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| BGH, 22.10.1953 - IV ZR 67/53 |
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Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1953 - IV ZR 244/52
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Auszug aus BGH, 22.10.1953 - IV ZR 67/53
Eine solche Willensergänzung ist, wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 30. April 1953 IV ZR 244/52 in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht insbesondere RGZ 134, 280 ausgesprochen hat, zulässig, wenn sich für sie eine Grundlage aus einer Willensrichtung des Erblassers bietet, die an Hand des Testaments, gegebenenfalls auf Grund von Umständen außerhalb des Testaments oder aus der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellen ist. - BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51
Anfechtung letztwilliger Verfügungen
Auszug aus BGH, 22.10.1953 - IV ZR 67/53
Auch Umstände, deren Nichteintritt der Erblasser für sich als selbstverständlich ansehen kann, und die dann später eintreten, können ein Anfechtungsrecht geben (vgl. RGZ 77, 165 f [174]; RG JW 1925, 356 10 , Warn 1931 Nr. 50; BGHZ 4, 91 f [95]; RGRK Anm. 4 zu § 2078; Kipp-Coing Erbrecht § 22 S. 100 f; Fischer Ih J 71, 187 f [225 f]), so würde, wenn tatsächlich zwischen dem Beklagten und der Frau H. Liebesbeziehungen beständen, was das Berufungsgericht verfahrensrechtlich unbedenklich nicht für erwiesen angesehen hat, dies der Klägerin grundsätzlich ein Anfechtungsrecht geben. - RG, 16.10.1911 - IV 594/10
Anfechtbarkeit gemeinschaftlicher Testamente.
Auszug aus BGH, 22.10.1953 - IV ZR 67/53
Auch Umstände, deren Nichteintritt der Erblasser für sich als selbstverständlich ansehen kann, und die dann später eintreten, können ein Anfechtungsrecht geben (vgl. RGZ 77, 165 f [174]; RG JW 1925, 356 10 , Warn 1931 Nr. 50; BGHZ 4, 91 f [95]; RGRK Anm. 4 zu § 2078; Kipp-Coing Erbrecht § 22 S. 100 f; Fischer Ih J 71, 187 f [225 f]), so würde, wenn tatsächlich zwischen dem Beklagten und der Frau H. Liebesbeziehungen beständen, was das Berufungsgericht verfahrensrechtlich unbedenklich nicht für erwiesen angesehen hat, dies der Klägerin grundsätzlich ein Anfechtungsrecht geben.
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Aus dieser Sicht wird klar, daß der Wortlaut des Testaments auch einen derartigen Erblasserwillen anzunehmen nahelegt (vgl. zu einem derartigen Fall BGH, Urteil vom 22.10.1953 - IV ZR 67/53 - LM BGB § 2078 Nr. 3 (2) . - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Diese Mittelposition hat auch der Bundesgerichtshof eingenommen (Urteile vom 22.10.1953 und 18.1.1956 - IV ZR 67/53 und 199/55 - LM BGB § 2078 Nr. 3 und 4, vom 21.3. - BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66
Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue
Für eine Anfechtung des Testaments nach § 2078 Abs. 2 BGB konnte sprechen, daß das Reichsgericht in einem Urteil vom 27. November 1930 (Warn 1931 Nr. 50) ausgeführt hatte, eine auf die Zukunft gerichtete Annahme oder Erwartung könne auch unbewußt bestehen, dann nämlich, wenn sie zu den Vorstellungen gehört, die dem Erblasser als Selbstverständlichkeiten erscheinen (so auch BGH, Urteil vom 22. Oktober 1953 - IV ZR 67/53 = LM zu BGB § 2078 Nr. 3), und daß in BGB RGRK 10, Aufl. 1956 zu § 2078 Anm. 4 b die Erwartung, der eheliche Frieden werde durch das Verhalten des Bedachten nicht gestört werden, als eine solche unbewußte Selbstverständlichkeit erörtert wurde.
- BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 216/81
Wirksamkeit einer Anfechtung des Erbvertrages - Verletzung des …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat immer wieder betont, daß auch nicht ausdrücklich genannte sondern auch unbewußte Vorstellungen und solche, die auf als selbstverständlich angenommenen Voraussetzungen beruhen, enttäuscht werden können und dies zur Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB berechtigt (Urteile vom 22.10.1953 - IV ZR 67/53 -, vom 18.1.1956 - IV ZR 199/55 - und vom 31.10.1962 - V ZR 129/62 - LM BGB § 2078 Nr. 3, 4, 8, weiter Urteil vom 17.9.1970 - III ZR 158/67 - unveröffentlicht, vgl. auch Johannsen, WM 1972, 645/646). - OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 W 261/24
Auslegung Ehegattentestament
Zur Ermittlung des Inhalts einer testamentarischen Verfügung ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testamentes heranzuziehen und zu würdigen, wobei auch die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen ist (zu Letzterem vgl. etwa bereits Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.1953, Az. IV ZR 67/53, zitiert nach juris). - BGH, 09.07.1956 - V BLw 9/56
Rechtsmittel
Bei dieser Testamentsauslegung handelt es sich nicht mehr darum, daß der wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung gebracht wird, sondern um die Berücksichtigung eines unwirklichen Willens, eines Willens, der vermutlich wirklich wäre, wenn der Erslasser bei der Testamentserrichtung die künftige Entwicklung wenigstens als möglich vorausgesehen hätte (RGZ 134, 277 [280]; 142, 171 [175]; BGB RGRK § 2084 Anm. 1, c; BGH IV. Zivilsenat Urteil, vom 30. April 1953, IV ZR 244/52, Lind-Möhr Nr. 5 zu § 2084 BGB, und vom 22. Oktober 1953, IV ZR 67/53, Lind-Möhr Nr. 3 zu § 2078 BGB). - BGH, 03.11.1994 - BLw 56/94
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
Soweit die Beteiligten zu 2, 4 und 5 darauf abheben wollen, dies sei wegen eines von der Beteiligten zu 2 mit dem Erblasser am 15. April 1943 geschlossenen Ehe- und Erbvertrages unzutreffend und eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (vom 22. Oktober 1953, IV ZR 67/53, LM Nr. 6 zu § 2084 BGB), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 52, 326) und des Oberlandesgerichts München (DNotZ 1951, 78) behaupten, geht es allenfalls darum, daß sie geltend machen, das Beschwerdegericht habe die in diesen Entscheidungen herausgearbeiteten Grundsätze nicht beachtet. - BGH, 18.10.1973 - V BLw 27/72
Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - …
Es handelt sich um die Urteile des IV. Zivilsenats vom 30. April 1953, IV ZR 244/52 (LM BGB § 2084 Nr. 5), vom 22. Oktober 1953, IV ZR 67/53 (…LM BGB § 2078 Nr. 3 = a.a.O. § 2084 Nr. 6) und vom 23. Oktober 1957, IV ZR 193/57 (LM BGB § 2069 Nr. 1 = WM 1957, 1546 = NJW 1958, 22).
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