Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsvertrag - Versicherungsbedingungen
- competence-site.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 701
- MDR 1986, 739
- VersR 1986, 277
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - …
Auszug aus BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84
Da der Senat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51 - bereits einmal über die Reichweite einer Klausel genau des gleichen Inhalts zu befinden hatte, gelten seine Ausführungen im genannten Urteil auch hier uneingeschränkt.
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Dabei sehen die von der Beklagten verwendeten Bedingungen - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - lediglich die Möglichkeit vor, Berufsunfähigkeit zu verneinen oder eine dauernde oder fingierte Berufsunfähigkeit zu bejahen (so schon Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277, 278 und vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86]).Künftigen Gesundheitsänderungen, mögen sie vom Versicherer erwartet werden oder nicht, kann nach einem Anerkenntnis von Berufsunfähigkeit gemäß § 2 (1 - 3) BB-BUZ nur auf dem vertraglichen Wege des Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 7 und 6 BB-BUZ Rechnung getragen werden (Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86] im Anschluß an das Senatsurteil vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277).
- BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit
An ein solches - allein an den Vorgaben des § 2 BB-BUZ zu orientierendes - Anerkenntnis bleibt der Versicherer grundsätzlich gebunden; gerade in dieser Bindung erschließt sich der Sinn der Regelung in § 7 BB-BUZ (Senatsurteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51; vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 unter 3). - BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88
Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherer legt damit unwiderlegbar fest, daß eine Prognose gestellt werden könnte, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft sei keine Erwartung auf Besserung mehr gerechtfertigt (so schon die Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 - und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 zu der jeweils wortgleichen Klausel der Musterbedingungen).
- BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97
Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit
Auch bisherigen Senatsentscheidungen - vgl. z.B. Urteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51; vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277; vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86] und BGHZ 121, 284 [BGH 17.02.1993 - IV ZR 206/91] - lagen derart gestaltete Sachverhalte zugrunde: Der Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Ziff. 1 (Prognose) oder § 2 Ziff. 3 (Fiktion der Prognose) der vereinbarten Bedingungen auslösende Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers war im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses noch unverändert. - OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 91/19
Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …
Der Versicherer kann dabei grundsätzlich, abgesehen von einem zeitlich befristeten Anerkenntnis gem. § 173 Abs. 2 VVG, die (vollständige oder teilweise) Berufsunfähigkeit nur entweder verneinen oder sie als dauernde oder, soweit vereinbart, als fingierte (§ 2 Abs. 3 BU) anerkennen (BGH, VersR 1986, 277). - BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der …
In der Folgezeit hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 dargelegt, daß sich ein Versicherer, dessen Versicherungsbedingungen für Berufsunfähigkeit eine auf bestimmte Zeitabschnitte begrenzte Anerkennung von Berufsunfähigkeit nicht vorsehen, nicht von seiner in den Versicherungsbedingungen erklärten Selbstbindung nach Leistungsanerkennung dadurch freistellen kann, daß er die Berufsunfähigkeit nur zeitlich begrenzt anerkennt. - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Wie in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen (Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 und vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86]) sehen auch die Versicherungsbedingungen der Beklagten die von ihr abgegebenen zeitlich befristeten Leistungsanerkenntnisse nicht vor, für die sie bedingungswidrig immer wieder den Nachweis fortbestehender Berufsunfähigkeit von dem Kläger forderte. - BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der …
"Sehen die allgemeinen Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine auf bestimmte Zeit begrenzte Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit nicht vor, so kann der Versicherer sich nach Abschluß des Versicherungsvertrages nicht durch einseitige Erklärung von der in seinen Versicherungsbedingungen festgelegten Selbstbindung derart befreien, daß er auch bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten und ohne erst nachträgliches Bekanntwerden von Umständen, die für die Beurteilung dieses Gesundheitszustandes maßgeblich sind, die auf Zeit anerkannte dauernde Berufsunfähigkeit nach Ablauf des genannten Zeitraumes verneinen könnte." (Urteil vom 15.1.1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277). - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86
Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit …
Anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen - vgl. Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 und vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 220/84 - VersR 1986, 801 - macht hier der Streit der Parteien deutlich, daß sehr unterschiedliche Ansichten von Versicherer und Versicherungsnehmer über die Reichweite eines Vorbehalts der genannten Art in einer Verurteilung zu künftigen Leistungen bestehen können, die gerade dann Bedeutung erlangen, wenn es zur Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens kommt; sie sind auch geeignet, dessen Durchführung zu beeinträchtigen. - BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86
Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ
Das Berufungsgericht hat durchaus gesehen, daß in den Versicherungsbedingungen der Beklagten ein befristetes Leistungsanerkenntnis nicht vorgesehen ist und daß die Beklagte (wie in dem vom erkennenden Senat mit Urteil vom 15.1.1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 entschiedenen Fall) demnach nur folgende Möglichkeiten hatte, über den Antrag auf Gewährung von Versicherungsleistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu entscheiden:. - OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05
Berufsunfähigkeit eines Architekten nach einem Herzinfarkt; Anspruch aus einer …
- OLG Düsseldorf, 23.04.2021 - 4 U 59/19
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Wirkungen einer …
- OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 U 208/99
Voraussetzungen für die Einstellung von Leistungen einer …
- OLG Saarbrücken, 04.02.1998 - 5 U 413/95
Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflicht aus einer …
- BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84
Darlegung einer objektiven Täuschungshandlung - Abschluss einer …
- OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89
Leistungsbeginn; Formgerechte Anzeige; Erfüllung; Selbstbindung; …
- OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87
Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis; …
- OLG Hamm, 24.07.1987 - 20 U 422/85
- LG Hamburg, 16.12.1991 - 325 O 4/89
Anerkenntnis und Nachprüfungsverfahren - Zumutbarkeit einer Operation
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