282 ff [284]). - BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv; …
Es sind zwar Fälle denkbar, wo - abgesehen von einer akuten gesundheitlichen Gefahr - die ärztliche oder psychologische Untersuchung eines Kindes zu seinem Wohl - in der Regel zur Abwendung einer möglichen Gefährdung - unabweisbar notwendig ist, so daß sich die mit rechtlich nicht vertretbaren Gründen erklärte Verweigerung der Einwilligung des Inhabers der elterlichen Gewalt in eine solche Untersuchung als mißbräuchlich im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt; das wird in der Regel jedoch nur dann der Fall sein, wenn eine solche Untersuchung nach Sachlage geboten ist, Aufklärung verspricht (vgl. z.B. BGH JZ 1951, 643 [BGH 21.06.1951 - IV ZR 66/50] ; OLG Koblenz NJW 1976, 379;… Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1666 RdNrn. 68, 254;… Thomas/Putzo ZPO 9. Aufl. § 372 a Anm. 3 a, b) und wenn ein Elternteil nach angemessener Aufklärung gleichwohl darauf beharrt, die Einwilligung nicht erteilen zu wollen. - BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62
Rechtsmittel
Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 21. Juni 195[xxx] - IV ZR 66/50 -, LM Nr. 2 zu § 1591 BGB ausgesprochen. - BGH, 30.03.1953 - IV ZR 212/52
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. Juni 1951 (IV ZR 66/50), (abgedruckt in Lindenmaier-Möhring § 1591 BGB Nr. 2 und in JZ 1951, 643) u.a. ausgeführt, in einem Rechtsstreit, der um die blutmässige Abstammung eines Kindes geführt werde, sei das Gericht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts unter Ausnutzung aller Beweismittel verpflichtet.
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