Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1952 - IV ZR 80/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 1330
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
Auseinandersetzung des Gesamtguts im Verbund
Das galt nicht nur für die bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609) maßgebende Fassung der §§ 1477 und 1478 BGB (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1330), sondern trifft auch für die durch das 1. EheRG geänderte Fassung zu (vgl. BGH Beschluß vom 28. Januar 1982 - IX ZR 97/80). - BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 56/85
Ausgleichszahlungen an erbberechtigte Geschwister
Rspr., BGH Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 80/52 - NJW 1952, 1330; BGHZ 84, 333 = FamRZ 1982, 991 mit Anmerkung Bölling = NJW 1982, 2373 [BGH 01.07.1982 - IX ZR 32/81]; Senatsurteil vom 10. Juli 1985 a.a.O. S. 41). - BayObLG, 24.07.1972 - BReg. 2 Z 40/72
Zulässigkeit von Bedingungen oder Zeitbestimmungen bei der Übertragung von …
Auch die Rechtsbedingung, daß der auflassende Nichteigentümer demnächst als Eigentümer eingetragen wird, betrachtet man als zulässig (KG OLG 2, 1/2; Jena OLG 5, 418/419); ebenso die Bedingung, daß die Aktiengesellschaft entsteht, an die der ein Grundstück einbringende Gründer aufläßt (Colmar OLG 6, 486/487), oder daß die Errungenschaftsgemeinschaft demnächst eintritt (BGH NJW 1952, 1330 = LM § 925 BGB Nr. 1 = § 1477 BGB Nr. 1). - BGH, 23.04.1953 - IV ZR 169/52
Rechtsmittel
Zur Begründung wird auf das Urteil des Senats vom 25. September 1952 - IV ZR 80/52 (NJW 52, 1330) Bezug genommen.
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