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| BGH, 12.12.1962 - IV ZR 98/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 390
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62
Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - IV ZR 98/62
Darüber hinaus kann das Urteil des Revisionsgerichts nicht nachgeprüft werden (vgl. das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1962 - IV ZR 28/62 -).
- BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62
Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG
Das Revisionsgericht hat aber nur zu untersuchen, ob das Berufungsgericht seine Annahme einwandfrei begründet hat, der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung greife durch, weil der Kläger an der Zerrüttung der Ehe allein oder überwiegend schuld sei und sich nicht feststellen lasse, daß der Beklagten die Bindung an die Ehe und eine zumutbare Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen, fehle (Urteile des Senats vom 24. Oktober 1962 - IV ZR 28/62 - und vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 98/62 -). - BGH, 03.11.1967 - IV ZR 32/67
Rechtsmittel
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO nicht zulässig ist, wenn das Berufungsgericht die Scheidung aus § 48 EheG sowohl wegen des Widerspruchs des beklagten Ehegatten als auch wegen des wohlverstandenen Interesses minderjähriger ehelicher Kinder verweigert (BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1962, IV ZR 98/62, LM, § 547 Abs. 1 ZPO, Nr. 2; BGH, Beschluß vom 10. März 1965, IV ZR 258/64, unveröffentlicht). - BGH, 21.10.1964 - IV ZR 129/64
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1962 - IV ZR 98/62 - dargelegt hat, ist in einem solchen Fall, wie er hier vorliegt, die Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO nicht zulässig.
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