Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 4 - Auseinandersetzung des Gesamtgutes (§§ 1471 - 1482) |
(1) Was auf Grund eines zum Gesamtgut gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Gesamtgut gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf das Gesamtgut bezieht, wird Gesamtgut.
(2) Gehört eine Forderung, die durch Rechtsgeschäft erworben ist, zum Gesamtgut, so braucht der Schuldner dies erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er erfährt, dass die Forderung zum Gesamtgut gehört; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 sind entsprechend anzuwenden.
verbindlichkeiten § 1476Teilung des Überschusses § 1477Durchführung der Teilung § 1478Auseinandersetzung nach Scheidung § 1479Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungs-
entscheidung § 1480Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten § 1481Haftung der Ehegatten untereinander § 1482Eheauflösung durch Tod
Rechtsprechung zu § 1473 BGB
23 Entscheidungen zu § 1473 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 22.12.2015 - 3 UF 83/15
Anspruch auf Nutzungsentgelt für eine zum Gesamtgut gehörende, von nur einem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15
Anspruch auf Nutzungsentgelt für eine zum Gesamtgut gehörende, von nur einem ...
- OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15
- OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 6 UF 124/12
Ehegatten als Liquidationsgemeinschaft bis zur rechtskräftigen Scheidung
- BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08
Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach ...
- BGH, 02.04.2008 - XII ZR 44/06
Ansprüche der Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft
- BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66
Ansprüche des Erben eines für tot erklärten anteilsberechtigten Abkömmlings auf ...
- BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66
Schadensfeststellung an Grundvermögen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft - ...
- BGH, 06.08.2008 - XII ZR 155/06
Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten bei Scheidung der Ehe ...
- BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 53.82
Betriebsvermögen einer KG - Kriegssachschaden - Abtretung der ...
- BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66
Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs ...
Querverweise
Auf § 1473 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Gütergemeinschaft
- Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- § 1497 (Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)