Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
| Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
| Unterkapitel 4 - Auseinandersetzung des Gesamtgutes (§§ 1471 - 1482) |
(1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt.
(2) 1Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. 2Das Gleiche gilt für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemeinschaft durch Erbfolge, durch Vermächtnis oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben hat.
verbindlichkeiten § 1476Teilung des Überschusses § 1477Durchführung der Teilung § 1478Auseinandersetzung nach Scheidung § 1479Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungs-
entscheidung § 1480Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten § 1481Haftung der Ehegatten untereinander § 1482Eheauflösung durch Tod
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Rechtsprechung zu § 1477 BGB
74 Entscheidungen zu § 1477 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 26.11.2024 - 11 UF 13/24
Nutzungsentschädigung für die Nutzung eines gemeinsamen Hausgrundstücks im Rahmen ...
- BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge
- VG Regensburg, 11.07.2019 - RN 5 K 18.1415
Keine unionsrechtliche Förderung bei missbräuchlicher künstlicher Gestaltung der ...
- BGH, 25.03.1998 - XII ZR 139/96
Berücksichtigung von im Zuge der Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlungen ...
- OLG Zweibrücken, 15.06.2004 - 5 UF 20/04
Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft: Zurückbehaltungsrecht bei Ausübung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04
Übernahme einer in die Gütergemeinschaft eingebrachten Sache durch einen ...
- BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04
- OLG München, 13.07.1994 - 12 UF 667/94
Anforderungen an das Vorliegen der Auseinandersetzungsreife einer ehelichen ...
- BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der ...
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 80/52
Rechtsmittel
- OLG Hamm, 27.02.2026 - 12 UF 163/24
Gütergemeinschaft; Gesamtgut; Rückübertragung
Querverweise
Auf § 1477 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)