Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ende einer Frist zur Begründung einer innerhalb der Gerichtsferien eingelegten Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden des Anwaltes - Feriensache - Verschulden - Kanzleiumzug - Büroroutine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 651
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.09.1953 - III ZB 13/53
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Der Anwalt hätte mindestens den Tag des Fristablaufes (damals von ihm noch richtig als der 15. Oktober 1981 bezeichnet) als genaue Frist zur Wiedervorlage der Akten für den Fall bestimmen müssen, daß eine Mitteilung über die erbetene Fristverlängerung noch nicht vorlag (BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 1097; vgl. auch BGHZ 69, 395, 397). - BGH, 03.11.1977 - IX ZR 80/77
Verfahrensaufnahme durch Rechtsnachfolger
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Der Anwalt hätte mindestens den Tag des Fristablaufes (damals von ihm noch richtig als der 15. Oktober 1981 bezeichnet) als genaue Frist zur Wiedervorlage der Akten für den Fall bestimmen müssen, daß eine Mitteilung über die erbetene Fristverlängerung noch nicht vorlag (BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 1097; vgl. auch BGHZ 69, 395, 397). - BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77
Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Der Anwalt hätte mindestens den Tag des Fristablaufes (damals von ihm noch richtig als der 15. Oktober 1981 bezeichnet) als genaue Frist zur Wiedervorlage der Akten für den Fall bestimmen müssen, daß eine Mitteilung über die erbetene Fristverlängerung noch nicht vorlag (BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 1097; vgl. auch BGHZ 69, 395, 397).
- BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51
Verlängerung der Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Der Anwalt hätte mindestens den Tag des Fristablaufes (damals von ihm noch richtig als der 15. Oktober 1981 bezeichnet) als genaue Frist zur Wiedervorlage der Akten für den Fall bestimmen müssen, daß eine Mitteilung über die erbetene Fristverlängerung noch nicht vorlag (BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschluß vom 19. September 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 1097; vgl. auch BGHZ 69, 395, 397). - BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
Gerichtsferien. Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Die Frist zur Begründung einer innerhalb der Gerichtsferien eingelegten Berufung, die keine Feriensache betrifft, endet aber bereits mit Ablauf des 15. Oktober, denn die Frist beginnt mit dem Ende der Ferien (§§ 222, 223 Satz 2 ZPO, § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB; BGHZ 5, 275). - BGH, 02.03.1978 - VII ZB 17/77
Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82
Gerade unter diesen Umständen hätte er selbst besondere Sorgfalt auf die Wahrung der Frist verwenden müssen und nicht auf die zuverlässige übliche Büroroutine vertrauen dürfen (BGH Beschluß vom 2. März 1978 - VII ZB 17/77 - VersR 1978, 644).
- BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten - …
Rn. 16 Ebenso ist anerkannt, dass mit Blick auf einen anstehenden Umzug der Kanzlei in ein neues Bürogebäude und der absehbaren Möglichkeit einer damit ggf verbundenen Beeinträchtigung der Geschäftsabläufe in besonderem Maße Veranlassung bestand, geeignete Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße, namentlich fristgerechte Weiterbearbeitung der Sache zu treffen (so OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.12.2010 - 1 A 1993/09 - RdNr 58 - Juris; in diesem Sinne auch BGH Beschluss vom 2.3.1978 - VII ZB 17/77 - RdNr 7 - Juris = VersR 1978, 644; BGH Beschluss vom 24.3.1982 - IVa ZB 6/82 - RdNr 5 - Juris = VersR 1982, 651; BGH Beschluss vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - RdNr 33 - Juris = NJW 2012, 1591; s auch OLG Köln Beschluss vom 20.4.2010 - 19 U 9/10 - RdNr 15 - Juris). - BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
Widerlegung des durch Anbringung des gerichtlichen Eingangsstempels begründeten …
Die vom Berufungsgericht unter Hinweis auf BGH VersR 1982, 651 Nr. 620 aufgeworfene und offengelassene Frage, ob der Prozeßbevollmächtigte der Antragstellerin habe überwachen müssen, ob dem Antrage auf Fristverlängerung entsprochen worden sei, stellt sich hier nicht. - BGH, 12.03.1985 - VI ZB 21/84
Ende der Gerichtsferien - Gerichtsferien - Frist - Berufung
(BGHZ 5, 275; BGH, VersR 82, 651). - BGH, 12.03.1985 - IV ZB 21/84 Die Frist zur Begründung einer innerhalb der Gerichtsferien eingelegten Berufung, die - wie hier - keine Feriensache betrifft, endet mit Ablauf des 15. Oktober (BGHZ 5, 275; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - IVa ZB 6/82 - VersR 1982, 651).
- BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 5/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die am 23. Juli 1987 eingelegte Berufung spätestens am 15. Oktober 1987 hätte begründet werden müssen (BGH, Senatsbeschluß vom 24.3.1982 - IVa ZB 6/82 - VersR 1982, 651; Urteil vom 15.1.1981 - VII ZR 73/81 - VersR 1981, 459).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".