Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - IV-4 RBs 33/11, 4 RBs 33/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23103
OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - IV-4 RBs 33/11, 4 RBs 33/11 (https://dejure.org/2011,23103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2011 - IV-4 RBs 33/11, 4 RBs 33/11 (https://dejure.org/2011,23103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - IV-4 RBs 33/11, 4 RBs 33/11 (https://dejure.org/2011,23103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zum Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei einer körperlichen Untersuchung

  • blutalkohol PDF, S. 256
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 2;; StPO § 172 Abs. 3
    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Umfang des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutproben; Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt von einem Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 456
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Zwar stand hierzu nur noch ein knapper Zeitrahmen von einer halben Stunde zur Verfügung, jedoch war nicht von vornherein ausgeschlossen, dass dieser ausgereicht hätte, um unter Verzicht auf die nicht zwingend erforderliche Aktenvorlage (vgl. OLG Hamm, NJW 2009, 242, 243 m.w.N..; StV 2009, 459, 461) den einfach gelagerten Sachverhalt telefonisch dem Bereitschaftsrichter vorzutragen und zumindest auf diesem Wege eine richterliche Anordnung einzuholen, die in Ausnahmefällen auch lediglich mündlich erfolgen kann (vgl. BGHSt 51, 285, 295; BVerfG StV 2011, 1, 2 m.w.N.).

    Insbesondere die bewusste Umgehung des Richtervorbehalts und die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; BGHSt 51, 285, 290, 292; OLG Düsseldorf NZV 2010, 306; OLG Dresden, StV 2009, 458, 459; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Rn. 21 Zu berücksichtigen ist weiter, dass angesichts der hier bestehenden Beweislage mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Einschaltung des Eildienstrichters auch eine entsprechende richterliche Anordnung getroffen worden wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHSt 51, 285, 291; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Köln NStZ 2009, 406, 408).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Zwar stand hierzu nur noch ein knapper Zeitrahmen von einer halben Stunde zur Verfügung, jedoch war nicht von vornherein ausgeschlossen, dass dieser ausgereicht hätte, um unter Verzicht auf die nicht zwingend erforderliche Aktenvorlage (vgl. OLG Hamm, NJW 2009, 242, 243 m.w.N..; StV 2009, 459, 461) den einfach gelagerten Sachverhalt telefonisch dem Bereitschaftsrichter vorzutragen und zumindest auf diesem Wege eine richterliche Anordnung einzuholen, die in Ausnahmefällen auch lediglich mündlich erfolgen kann (vgl. BGHSt 51, 285, 295; BVerfG StV 2011, 1, 2 m.w.N.).

    Insbesondere die bewusste Umgehung des Richtervorbehalts und die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; BGHSt 51, 285, 290, 292; OLG Düsseldorf NZV 2010, 306; OLG Dresden, StV 2009, 458, 459; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Rn. 21 Zu berücksichtigen ist weiter, dass angesichts der hier bestehenden Beweislage mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Einschaltung des Eildienstrichters auch eine entsprechende richterliche Anordnung getroffen worden wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHSt 51, 285, 291; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Köln NStZ 2009, 406, 408).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfG NZV 2007, 581, 582; StV 2011, 1, 2).

    Zwar stand hierzu nur noch ein knapper Zeitrahmen von einer halben Stunde zur Verfügung, jedoch war nicht von vornherein ausgeschlossen, dass dieser ausgereicht hätte, um unter Verzicht auf die nicht zwingend erforderliche Aktenvorlage (vgl. OLG Hamm, NJW 2009, 242, 243 m.w.N..; StV 2009, 459, 461) den einfach gelagerten Sachverhalt telefonisch dem Bereitschaftsrichter vorzutragen und zumindest auf diesem Wege eine richterliche Anordnung einzuholen, die in Ausnahmefällen auch lediglich mündlich erfolgen kann (vgl. BGHSt 51, 285, 295; BVerfG StV 2011, 1, 2 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Insbesondere die bewusste Umgehung des Richtervorbehalts und die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; BGHSt 51, 285, 290, 292; OLG Düsseldorf NZV 2010, 306; OLG Dresden, StV 2009, 458, 459; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Zudem handelt es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt, sondern um einen einfachgesetzlichen, bei dem die Annahme eines Verwertungsverbots aus verfassungsgesetzlichen Gründen unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht geboten ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfG NZV 2007, 581, 582; StV 2011, 1, 2).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Zwar stand hierzu nur noch ein knapper Zeitrahmen von einer halben Stunde zur Verfügung, jedoch war nicht von vornherein ausgeschlossen, dass dieser ausgereicht hätte, um unter Verzicht auf die nicht zwingend erforderliche Aktenvorlage (vgl. OLG Hamm, NJW 2009, 242, 243 m.w.N..; StV 2009, 459, 461) den einfach gelagerten Sachverhalt telefonisch dem Bereitschaftsrichter vorzutragen und zumindest auf diesem Wege eine richterliche Anordnung einzuholen, die in Ausnahmefällen auch lediglich mündlich erfolgen kann (vgl. BGHSt 51, 285, 295; BVerfG StV 2011, 1, 2 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Insbesondere die bewusste Umgehung des Richtervorbehalts und die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; BGHSt 51, 285, 290, 292; OLG Düsseldorf NZV 2010, 306; OLG Dresden, StV 2009, 458, 459; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Insbesondere die bewusste Umgehung des Richtervorbehalts und die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; BGHSt 51, 285, 290, 292; OLG Düsseldorf NZV 2010, 306; OLG Dresden, StV 2009, 458, 459; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11
    Insbesondere die bewusste Umgehung des Richtervorbehalts und die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; BGHSt 51, 285, 290, 292; OLG Düsseldorf NZV 2010, 306; OLG Dresden, StV 2009, 458, 459; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum; …

    Selbst wenn zur Einholung einer richterlichen Entscheidung aufgrund der Praxis der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Köln ein schriftlicher Vorgang hätte erstellt und übermittelt werden müssen, erschließt sich nicht ohne weiteres, dass dadurch eine erhebliche Verzögerung und damit einhergehend eine konkrete Gefährdung des Untersuchungserfolgs zu besorgen gewesen wäre (vgl. dazu a. OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 = VRS 113, 365; OLG Celle zfs 2009, 530 [531] = VRS 117, 99; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 11201 = DAR 2011, 336).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 53-IV-11

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde, wenn Instanzgericht …

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder die gezielte Umgehung bzw. Ignorierung des Richtervorbehalts oder das Vorliegen eines gleichgewichtigen sonstigen besonders schwer wiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007, BGHSt 51, 285 [289 ff.]; Urteil vom 11. November 1998, BGHSt 44, 243 [249]; OLG Bamberg, Urteil vom 22. März 2011, DAR 2011, 268 [271]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2011, DAR 2011, 336).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht