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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1977 - IV ZR 71/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5462
BGH, 03.06.1977 - IV ZR 71/76 (https://dejure.org/1977,5462)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1977 - IV ZR 71/76 (https://dejure.org/1977,5462)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - IV ZR 71/76 (https://dejure.org/1977,5462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung des Maklerhonorars - Beschränkung der Zulassung der Revision - Widerruf einer Prozessvollmacht zugunsten des Revisionsanwalts - Irrige Vorstellung über die Größe einer Wohnung - Schadensersatzverpflichtung wegen arglistiger Täuschung - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - IV ZR 71/76
    § 654 BGB erfaßt nur die Fälle, in denen der Makler seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt hat und deshalb des Maklerlohns unwürdig erscheint (BGHZ 36, 323, 324).
  • BGH, 26.10.1977 - IV ZR 177/76

    Verwirkung des Provisionsanspruchs eines Maklers - Unerlaubte Doppeltätigkeit …

    Für eine unterschiedliche Behandlung besteht kein Anlaß (vgl. BGH WM 1976, 477 ff; Senatsurteil vom 3. Juni 1977 - IV ZR 71/76).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven …

    Der Bundesgerichtshof hat immer wieder betont, daß die Fälle von schuldhafter Falschinformation, soweit sie nicht durch ein treuwidriges Verhalten des Maklers gekennzeichnet sind, zufriedenstellend unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung zu behandeln sind (BGHZ 36, 323, 327; Urteil vom 3. Juni 1977 - IV ZR 71/76 - WM 1977, 941, 943).
  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 114/80

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung …

    Danach verwirkt ein Makler seinen Lohnanspruch, wenn er vorsätzlich, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise so deutlich den Interessen seines Auftraggebers zuwider gehandelt hat, daß er eines Lohnes unwürdig erscheint (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 3. Juni 1977 - IV ZR 71/76 - WM 1977, 941, 943, vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 177/76 - WM 1978, 245 und vom 16. Oktober 1980 - IVa ZR 35/80 - NJW 1981, 280).
  • LG Hagen, 18.03.2024 - 2 O 10/20
    Rn. 41 Weiter einschränkend hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Fälle von schuldhafter Falschinformation, soweit sie nicht durch ein treuwidriges Verhalten des Maklers gekennzeichnet sind, zufriedenstellend unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung zu behandeln sind (vgl. BGHZ 36, 323, 327; Urteil vom 3. Juni 1977 - IV ZR 71/76 - WM 1977, 941, 943).
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