Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
| Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
| Unterkapitel 4 - Auseinandersetzung des Gesamtgutes (§§ 1471 - 1482) |
(1) 1Die Ehegatten haben zunächst die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen. 2Ist eine Verbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so müssen die Ehegatten zurückbehalten, was zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit erforderlich ist.
(2) Fällt eine Gesamtgutsverbindlichkeit im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten allein zur Last, so kann dieser nicht verlangen, dass die Verbindlichkeit aus dem Gesamtgut berichtigt wird.
(3) Das Gesamtgut ist in Geld umzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen.
verbindlichkeiten § 1476Teilung des Überschusses § 1477Durchführung der Teilung § 1478Auseinandersetzung nach Scheidung § 1479Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungs-
entscheidung § 1480Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten § 1481Haftung der Ehegatten untereinander § 1482Eheauflösung durch Tod
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Rechtsprechung zu § 1475 BGB
26 Entscheidungen zu § 1475 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 15.06.2004 - 5 UF 20/04
Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft: Zurückbehaltungsrecht bei Ausübung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04
Übernahme einer in die Gütergemeinschaft eingebrachten Sache durch einen ...
- BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04
- OLG Koblenz, 05.07.2005 - 11 UF 663/04
Auseinandersetzung der durch Ehescheidung beendeten Gütergemeinschaft
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 34/84
Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine ...
- AG Berlin-Schöneberg, 06.07.2010 - 22 F 87/09
Auskunftserteilung im Rahmen des Zugewinnausgleichs - Erlöschen des ...
- OLG Köln, 27.11.1989 - 10 UF 113/89
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich des Gesamtgutes; Anspruch auf ...
- OLG Bamberg, 08.01.1987 - 2 UF 152/86
Formlose und unwiderrufliche Übernahmeerklärung im Sinne des § 1477 Abs. 2 S. 2 ...
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 48/87
Gerichtliche Gestaltungsfreiheit bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft ...
- OLG München, 13.07.1994 - 12 UF 667/94
Anforderungen an das Vorliegen der Auseinandersetzungsreife einer ehelichen ...
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 37/84
Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten - Ausübung des Übernahmerechts - ...
Querverweise
Auf § 1475 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)