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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1969 - IV ZR 798/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1081
BGH, 09.07.1969 - IV ZR 798/68 (https://dejure.org/1969,1081)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1969 - IV ZR 798/68 (https://dejure.org/1969,1081)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - IV ZR 798/68 (https://dejure.org/1969,1081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufschiebende Bedingungen im Rahmen eines Darlehensvertrages - Auslegung eines Darlehensvertrages - Provisionsansprüche für den Abschluss eines Darlehensvertrages - Sicherheiten zur Gewährung eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1957
  • MDR 1970, 29
  • WM 1969, 1107
  • DB 1969, 1598
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung …

    Der Makler hat keinen Einfluß darauf, ob die Parteien den Vertrag erfüllen, hiervon kann daher - abgesehen von der Möglichkeit einer abweichenden Abrede im Maklervertrag - sein Provisionsanspruch nicht abhängen (BGH, LM § 652 BGB, Nr. 35 = NJW 69, 1957).
  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81

    Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers - …

    Gegen diese Auslegung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH Urteil vom 24.9.1962 - VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264; Urteil vom 9.7.1969 - IV ZR 798/68 - WM 1969, 1107; Mormann, WM 1968, 854, 957 f.).
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01

    Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach …

    Bei der von der B. mbH übernommenen Verpflichtung, die vereinbarten Sicherheiten zu stellen, handelte es sich nicht um eine Bedingung im Rechtssinne (§ 158 BGB), sondern um eine von der B. mbH übernommene vertragliche Nebenpflicht (vgl. BGH NJW 1969, 1957).
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des …

    Er leitete diese Rechtsfolge jedoch nicht - wie der IV. Zivilsenat in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil von 9. Juli 1969 - IV ZR 798/68 - NJW 1969, 1957 - aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen ab, sondern stützte sich insoweit auf die tatrichterliche Auslegung des konkreten Maklervertrages (ähnlich bereits BGH Urteil vom 24. September 1962 - VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264).
  • BGH, 16.10.1996 - VIII ZR 54/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer langfristigen Warenbezugsverpflichtung …

    d) Entgegen der Auffassung der Revision, die weitere Gesichtspunkte gegen die Auslegung des Berufungsgerichts nicht anführt, steht dem dargelegten Verständnis des Formularvertrages nicht das Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1969 (IV ZR 798/68 = NJW 1969, 1957 = WM 1969, 1107) entgegen.

    Darüber hinaus hat der IV. Zivilsenat in zusätzlichen - nur in WM 1969, 1107 abgedruckten - Erwägungen darauf abgestellt, da der unbedingte Vertragsschluß sich auch aus einem Schreiben der Hypothekenbank an den Kreditnehmer ergab, wonach schon "mit der Annahme des Darlehensvertrages durch die Bank ... ein beide Teile bindender Darlehensvertrag zustande gekommen" und der Kunde verpflichtet sei, die "Bedingungen" innerhalb der vereinbarten Fristen zu erfüllen und das Darlehen abzunehmen.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 14 U 116/13

    Formularmäßige Vereinbarung von Bereitstellungszinsen in einem Darlehensvertrag

    Das Risiko, die vertraglich vereinbarten Sicherheiten nicht stellen zu können, trägt der Kreditnehmer, dessen Sache es ist zu prüfen, ob er in der Lage sein wird, die in dem Darlehensvertrag vereinbarten Sicherheiten zu stellen (BGH, Urteil vom 09.07.1969, IV ZR 798/68, juris).
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01

    Zur Schadensersatzpflicht einer Bank bei unwirksamer Kreditkündigung und …

    Bei der von der Beklagten übernommenen Verpflichtung, die vereinbarten Sicherheiten zu stellen, handelte es sich nicht um eine Bedingung im Rechtssinne (§ 158 BGB), sondern um eine von der Beklagten übernommene vertragliche Nebenpflicht (vgl. BGH NJW 1969, 1957).
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 40/01
    Bei der von der B. GmbH übernommenen Verpflichtung, die vereinbarten Sicherheiten zu stellen, handelte es sich nicht um eine Bedingung im Rechtssinne (§ 158 BGB), sondern um eine von der B. GmbH übernommene vertragliche Nebenpflicht (vgl. BGH NJW 1969, 1957).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.1988 - 15 U 147/87

    Anspruch auf Provisionszahlung wegen Vermittlung eines Darlehensvertrages; …

    Die Ansicht, im Zweifel sei die Provision des Kreditvermittlers mit Abschluß des Konsensualvertrages verdient, erscheint dem Senat dabei nicht gerechtfertigt (OLG Köln DB 1960, 352 [OLG Köln 15.12.1959 - 9 U 146/59];… aM Staudiger/Reuter, BGB, 12. Auflage 1988, § 652 Rnr. 69; wohl auch BGH NJW 1969, 1957).
  • BGH, 08.07.1970 - IV ZR 204/69

    Antrag auf Feststellung zur Konkurstabelle

    Der Senat ist auch nach erneuter Überprüfung bei seinem in dem Urteil vom 9. Juli 1969 IV ZR 798/68 angenommenen Rechtsstandpunkt verblieben.
  • BGH, 08.07.1970 - IV ZR 206/69

    Entstehen eines Maklerlohns beim Darlehensgeschäft - Beschaffung eines Darlehens …

  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 213/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Voraussetzungen für das …

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