Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1969 - IV ZR 779/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz für eine entgangene Käuferprovision - Anforderungen an das Anerkenntnis einer Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65
Auslegung einer Alleinaufgtragsklausel in einem Maklervertrag
Auszug aus BGH, 26.03.1969 - IV ZR 779/68
Der Beklagte hätte auch dann gegen seine Verpflichtungen aus dem Alleinauftrag verstoßen, wenn er Hi. veranlaßt hätte, den vorher angebahnten Kaufvertrag erst nach Ablauf der Frist zu schließen, auf die der Alleinauftrag der Klägerin beschränkt war (vgl. BGH NJW 1966, 2008 [BGH 22.06.1966 - VIII ZR 159/65]). - BGH, 21.03.1966 - VIII ZR 290/63
Rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Maklers - Wahrnehmung der Rechte aus einer …
Auszug aus BGH, 26.03.1969 - IV ZR 779/68
Diese Bindung bedeutete, daß die Klägerin dem Beklagten gegenüber verpflichtet war, in seinem Interesse für ihn tätig zu werden (BGH NJW 1966, 1406 [BGH 21.03.1966 - VIII ZR 290/63]; 1967, 199) [BGH 09.11.1966 - VIII ZR 170/64]. - BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 170/64
Auszug aus BGH, 26.03.1969 - IV ZR 779/68
Diese Bindung bedeutete, daß die Klägerin dem Beklagten gegenüber verpflichtet war, in seinem Interesse für ihn tätig zu werden (BGH NJW 1966, 1406 [BGH 21.03.1966 - VIII ZR 290/63]; 1967, 199) [BGH 09.11.1966 - VIII ZR 170/64].
- BGH, 28.05.2020 - I ZR 40/19
Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines …
Macht der Makler geltend, sein Schaden liege in der ihm entgangenen Provision, muss er darlegen, dass es ihm gelungen wäre, innerhalb der Bindungsfrist einen zum Abschluss unter den vertragsgemäßen Bedingungen bereiten und fähigen Interessenten zu stellen (…OLG Dresden, NJW-RR 1999, 846 [juris Rn. 4]), und - soweit es um die Provision der Gegenseite geht - auch, dass dieser Interessent dem Makler eine Provision gezahlt hätte (BGH, Urteil vom 26. März 1969 - IV ZR 779/68, AIZ 1969, 220). - BGH, 27.07.2000 - III ZR 279/99
Auskunftsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber
Somit hat der Makler, auch wenn ihm insoweit bei der Darlegung und dem Nachweis des Schadens die Erleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen, hinreichend Anhaltspunkte dafür vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, daß es ihm bei pflichtgemäßem Verhalten seines Vertragspartners gelungen wäre, den Interessenten zur Abgabe eines Provisionsversprechens zu bewegen oder einen anderen geeigneten und abschlußbereiten Interessenten zu finden (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 130/85 - NJW 1987, 2431, 2432; vom 26. März 1969 - IV ZR 779/68 - AIZ 1969, 220, 221).
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