Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - IV-2 RBs 49/17 |
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Rechtsmissbräuchlicher Entbindungsantrag, oder: Die "Gehörsrügefalle"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gehörsrügefalle, oder: Wir haben dich gewarnt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17
Rn. 25 Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 1. Senats für Bußgeldsachen, dass sich diese Vorgehensweise des Verteidigers als Missbrach prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. dazu im Allgemeinen: BGH NJW 2006, 708; NStZ 2007, 49;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl. Rdn. 111; zu einem rechtsmissbräuchlich gestellten "Entbindungsantrag": OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259).Eine Verfahrensrüge, die aus einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten hergeleitet wird, ist unzulässig (vgl. BGH NStZ 2007, 49, 51).
- BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05
Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17
Rn. 25 Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 1. Senats für Bußgeldsachen, dass sich diese Vorgehensweise des Verteidigers als Missbrach prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. dazu im Allgemeinen: BGH NJW 2006, 708; NStZ 2007, 49;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl. Rdn. 111; zu einem rechtsmissbräuchlich gestellten "Entbindungsantrag": OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259). - OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 RBs 59/15
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Nichtbescheidung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17
Rn. 25 Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 1. Senats für Bußgeldsachen, dass sich diese Vorgehensweise des Verteidigers als Missbrach prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. dazu im Allgemeinen: BGH NJW 2006, 708; NStZ 2007, 49;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl. Rdn. 111; zu einem rechtsmissbräuchlich gestellten "Entbindungsantrag": OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259). - OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15
Bußgeldverfahren: In umfangrangreichem Schriftsatz "versteckter" Antrag auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17
Rn. 25 Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 1. Senats für Bußgeldsachen, dass sich diese Vorgehensweise des Verteidigers als Missbrach prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. dazu im Allgemeinen: BGH NJW 2006, 708; NStZ 2007, 49;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl. Rdn. 111; zu einem rechtsmissbräuchlich gestellten "Entbindungsantrag": OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259).
- KG, 26.11.2021 - 3 Ws (B) 312/21
Einspruchsverwerfung ohne vorherige Entscheidung über den kurz vor dem …
Die Einschätzung, ob ein Entbindungsantrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 5 RBs 59/15) oder "verklausuliert" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17; OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 2 Ss (OWi) 152/17 und OLG Rostock, Beschluss vom 15. April 2015 - 21 Ss OWi 45/15 (Z)) eingereicht worden ist, erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.Rn. 12 Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris [Gehörsrügefalle-Rechtsprechung]; OLG Rostock NJW 2015, 1770) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des Amtsgerichts und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 - BayObLG, Beschluss vom 15. April 2019 - 202 ObOWi 400/19 - OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 3 Ss OWi 654/17 -, alle juris).
Rn. 16 Diese Umstände sprechen entscheidend dagegen, vorliegend ein rechtsmissbräuchliches Handeln im Sinne "Gehörsrügefalle"-Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 a.a.O.; dem folgend: OLG Oldenburg NJW 2018, 641) anzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 a.a.O.).
- KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"
Die Einschätzung, ob in einem solchen Schriftsatz mit der Absicht, eine "Gehörsrügefalle" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17, VRR 2017, Nr. 6, 16 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 2 Ss (OWi) 152/17, NJW 2018, 641) zu stellen, ein Entbindungsantrag rechtsmissbräuchlich "versteckt" wurde, erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. - OLG Oldenburg, 04.12.2017 - 2 Ss OWi 152/17
Rechtsfolgen rechtsmissbräuchlichen Verteidigerverhaltens im Bußgeldverfahren
Rn. 15 Ein derartiges Verteidigerverhalten- vom Verteidiger formulierte Erklärungen, als wörtliche Rede des Betroffenen gekennzeichnet, die verklausuliert einen Entbindungsantrag enthalten- stellt einen Missbrauch prozessualer Rechte dar, da es verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.4.2017, IV-2 RBs 49/17, juris).
- OLG Bamberg, 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17
Nichtbescheidung eines am Terminstag eingereichten Entbindungsantrags
gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2015 - 5 RBs 59/15 = NStZ-RR 2015, 259 = NZV 2016, 98) oder "verklausuliert" (OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 = NJW 2015, 1770 m. zust. Anm. Leitmeier = NStZ-RR 2015, 289 = NZV 2015, 515; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2017 - 2 RBs 49/17 ["Gehörsrügefalle"; bei juris]) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des AG und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist. - BayObLG, 15.04.2019 - 202 ObOWi 400/19
Nichtbescheidung eines am Terminstag übermittelten Entbindungsantrags
b) Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2015 - 5 RBs 59/15 = NStZ-RR 2015, 259 = NZV 2016, 98) oder "verklausuliert" (OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 = NJW 2015, 1770 m. zust. Anm. Leitmeier = NStZ-RR 2015, 289 = NZV 2015, 515; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2017 - 2 RBs 49/17 ["Gehörsrügefalle" bei juris]) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des Amtsgerichts und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 87/23
Verfassungsbeschwerde wegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem …
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur erscheint anerkannt, dass eine Rüge dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn sie sich als Missbrauch prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. BGH…, Urteil vom 11. August 2006 - 3 StR 284/05, juris, Rn. 4, 16 f; OLG Köln, Beschluss vom 10. April 1980 - 2 W 31/80, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17, juris, Rn. 4, 19, 22; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 2 Ss (OWi) 152/17, juris, Rn.14 f.;… Feskorn, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 567, Rn. 11;… Wulf/Schulze, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. Juli 2025, § 567 Rn. 11a). - BayObLG, 02.04.2024 - 202 ObOWi 212/24
Anforderungen an einen kurz vor dem Termin per beA eingereichten …
Rn. 12 b) Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und erst kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der keiner besonderen Form bedürfende Antrag (…OLG Brandenburg a.a.O.) - wie hier - mit 'offenem Visier', also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2015 - 5 RBs 59/15 = NStZ-RR 2015, 259 = NZV 2016, 98) oder "verklausuliert" (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 = NJW 2015, 1770 m. zust. Anm. Leitmeier = NStZ-RR 2015, 289 = NZV 2015, 515; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2017 - 2 RBs 49/17 bei juris ["Gehörsrügefalle"]) eingereicht und bei einer Übermittlung per beA gemäß § 32a Abs. 5 StPO rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist. - KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt …
Rn. 8 b. Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris) eingereicht worden ist (BayObLG ZfSch 2019, 409 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 17.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 40/17
Gehörsrügenfalle, Entbindungsantrag
Insoweit kann hier auch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betroffenen und/oder seines Verteidigers festgestellt werden (vgl. zur sog. "Gehörsfalle": OLG Rostock, Beschluss v. 15.4.2015 - 21 Ss OWi 45/15, NJW 2015, 1770 mit zust. Anm. Leitmeier; OLG Hamm, Beschluss v. 19.5.2015 - 5 RBs 59/15, NStZ-RR 2015, 259; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.4.2017 - IV-2 RBs 49/17, juris). - OLG Oldenburg, 16.05.2024 - 2 ORbs 74/24
Fortgeltung eines noch nicht beschiedenen Entbindungsantrages bei Verlegung der …
Eine Verfahrensrüge, die aus einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten hergeleitet würde, wäre jedoch unzulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.4.2017, IV-2 RBs 49/17, juris).
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