Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag - Anspruch aus einem Fahrzeugversicherungsvertrag - Leistungsfreiheit der Versicherung bei Benutzung eines Fahrzeugs zur gewerblichen Vermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 286
Widerlegung des Anscheinsbeweises
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1740
- MDR 1983, 830
- VersR 1983, 56
- VersR 1983, 560
- BB 1984, 240
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81
Die Klägerin will die Feststellung der Pflicht der Beklagten, Versicherungsschutz zu gewähren (vgl. BGHZ 79, 76). - BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77
Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung - …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81
Demzufolge ist der Gegenbeweis bereits dann geglückt, wenn durch ihn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß sie als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlußfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (BGH Urteil vom 14.4.1978 - V ZR 10/77 - LM ZPO § 286 (B) Nr. 39 = MDR 1978, 914). - BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80
Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81
Das Berufungsgericht muß einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen erneut hören, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als der Erstrichter; das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 14.10.1981 - IVa ZR 152/80 - LM ZPO § 398 Nr. 13 = NJW 1982, 1052, m.w.N.). - BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68
Verwirkung des Versicherungsschutzes
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81
Soweit die Beklagte sich im Rahmen der Fahrzeugversicherung auch künftig noch auf weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles begangene Obliegenheitsverletzungen der Klägerin berufen sollte, werden gegebenenfalls die Urteile BGHZ 53, 160 sowie vom 28.5.1975 - IV ZR 112/73 - LM AVB f. Kraftfahrtvers. - BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVa ZR 120/81
Soweit die Beklagte sich im Rahmen der Fahrzeugversicherung auch künftig noch auf weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles begangene Obliegenheitsverletzungen der Klägerin berufen sollte, werden gegebenenfalls die Urteile BGHZ 53, 160 sowie vom 28.5.1975 - IV ZR 112/73 - LM AVB f. Kraftfahrtvers.
- BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87
Beweiskraft einer Bankquittung
Der Gegenbeweis ist bereits dann geglückt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß sie als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlußfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (BGH, Urt. v. 23. März 1983 - IVa ZR 120/81, LM ZPO § 286 [B] Nr. 50). - BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97
Umfang des Beurkundungszwangs hinsichtlich einer Abrede über die Anrechnung einer …
Nicht zu beanstanden sind auch die Erwägungen des Berufungsgerichts dazu, daß das in der erteilten Quittung liegende außergerichtliche Geständnis des Klägers, die Zahlung erhalten zu haben, durch die "Gegenerklärung" vom gleichen Tage entkräftet werde (vgl. z.B. Senatsurt. v. 14. April 1978, V ZR 10/77, LM § 286 (B) ZPO Nr. 39; BGH, Urt. v. 23. März 1983, IVa ZR 120/81, NJW 1983, 1740). - BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90
Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen
Verfahrensfehlerhaft hat das Berufungsgericht den Zeugen U. nicht vernommen, weil seine Vernehmung bestimmt und geeignet war, den Gegenbeweis zur Sachdarstellung des Klägers zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81, LM § 286 B ZPO Nr. 50 unter IV).
- BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81
Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für …
Wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen wollte als das Landgericht, so mußte es ihn selbst noch einmal vernehmen, um von ihm einen unmittelbaren Eindruck gewinnen zu können (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 -, Urteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - - LM ZPO § 398 Nr. 13 - NJW 1982, 1052 m.w.N.).War aber die Beklagte mit der Beweisführung insoweit nicht belastet, so genügte es, wenn die von ihr angeführten Indizien als sogenannter Gegenbeweis geeignet waren, die bis dahin etwa vorhandene Überzeugung des Gerichts von der vom Kläger zu beweisende Tatsache (hier dem Fehlen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens) zu erschüttern (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 - sowie BGH Urteil vom 14.4.1978 - V ZR 10/77 - LM ZPO § 286 (B) Nr. 39 = MDR 1978, 914).
- BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Das Berufungsgericht, das das Bemühen der Zeugen Me., zu zutreffenden Schätzungen zu gelangen, nicht in Frage stellt, hätte deshalb bei pflichtgemäßer Ermessensausübung (§ 398 Abs. 1 ZPO) nicht ohne erneute Anhörung der Zeugen entgegen dem Landgericht davon ausgehen dürfen, daß ihre Aussagen zum Nachweis eines - innerhalb des Gefahrensbereichs liegenden - zu geringen Abstands der Fahrzeuge ungeeignet seien (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - NJW 1982, 1052, 1053; vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 - VersR 1983, 560 f und vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582). - BGH, 15.05.1997 - IX ZR 119/96
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Beweiswürdigung; Pflicht des Rechtsanwalts …
Ein solcher Gegenbeweis ist schon dann geführt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß diese sich als unwahr erweist, ist nicht, wie das Berufungsgericht offenbar angenommen hat, erforderlich (…BGH, Urt. v. 14. April 1978 - V ZR 10/77, BB 1978, 1232 f; v. 23. März 1983 - IVa ZR 120/81, NJW 1983, 1740). - BGH, 20.05.2010 - IX ZR 101/07
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bzgl. einer Anwendbarkeit der …
Die ansonsten zur Beweiskraft einer Quittung aufgestellten Grundsätze (…vgl. BGH, Urt. v. 14. April 1978 - V ZR 10/77, WM 1978, 849; v. 13. Juli 1979 - I ZR 153/77, WM 1979, 1157, 1158; v. 23. März 1983 - IVa ZR 120/81, LM ZPO § 286 (B) Nr. 50; v. 10. Juni 1985 - III ZR 178/84, WM 1985, 1206, 1207 unter I. 3. a); v. 15. November 2006 - IV ZR 122/05, WM 2007, 426, 428 Rn. 14) hat das Berufungsgericht beachtet. - BGH, 15.11.1984 - IX ZR 31/84
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Notars
Überdies darf zu Lasten des Berufungsbeklagten aufgrund einer von der Würdigung des Landgerichts abweichenden Beurteilung der Zeugenaussagen nur entschieden werden, wenn das Berufungsgericht die im ersten Rechtszug gehörten Zeugen nochmals vernommen hat (…vgl. BGH Urt. v. 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 = NJW 1982, 1052 = WM 1982, 16; vom 23. März 1983 - IVa ZR 120/81 = VersR 1983, 560 = LM ZPO § 286 (B) Nr. 50; v. 3. April 1984 - VI ZR 195/82 = VersR 1984, 582). - VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11 Dieser Beweis ist kein Gegenbeweis, sondern selbst der Hauptbeweis, mithin der Beweis für die Wahrheit einer Behauptung, während es der Gegenbeweis einer nicht beweisbelasteten Partei ermöglicht, die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer beweisbedürftigen Tatsache zu erschüttern (vgl. BGH, MDR 1978, 914; BGH, MDR 1983, 830; BVerwG…, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a. a. O.).
- VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11 Dieser Beweis ist kein Gegenbeweis, sondern selbst der Hauptbeweis, mithin der Beweis für die Wahrheit einer Behauptung, während es der Gegenbeweis einer nicht beweisbelasteten Partei ermöglicht, die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer beweisbedürftigen Tatsache zu erschüttern (vgl. BGH, MDR 1978, 914; BGH, MDR 1983, 830; BVerwG…, Urteil vom 26. November 2003, - 8 C 10/03 - a.a.O.).
- OLG München, 19.06.1984 - 25 U 4756/83
Geltendmachung einer Restforderung für Anwaltstätigkeiten aus abgetretenem Recht; …
- OLG München, 28.09.1995 - 24 U 133/95
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