Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Maklerprovision bei Vorliegen eines wirksamen Maklervertrages - Anspruch aus einem Grundstückskaufvertrag mit einem Nichteigentümer - Provisionsanspruch durch Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
- zimmermann-notar-rostock.de
Nachweis einer potentiellen Verkaufsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
Umfang der Leistung des Nachweismaklers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 30.03.1993 - 2 O 655/92
- OLG Karlsruhe, 04.02.1994 - 15 U 112/93
- BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 113
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
- BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89
Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit …
Auszug aus BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
In einem in den wesentlichen Punkten ähnlich liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 258/89 - WM 1991, 643 unter II 1) bejaht, daß ein Nachweis grundsätzlich auch dann möglich ist, wenn der Verkäufer noch nicht Eigentümer ist. - BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 129/87
Wirksamkeit eines Maklervertrages bei Formunwirksamkeit einer im Maklervertrag …
Auszug aus BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
Das wird regelmäßig der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter sein (BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 129/87 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Nachweis 1 m.w.N.).
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
So hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die wirtschaftliche Gleichwertigkeit des Hauptvertrags, mit dessen Nachweis ein Makler beauftragt war, nicht notwendig zu verneinen ist, wenn der Maklervertrag auf den Erwerb eines mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks zur Gänze gerichtet war, der Kunde jedoch im Ergebnis lediglich anteilsmäßig überwiegendes Teil- und Wohnungseigentum erwerben konnte (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 45/85 - NJW 1987, 1628), und wenn der Auftraggeber des Maklers statt des vorgesehenen Alleineigentums das nachgewiesene Grundstück lediglich zur ideellen Hälfte erwirbt (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 - NJW-RR 1996, 113). - BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über …
Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 - NJW-RR 1996, 113 und Senatsbeschluß vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114 m.w.N.). - BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98
Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts
Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
- BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
Das Urteil ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 und Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113). - BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn
Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113). - BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99
Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"
Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf einer Säumnisfolge (vgl. Senat BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113). - OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00
Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen
Ein Nachweis im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB kann auch dadurch geführt werden, dass der Makler den Kaufinteressenten als Verkäufer einer Person benennt, die zwar das Kaufobjekt noch erwerben muss, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist (BGH NJW-RR 1991, 372; 1996, 113). - OLG Dresden, 13.02.1998 - 8 U 2863/97
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Maklers; Einbeziehung von AGB …
Zum anderen ist höchstrichterlich wiederholt entschieden, dass im Falle des Erwerbs oder der Anmietung des nachgewiesenen Kauf- bzw. Mietobjektes durch einen Dritten die wirtschaftliche Identität eines beabsichtigten Vertrages mit dem später tatsächlich geschlossenen bejaht werden kann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen (zuletzt BGH, Urteile v. 20. November 1997 - III ZR 57/97, ZfIR 1998, 11 unter 3 a: Maklerkunde als Generalbevollmächtigter; v. 7. Februar 1996 - IV ZR 335/94, WM 1996, 722 unter 3 b: Maklerkunde als späterer Gesellschafter der Grundstückskäuferin; v. 5. Oktober 1995 - III ZR 10/95, NJW 1995, 3311 : Maklerkundin und Dritte = "gesellschaftergleiche" GmbH's; v. 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113 : Erwerb durch Maklerkunden zusammen mit Dritten). - BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99
Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts
Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat BGHZ 37, 79, 81 ff; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113). - OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03
Geltendmachung von Makleransprüchen im Wege der Stufenklage
So hat z.B. für den Nachweis der Möglichkeit des Kaufs eines Grundstücks der Immobilienmakler seinem am Kauf interessierten Kunden im Allgemeinen neben dem konkreten Grundstück in der Regel auch den Namen und die Anschrift des - zum Verkauf auch bereiten - Verkäufers zu benennen; das wird regelmäßig der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter sein (BGH - 4.10.1995 -NJW-RR 1996, 113; ders. - 25.2.1999 - NJW 1999, 1255 [1256]). - BGH, 19.05.2000 - V ZR 20/99
Verschweigen eines Fehlers beim Verkauf eines Hauses
- OLG Dresden, 18.03.1998 - 8 U 3047/97
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Nachweistätigkeit des …
- OLG Dresden, 11.02.1998 - 8 U 2863/97
Provisionsanspruch aus Maklervertrag; Zulässigkeit des Eigengeschäfts des …
- LG Düsseldorf, 09.05.2001 - 5 O 272/00
Namhaftmachung des Verkäufers als Mindestvoraussetzung einer …
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