Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 149/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung eines Teilbetrages eines Maklerhonorars wegen eines Grundstücksverkaufs - Üblicher Maklerlohn als Berechnungsgrundlage - Ansatz einer negativen Feststellungsklage mit dem vollen Wert des geleugneten Anspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 149/81
Daher sind grundsätzlich Berufungsurteile ohne Sachprüfung aufzuheben, die überhaupt keinen Tatbestand enthalten oder nur einen Tatbestand, der keine brauchbaren tatsächlichen Grundlagen für die rechtliche Beurteilung ergibt (BGHZ 73, 248; Senatsurteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 - VersR 1981, 950 = NJW 1981, 1948).Schließlich kann im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (…Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 - aaO; vgl. auch BGHZ 73, 248, 252 a.E.) die Zurückverweisung auch nicht ausnahmsweise unterbleiben.
- BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80
Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung …
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 149/81
Daher sind grundsätzlich Berufungsurteile ohne Sachprüfung aufzuheben, die überhaupt keinen Tatbestand enthalten oder nur einen Tatbestand, der keine brauchbaren tatsächlichen Grundlagen für die rechtliche Beurteilung ergibt (BGHZ 73, 248; Senatsurteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 - VersR 1981, 950 = NJW 1981, 1948).Schließlich kann im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 55/80 - aaO; vgl. auch BGHZ 73, 248, 252 a.E.) die Zurückverweisung auch nicht ausnahmsweise unterbleiben.
- BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 223/86
Nichtannahme der Revision - Grundlage der tatrichterlichen Entscheidung - …
Was die Parteien mündlich vorgebracht haben, ist aus dem Tatbestand zu entnehmen, der sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht Beweis für den Inhalt des Parteivorbringens erbringt und nur durch das Sitzungsprotokoll - dasin der Regel keine Angaben über den Inhalt des Partei Vorbringens enthält - widerlegt werden kann (§ 314 ZPO, vgl. BGH Urteil vom 3. November 1982 - IVa ZR 39/81 - NJW 1983, 885; vom 22. September 1982 - IVa ZR 149/81 - und vom 30. Januar 1980 - IV ZR 196/77 -).
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