Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1986 - IVa ZB 7/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist - Sofortige Beschwerde - Anspruch auf auf Zahlung von Provision an einen Immobilienmakler - Versäumung der Berufungsfrist ohne Verschulden des Geschäftsführers einer beklagten GmbH - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 1214
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Bandscheibenverfall eines Firmeninhabers als …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - …und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 237/91
Keine Wiedereinsetzung bei längerer Abwesenheit des Rechtsmittelkägers
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung für vergleichbare Fälle (BGH Beschlüsse vom 19.10.1983 - VIII ZB 30/83 - VersR 1984, 81 unter 2 a; vom 10.10.1985 - I ZB 3/85 - VersR 1986, 41; vom 01.10.1986 - IVa ZB 7/86 - VersR 1986, 1214; vom 08.06.1988 - IVa ZB 68/88 - VersR 1988, 1055; vom 21.09.1988 - VIII ZB 26/88 - VersR 1989, 104). - BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Körperschaftssteuerbescheides - Zurechnung des …
Dessen Verschulden ist der GmbH - im Streitfall der Klägerin - gleich dem Verschulden eines rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters (insbesondere eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters) selbst dann zuzurechnen, wenn der Geschäftsführer schuldhaft seine ihm gegenüber dem Vertretenen obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 1. Oktober 1986 IV a ZB 7/86, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 1214).
- BGH, 16.10.1990 - XI ZR 189/90
Sorgfaltspflichtverstoß bei Nichtvorkehrung von Maßnahmen hinsichtlich …
Angesichts der erheblichen Dauer des geplanten Urlaubs und der langen Postlaufzeiten zwischen Brasilien und Deutschland mußte sie mit ihren Anwälten geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Revisionsfrist sicher eingehalten werden konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1986 - IVa ZB 7/86 - BGHR ZPO § 233 Nichterreichbarkeit 1). - BFH, 13.03.1991 - I R 38/90 Das Verschulden des Geschäftsführers ist der GmbH selbst dann zuzurechnen, wenn der Geschäftsführer schuldhaft seine ihm gegenüber dem Vertretenen obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; vgl. auch BGH-Beschluß vom 1.10.1986 IVa ZB 7/86).4.
- BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 97/92 Wenn er sich in dieser Zeit in einen Urlaub von mehr als zwei Wochen Dauer begab, musste er geeignete Vorsorge dafür treffen, dass er Kenntnis von zugestellten Gerichtsentscheidungen erhielt und dass notfalls rechtzeitig ein Rechtsmittel zur Fristwahrung eingelegt wurde (BGH VersR 1982, 652 /653; BGH VersR 1983, 1082; BGH VersR 1986, 41 ; BGH VersR 1986, 1214;… Stein-Jonas/Schumann Rn. 132, MünchKomm/Feiber Rn. 39, jeweils zu § 233; Ball JurBüro 1992, 653).
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