Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterschrift eines Prozesskostenhilfeantrags als Voraussetzung für dessen ordnungsgemäße Einlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
ZPO § 117 Abs. 2, 3
Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Verfahrensgang
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85
- ArbG Kiel, 19.06.2015 - 3 Ca 1435 e/14
- LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
Papierfundstellen
- NJW 1986, 62
- MDR 1986, 302
- FamRZ 1985, 1017
- Rpfleger 1985, 456
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85
Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur gewährt werden kann, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung der Prozeßkostenhilfe eingereicht hat (Senatsbeschluß vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 m.w.N.).
- LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
Anforderungen an die Form eines PKH-Antrags
§ 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe-und Beratungshilferechts im Jahre 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung, um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (so schon BGH 10.07.1985 - IV b ZB 47/85 - und OLG Karlsruhe 07.12.1995 - 2 WF 145/95 - zu § 117 Abs. 2 ZPO a. F.). - LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und …
Das unvollständige Ausfüllen eines Prozesskostenhilfevordrucks bleibt folgenlos, wenn die Lücken durch beigefügte Anlagen geschlossen werden können und diese hinreichend klar sind (mit BGH IVb ZB 47/85).Das unvollständige Ausfüllen des Vordrucks bleibt folgenlos, wenn die Lücken durch beigefügte Anlagen geschlossen werden können und diese vergleichbar übersichtlich und klar sind (BGH vom 10.07.1985, IVb ZB 47/85 - Juris, LS 2 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen).
- OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der …
§ 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Jahr 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (so schon BGH, 10.07.1985 - IV b ZB 47/85 - und OLG Karlsruhe 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -zu § 117 Abs. 2 ZPO alte Fassung).
- BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Das kommt in Betracht, wenn die Lücken auf andere Weise geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch beigefügte Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I; 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2; 17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2;… 20. Februar 2008 aaO Tz. 11) oder Angaben zu früheren Prozesskostenhilfe-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.). - BSG, 13.05.2020 - B 13 R 35/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Erfüllung der Formerfordernisse für den …
In Ermangelung eines wirksamen PKH-Antrags kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Kläger zudem die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht unterschrieben hat, wie es die als Anlage zur Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) erlassenen Ausfüllhinweise unter Buchstabe K vorsehen (vgl dazu, dass eine fehlende Unterschrift unschädlich ist, wenn feststeht, von wem die Erklärung stammt, BGH Beschluss vom 10.7.1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62; zur Unschädlichkeit unvollständiger PKH-Unterlagen allgemein BGH Beschluss vom 19.11.2008 - IV ZB 38/08 - juris RdNr 10 mwN).. - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit
Das kommt in Betracht, wenn auf andere Weise die Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch die beigefügten Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I [Gehaltsbescheinigung]; vom 17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2 und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2 [jeweils Sozialhilfebescheid]) oder Angaben zu früheren PKH-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.). - LAG Hamm, 06.12.2021 - 14 Ta 410/21
Wirksamkeit eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe auch ohne …
§ 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Jahre 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung, um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (vgl. BGH 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - juris, Rn. 3). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2016 - 6 Ta 265/15
Prozesskostenhilfe - wirtschaftliche Verhältnisse - unvollständig ausgefülltes …
Ein unvollständiges Ausfüllen des Formulars bleibt folgenlos, wenn die Lücken durch beigefügte Anlagen geschlossen werden können und diese vergleichbar übersichtlich und klar sind (vgl. BGH 10. Juni 1985 - IVb ZB 47/85 - zitiert nach juris, Rn. 4).Auch der zur Begründung seiner sofortigen Beschwerde erneut in Kopie vorgelegten Erklärung vom 07. September 2015 mangelt es an ausreichenden Angaben, selbst wenn man unterstellt, dass die nunmehr vorgelegte Kopie der lediglich ergänzten, jedoch nicht erneut unterschriebenen ursprünglichen Erklärung vom Kläger stammt bzw. dieser zur Richtigkeit der Angaben steht (vgl. hierzu BGH 10. Juni 1985 - IVb ZB 47/85 - zitiert nach juris, Rn. 3).
- OLG Karlsruhe, 25.09.2003 - 16 WF 43/03
Prozesskostenhilfe: Unschädliches Fehlen der Unterschrift unter dem …
Dann kann auch auf die Unterschrift verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1985 - IV B 47/85 - FamRZ 1985, 1017, 1018). - OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90
Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung; …
Die Berufung ist zulässig, weil der Kläger innerhalb der Berufungsfrist einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Prozeßkostenhilfeantrag gestellt und nach Bewilligung der Prozeßkostenhilfe innerhalb der Frist des § 234 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hat (BGH NJW 83, 2145; BGH NJW 86, 62). - OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08
Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts auf den angemessenen Unterhalt - …
- BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91
Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz
- LAG Hamm, 08.10.2007 - 18 Ta 509/07
Prozesskostenhilfe; Unvollständigkeit des Antrags bei Einreichung einer vom …
- OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen …
- LAG Köln, 28.10.2015 - 11 Ta 110/15
Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …
- LAG Köln, 28.10.2015 - 11 Ta 219/15
Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 8 Ta 97/04
Prozesskostenhilfe;Verwendung von Vordrucken bei Beantragung von PKH
- LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2017 - 6 Ta 67/17
Prozesskostenhilfe, Versagung, Ratenzahlungsanordnung, Erklärung über die …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2008 - 1 O 51/08
Auswahlverfahren der Hochschulen: Hinweispflicht gemäß § 25 Satz 1 VwVfG M-V …
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in …
- OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 2 WF 145/95
Prozeßkostenhilfe
- BFH, 29.10.1993 - XI B 42/93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88
Voraussetzung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2007 - 1 O 47/07
Unterschriftserfordernis bei Prozesskostenhilfegesuch
- LAG Berlin, 18.09.2002 - 7 Ta 1689/02
Erfordernis der Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks für die Erklärung der …
- BayObLG, 20.01.2026 - 203 StObWs 454/25
Prozesskostenhilfe, Disziplinarmaßnahmen, Strafvollstreckungskammer, …
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZB 77/87
- BSG, 30.08.2016 - B 4 AS 184/16 B
- BSG, 23.07.2014 - B 13 R 224/14 B
- OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 6 UF 8/96
Darlegungslast bei PKH-Antrag für ein Rechtsmittel
- BSG, 03.08.2011 - B 1 KR 57/11 B
- LAG Köln, 09.09.1996 - 3 Ta 187/96
Prozesskostenhilfe: Formzwang - Formularkopie
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2803/10
Eigenhändige Unterzeichnung des Formulars über die persönlichen und …
- LAG Köln, 27.01.2010 - 11 Ta 390/09
- OLG Saarbrücken, 05.05.1997 - 6 UF 24/97
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bedürftigkeit der …
- BFH, 21.01.1993 - VI B 90/91
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