Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1969 - IV ZR 786/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Maklervertrages - Nachweis von Gelegenheiten zum Erwerb von Objekten bestimmter Art - Zustandekommen eines Maklervertrages durch Übersendung von Objektbeschreibungen - Zustandekommen eines Vertrages durch konkludente Willenserklärungen - Anspruch auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64
Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision - …
Auszug aus BGH, 02.04.1969 - IV ZR 786/68
Von einer ganz überraschenden Klausel, mit der der Beklagte billigerweise nicht rechnen konnte und die seine Interessen nicht mitberücksichtigt hätte (vgl. BGH LM § 652 BGB Nr. 23 = NJW 1967, 1225), kann nach alledem bei der Gleichstellung von Kauf und Zuschlag keine Rede sein. - BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65
Auslegung einer Alleinaufgtragsklausel in einem Maklervertrag
- OLG Stuttgart, 06.02.2019 - 3 U 146/18
Grundstücks- und Wohnungsmakler: Wirksamkeit einer Verlängerungsklausel für den …
Denn bereits nach der gesetzlichen Regelung setzt das Entstehen des Provisionsanspruchs des Maklers nicht voraus, dass der Maklervertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrags noch fortbesteht, sofern nur die Maklerleistung vor Beendigung des Maklervertrags erbracht worden ist (BGH, Urteil vom 02.04.1969 - IV ZR 786/68, juris Rn. 13; OLG Hamm…, Urteil vom 24.07.2014 - 18 U 123/13, NJW-RR 2015, 825 Rn. 29). - BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89
Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren; …
Ob ein Erwerb in der Zwangsversteigerung auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen einem Kauf gleichgestellt werden kann - eine Frage, die der Senat in dem vor Inkrafttreten der AGBG ergangenen Urteil vom 2. April 1969 - IV ZR 786/68 (BB 1969, 934 = WM 1969, 884) bejaht hat - braucht im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits nicht entschieden zu werden. - BGH, 26.11.1969 - IV ZR 1161/68
Inanspruchnahme der Dienste eines Maklers - Zustandekommen eines Maklervertrages …
Der Widerruf des Maklervertrags, den der Beklagte in dem an die Klägerin gerichteten Schreiben vom 8. Januar 1965 aussprach, läßt deren Provisionsanspruch nicht entfallen, da es auf Grund der vorher ausgeübten Vermittlungstätigkeit zum Vertragsabschluß kam (BGH Urteil vom 2. April 1969 - IV ZR 786/68).
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