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| BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustellung - Urteil - Unterschriftsersatz - Vorsitzender Richter - Beisitzer
Papierfundstellen
- VersR 1984, 586
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79
Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 2/84
Weil damit der Grund für die Ersetzung der Unterschriften entgegen § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht angegeben ist, liegt nur ein der Zustellung nicht fähiger Urteilsentwurf vor (BGH, Urteil vom 21.5.1980 - VIII ZR 196/79 - LM ZPO § 315 Nr. 9 - VersR 1980, 939 = NJW 1980, 1849 m.w.N.).
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Mit der Zustellung eines nicht vollständig unterschriebenen Urteils beginnt nicht die Berufungsfrist des § 516 erste Alternative ZPO (…vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 43/77, VersR 1978, 138 f; v. 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, JR 1980, 506, 507; Beschl. v. 18. April 1984 - IVa ZB 2/84, VersR 1984, 586). - OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22
Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO
Unterschreibt hingegen etwa der Vorsitzende Richter eines Landgerichts ein Kammerurteil mit dem Vermerk "zugleich für die an der Unterschriftsleistung gehinderten Richterinnen", so liegt nur ein der Zustellung nicht fähiger Urteilsentwurf vor, weil damit der Grund für die Ersetzung der Unterschriften entgegen § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht angegeben ist (s. BGH, Beschluss vom 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 -, VersR 1984, 586). - BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83 Lag aber mangels Verkündung kein rechtlich existentes Urteil, sondern lediglich ein Urteilsentwurf vor, so konnte dieser nicht Gegenstand einer die Berufungsfrist des § 516 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 - NJW 1980, 1849, 1850 und Beschluss vom 18. April 1984 - IV a ZB 2/84 - VersR 1984, 586; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 8, 303, 307 ff und 67, 284, 288 f).
- BGH, 14.04.1992 - VI ZB 8/92
Unterschriften aller erkennenden Richter im angefochtenen Urteil als …
Allerdings kann nur ein Urteil, das den Erfordernissen des § 315 Abs. 1 ZPO gemäß unterschrieben ist, Gegenstand einer wirksamen Zustellung sein (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1984 - II ZR 159/83 - VersR 1984, 287 und Beschluß vom 18.04.1984 - IVa ZB 2/84 - VersR 1984, 586). - OLG München, 08.03.2001 - 1 U 4646/00
Amtspflichtverletzung; Grundstückskauf; Notarhaftung; Mitverschulden; …
Dies hat zur Folge, daß der am 29.6.2000 verkündete Tenor ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ist, da es sich insoweit mangels ordnungsgemäßer Unterschriften nur um einen Entwurf handelt (vgl. auch BGH VersR 84, 586). - BGH, 26.09.1997 - IX ZB 6/97
Zustellung einer nicht unterzeichneten Vollstreckungsklausel; …
Sie setzt keine Notfristen in Lauf (…vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 43/77, VersR 1978, 138 f; v. 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, JR 1980, 506, 507; Beschl. v. 18. April 1984 - IVa ZB 2/84, VersR 1984, 586;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 55. Aufl. § 315 Rdn. 10). - LAG Hessen, 31.08.1992 - 16 Sa 1424/91
Baugewerbe; Sozialkasse; Auskunftsklage; Versäumnisurteil; Berufung
Die Zustellung des zweiten Versäumnisurteils am 10.09.1991 war wirkungslos, weil das Urteil damals (noch) nicht, wie geboten (§ 60 Abs. 4 Satz 1 ArbGG) vom Vorsitzenden des Arbeitsgerichts unterzeichnet worden war (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Harmann, ZPO 50. Auflage 1992 § 315 Anmerkung 1 D; MünchKommZPO-Musielak § 315 Randziffer 12; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990 § 60 Randziffer 34; BGH VersR 84, 586; LAG Köln BP 88, 768).
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