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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2966
BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81 (https://dejure.org/1983,2966)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - IVa ZR 152/81 (https://dejure.org/1983,2966)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - IVa ZR 152/81 (https://dejure.org/1983,2966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Bauwesenversicherung - Wasserschaden an einer Baustelle - Vorhersehbarkeit von Schäden auf einem Bau - Versicherung gegen Zufall - Vereinbarung eines Risikoauschlusses - Anforderungen an die Gewährung von Versicherungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 47
  • MDR 1984, 32
  • VersR 1983, 821
  • BB 1984, 692
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1976 - IV ZR 56/74

    Anspruch auf Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden …

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81
    Der in den genannten Bestimmungen enthaltene Risikoausschluß ist dahin zu verstehen, daß ein Schaden nur dann unvorhergesehen eingetreten ist, wenn er für den Versicherungsnehmer überraschend, also für ihn unvorhersehbar eingetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH Urteil vom 28.4.1976 - IV ZR 56/74 - VersR 1976, 676, 677 m.w.N.; sowieUrteil vom 3.6.1981 - IVa ZR 121/80 - VersR 1981, 875, 877).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69

    Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt - …

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81
    Nach ständiger Rechtsprechung kann wegen der Abänderbarkeit des § 61 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers in dem vorliegenden Versicherungsbereich auch auf einfache Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadens ausgedehnt werden (RGZ 121, 158, 160; BGH, Urteil vom 24.11.1971 - IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85, 86;… Prölss/Martin a.a.O. Anm. 8 zu § 61 VVG), was von Meyer-Kahlen (VP 1979, 17 ff.) nicht hinreichend berücksichtigt wird.
  • BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 121/80

    Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer …

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81
    Der in den genannten Bestimmungen enthaltene Risikoausschluß ist dahin zu verstehen, daß ein Schaden nur dann unvorhergesehen eingetreten ist, wenn er für den Versicherungsnehmer überraschend, also für ihn unvorhersehbar eingetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH Urteil vom 28.4.1976 - IV ZR 56/74 - VersR 1976, 676, 677 m.w.N.; sowieUrteil vom 3.6.1981 - IVa ZR 121/80 - VersR 1981, 875, 877).
  • RG, 18.05.1928 - VII 37/28

    Versicherung

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81
    Nach ständiger Rechtsprechung kann wegen der Abänderbarkeit des § 61 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers in dem vorliegenden Versicherungsbereich auch auf einfache Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadens ausgedehnt werden (RGZ 121, 158, 160; BGH, Urteil vom 24.11.1971 - IV ZR 135/69 - VersR 1972, 85, 86;… Prölss/Martin a.a.O. Anm. 8 zu § 61 VVG), was von Meyer-Kahlen (VP 1979, 17 ff.) nicht hinreichend berücksichtigt wird.
  • OLG Celle, 13.10.2016 - 8 U 21/16

    Vorsicht bei den versicherten Interessen in der Bauleistungsversicherung!

    Die Klausel ist wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juni 1983 - IVa ZR 152/81 zu einer früheren Fassung der Klausel, bei der auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz bestand).

    Dabei ist zu beachten, dass in der Bauleistungsversicherung der Begriff des Repräsentanten nicht zu weit ausgedehnt werden darf, um den Versicherungsschutz nicht zu stark einzuschränken (BGH, Urteil vom 01. Juni 1983 - IVa ZR 152/81).

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer …

    Rn. 33 Weiterhin bedeutet "Allgefahrendeckung" nicht "Allschadendeckung" (…Eckes/Günther, in: MünchKomm-VVG 2. Aufl., TV Rn. 12;… v. Rintelen, in: Martin, a.a.O., § 8 Rn. 180): Der Versicherungsschutz erfasst nicht jeden Schaden gleich aus welcher Ursache, sondern aufgrund - wirksamer, vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1983 - IVa ZR 152/81, VersR 1983, 821, zu § 2 Nr. 1 ABN - Beschränkung nur die "unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung" einer versicherten Sache, d.h. solche Schäden, die der Versicherungsnehmer (und bei der Fremdversicherung auch der Versicherte;… v. Rintelen, in: Martin, a.a.O., § 8 Rn. 240) oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können; dabei schadet nur grob fahrlässige Unkenntnis, und diese berechtigt den Versicherer dazu, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

    Diese Definition stellt - als zulässige Ausprägung des § 81 Abs. 2 VVG - auf die rechtzeitige Kenntnis bzw. Kenntnismöglichkeit vom drohenden Schaden ab; entscheidend ist, ob dieser für den Versicherungsnehmer (bzw. die ihm gleichgestellten Personen) überraschend, also für ihn unvorhersehbar aufgetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1976 - IV ZR 56/74, VersR 1976, 676; Urteil vom 1. Juni 1983 - IVa ZR 152/81, VersR 1983, 821;… v. Rintelen, in: Martin, a.a.O., § 8 Rn. 240).

  • OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08

    Eintrittspflicht der Maschinenversicherung; Begriff des unvorhergesehen Schadens …

    Unvorhergesehen in diesem Sinne ist ein Schaden, wenn er für den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) überraschend, also für ihn unvorhersehbar aufgetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH VersR 1976, 676; BGH VersR 1983, 821).

    Dieser im Bereich der technischen Versicherungen seit Jahrzehnten (so schon BGH VersR 1983, 821) übliche Risikoausschluss ist auch im Lichte des § 61 VVG a.F. grundsätzlich wirksam, da die Beschränkung der Leistungspflicht auf unvorhersehbare Schäden gerade die typischen Risiken, welche mit der fraglichen Versicherung abgedeckt werden sollen, unberührt lässt und den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als ordentlicher Unternehmer deshalb nicht benachteiligt (…BGH a.a.O.).

  • BGH, 06.02.1985 - IVa ZR 68/83

    Eintrittspflicht des Versicherers für Beschädigungen an einer …

    Der Versicherungsschutz der KG würde entfallen, wenn der Schaden nicht unvorhersehbar gewesen wäre (B 2.1 Abs. 1 der Versicherungsbedingungen zu dem vergleichbaren Begriff der unvorhergesehenen eingetretenen Schäden in ABN § 2 Nr. 1 siehe Senatsurteil vom 1.6.1983 - IVa ZR 152/81 - VersR 1983, 821).
  • OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Im übrigen hält der Bundesgerichtshof (VersR 83, 821, 822) auch in dem vergleichbaren Fall des § 61 VVG einen über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Ausschluß für zulässig.
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