Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1977 - IV ZR 8/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Provisionsanpruch für Vermittlungstätigkeit bei Doppelstellung des Maklers als Maklerfirma und Verkäufer von Eigentumswohnungen - Erheblichkeit der mangelnden Kenntnis der Verkäufer von Eigentumswohnungen von der Doppelstellung des Maklers - Begründung einer von einer ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73
Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 19.01.1977 - IV ZR 8/76
Eine dieser Bestimmung entsprechende Maklertätigkeit kann immer nur vorliegen, wenn der Hauptvertrag durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers mit einem Dritten geschlossen wird (BGH NJW 1974, 137).
- BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit …
Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.Haben aber die Kläger die Provision nach ihrem eigenen Vorbringen mit Rechtsgrund gezahlt, kommt es auf die in der Revisionserwiderung aufgeworfene Frage der Darlegungs- und Beweislast nicht an (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Januar 1977 - IV ZR 8/76).
- BGH, 22.03.1978 - IV ZR 175/76
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Maklerlohn - Rückzahlung der …
Der vorliegende Fall kann nicht anders betrachtet werden als der durch das Senatsurteil vom 19. Januar 1977 - IV ZR 8/76 - entschiedene Fall, in dem der Verkäufer der Eigentumswohnung zugleich Geschäftsführer der Maklerfirma war.
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